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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7077
OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94 (https://dejure.org/1994,7077)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.05.1994 - 8 U 658/94 (https://dejure.org/1994,7077)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 8 U 658/94 (https://dejure.org/1994,7077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf das Schadensereignis i.R.d. Beurteilung einer Ersatzpflicht einer Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren; Qualifikation des ersten fehlerhaften Verhaltens des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BHB A II Nr. 1
    Begriff des Versicherungsfalls bei Berufspflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1462
  • BB 1994, 2378
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell

    Darauf, ob für den Verstoß im Sinne der Berufshaftpflichtbedingungen für Architekten stets das erste fehlerhafte Handeln maßgeblich ist oder hier von einem Unterlassen bei der Planung auszugehen und deshalb entscheidend ist, wann der Schaden insgesamt hätte durch Handeln spätestens vermieden werden können (OLG Nürnberg VersR 1994, 1462; OLG Hamm VersR 2001, 633), kommt es im vorliegenden Falle nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Geltendmachung von

    Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 26. Mai 1994 (VersR 1994, 1462) stützt das Beklagtenvorbringen schon deshalb nicht, weil sie eine mit anderen Bedingungen abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs betraf.
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Für die Gewährung des Versicherungsschutzes kommt es demnach nicht auf das eingetretene Schadensereignis (d.h. konkrete bauliche Mängel und daraus resultierende Folgen) an, sondern auf den Zeitpunkt der fehlerhaften Planung bzw. Bauüberwachung des Architekten - sog. Kausalereignistheorie (vgl. Senatsurteil vom 26.05.1994 - 8 U 658/94, VersR 1994, 1462; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 391, 392).
  • OLG Hamm, 03.05.2000 - 20 U 206/99

    Begriff des Versicherungsfalls

    Dabei wird unter dem maßgeblichen Verstoß schon das erste fehlerhafte Verhalten des Architekten verstanden, das in unmittelbarer Kausalkette den Schaden herbeigeführt hat (OLG Nürnberg VersR 1994, 1462; Prölss/Martin/Voit, VVG, 26. Aufl., Arch.-Haftpfl.
  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99

    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

    Gleiches gilt für die Architektenhaftpflichtversicherung (vgl. Späte, a.a.O., Rz. 31; OLGNürnberg, VersR 94, 1462).
  • OLG Köln, 09.01.2002 - 11 U 223/98

    Architektenvertrag: Planung eines Schallschutzes

    Nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des Landgerichts, dass der planende Architekt dafür verantwortlich ist, dass das Bauwerk die an den Schallschutz zu stellenden Anforderungen erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1991, 752 ff.; BauR 1993, 622 f.; OLGR 1994, 267 f. = BauR 1995, 137).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.1993 - 5 U 60/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4673
OLG Köln, 16.12.1993 - 5 U 60/93 (https://dejure.org/1993,4673)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1993 - 5 U 60/93 (https://dejure.org/1993,4673)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 5 U 60/93 (https://dejure.org/1993,4673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensanzeige; Versicherungsnehmer; Kaufpreisangabe; Falscher Kaufpreis; Zubehör; Verletzung der Aufklärungsobliegenheit ; Preisliste; Benennung des Verkäufers; Relevanztheorie

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1462
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6756
OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93 (https://dejure.org/1994,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1994 - 20 U 326/93 (https://dejure.org/1994,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 20 U 326/93 (https://dejure.org/1994,6756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Kfz-Diebstahl ; Ablegen des Schlüssels; Arbeitnehmer in Hotelgaststätte; Grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1462
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017: Aufbewahrung des Kfz-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde).
  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).

    Insoweit liegt der Fall anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1994, 1462) zugrundeliegenden Sachverhalt, wo der Schlüssel sich hinter dem Tresen offen in einer Schrankwand befand, diese aber durch eine heruntergeklappte Thekenklappe gegen einen ungehinderten Zugriff Dritter abgegrenzt war.

  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462 [OLG Hamm 09.02.1994 - 20 U 326/93] : Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017 [OLG München 29.01.1988 - 10 U 4609/87] : Aufbewahrung des Kfz.-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde).
  • OLG Hamm, 27.09.1999 - 6 U 52/99

    Steckenlassen des Kfz-Schlüssels im Kofferraumschloss

    Zu den von jedem Versicherungsnehmer ohne weiteres zu erwartenden Sicherheitsvorkehrungen gehört es, ein abgestelltes Fahrzeug gemäß § 14 Abs. 2 StVO gegen unbefugte Benutzung zu sichern und zur Vermeidung eines Fahrzeugdiebstahls die Fahrzeugschlüssel so aufzubewahren, daß sie vor dem Zugriff beliebiger Dritter geschützt sind (vgl. OLG Hamm, VersR 94, 1462, 1463).
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