Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.03.1993

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4068
OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.06.1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 I Nr. 1
    Anforderungen an eine forensisch verwertbare BAK-Bestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 2
    Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsausschuß; Beweispflicht des Versicherers; Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung; Unfallursache; Beweisführung; Blutprobe; Blutalkoholkonzentration; ADH-Verfahren; Verfahren nach Widmark; Forensische Verwertbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 97
  • NZV 1994, 443 (Ls.)
  • VersR 1994, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Die Antragsgegnerin hat jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Haftungsausschlusses voll zu beweisen (BGH VersR 1990, 1343 ) und wird bei Sachlage diesen Beweis nicht führen können.
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376).
  • BayObLG, 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81

    Blutalkohol; Alkohol; Untersuchung; Blut; ADH-Methode; Promille;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376).
  • OLG Nürnberg, 29.06.1989 - 8 U 189/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Der Senat hat jedoch mit Urteil vom 29.6.1989 (8 U 189/88 = 6 O 1477/87 LG Regensburg), gestützt auf ein Sachverständigengutachen des festgestellt, daß bei Vorliegen von nur 3 Einzelanalysen (2 nach ADH und eine nach der gaschromatographischen (GC)-Methode) der ermittelte BAK-Wert forensisch verwertbar ist, wenn der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert der Einzelanalysen nicht mehr als 10 % des Mittelwertes beträgt, was im damaligen Verfahren der Fall war.
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Teilweise wird eine Unverwertbarkeit des Meßwerts angenommen (so wohl OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 97 = VersR 1994, 167).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 14 U 159/99

    Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert

    In der Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, dass ein solches Analyseergebnis die Feststellung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration nicht erlaube, weil mangels hinreichender Kontrolluntersuchungen die Gefahr von Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sei (so OLG Stuttgart, VRS 66, 450; OLG Nürnberg, VersR 94, 167).
  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96

    Begriff der Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung

    Schließlich wird noch einmal bestritten, daß die Blutalkoholkonzentration ordnungsgemäß ermittelt sei; bislang sei jedenfalls nicht erkennbar, daß die durchgeführte Untersuchung den Anforderungen von OLG Nürnberg, VersR 1994, 167 genüge.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 345/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5025
OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 345/92 (https://dejure.org/1993,5025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.1993 - 20 U 345/92 (https://dejure.org/1993,5025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 1993 - 20 U 345/92 (https://dejure.org/1993,5025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    Besondere Bedingungen
    Begriff der Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung für Steuerberater/Treuhänder im Bauherrenmodell (IBR 1994, 77)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1308
  • VersR 1994, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.11.2023 - IV ZR 277/22

    Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nichtversicherten

    Dies entspricht - bei unterschiedlichen Akzentuierungen im Detail - der einhelligen Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. September 2021 - 8 U 63/21, juris Rn. 42; OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 16. Juni 2016 - 9 U 206/15, juris Rn. 15; OLG Hamm VersR 1994, 167 [juris Rn. 9-11]; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411, 412; Brügge in Gräfe/Brügge/Melchers, Berufshaftpflichtversicherung für rechts- und steuerberatende Berufe, 3. Aufl. B Rn. 459, 470; ders. in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 19 Rn. 277 f.; Hartmann/Jöster in MAH Versicherungsrecht, 5. Aufl. § 22 Rn. 153; von Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 26 Rn. 286; Dallwig, jurisPR-VersR 11/2022 Anm. 2 unter C I; Fortmann, jurisPR-VersR 9/2017 Anm. 1 unter C; Lehmann, r+s 2016, 1, 3 f.; Schlie, Die Berufshaftpflichtversicherung für die Angehörigen der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe, 1995, S. 86).
  • OLG Köln, 05.07.2022 - 9 U 93/21

    Ansprüche gegen einen Berufshaftpflichtversicherer; Eröffnung eines

    Nach Auffassung des OLG Hamm sind solche Tätigkeiten, die im Vorfeld und mit unmittelbarem Bezug auf die spätere Treuhandtätigkeit erfolgt sind, vom unternehmerischen Risiko erfasst und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (vgl. Urt. v. 17.03.1993 - 20 U 345/92 -, zit. nach juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten

    Als gewerblich und daher generell - auch im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtversicherung - nicht versichert gilt die sogenannte geschäftsführende Treuhandtätigkeit (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 1308; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; Brügge in: Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, 2. Aufl., Teil B, Rn. 366; Brügge in: Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 12 Rn. 213).
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