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   OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93   

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OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93 (https://dejure.org/1993,2329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.1993 - 3 U 1788/93 (https://dejure.org/1993,2329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 3 U 1788/93 (https://dejure.org/1993,2329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Schadensminderungspflicht des unfallgeschädigten Wagenmieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249, 254 Abs. 2
    Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere Zeitdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietwagenfirma; Anmietung eines Ersatzfahrzeuges; Einholung von Konkurrenzangeboten; Mietdauer; Fahrstrecke; Unfallersatztarif; Langzeitpauschaltarife; HUK-Empfehlungen; Aufklärungspflicht; Gewerbsmäßiger Autovermieter

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 1 O 151/93
  • OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 24
  • VersR 1994, 235
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Wuppertal, 18.08.1992 - 16 S 144/92
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.).

    b) Die Schadensminderungspflicht besteht auch dann, wenn dem Geschädigten Angebote unterbreitet werden, die den bis 01. November 1992 angewandten HUK-Empfehlungen entsprechen (OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134).

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1975, 160 ; NJW 1985, 2638; NJW 1985, 2639 ).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH NJW 1985, 2639 ), daß ein Geschädigter nicht auf das erstbeste Angebot eingehen darf, sondern mindestens ein oder zwei Konkurrenzangebote einholen muß, wenn er einen Mietwagen für eine längere Zeit und eine größere Strecke benötigt.

  • OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89

    Ersatzfahrzeug während der Reparatur; Erforderlichkeit und Angemessenheit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.).

    Nach den anhaltenden Veröffentlichungen in der Tagespresse setzt die oben zitierte Rechtsprechung ferner zu Recht als bekannt voraus, daß die Anmietung eines Leihwagens für eine längere Zeit auf der Basis von Pauschaltarifen möglich ist und zu wesentlich günstigeren Mietkosten führt (vgl. vor allem OLG Nürnberg ZfS 1990, 191).

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    Marktforschung zu betreiben, wird dabei vom Kläger nicht verlangt, telefonische Anfragen bei einigen Konkurrenzfirmen hätten genügt (vgl. BGH NJW 1985, 2640 ).
  • OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92

    Mietwagen; Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1975, 160 ; NJW 1985, 2638; NJW 1985, 2639 ).
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 8 U 1559/90

    Anmietung eines Ersatzwagens; Autovermieter; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    (OLG Koblenz ZfS 1992, 120) ein gewerbsmäßiger Autovermieter verpflichtet ist, bei absehbarer längerer Mietdauer einen Unfallkunden über den gespaltenen Tarifmarkt aufzuklären, und sich bei Verletzung dieser Pflicht wegen Verschuldens beim Vertragsschluß diesem gegenüber schadensersatzpflichtig machen kann.
  • OLG München, 15.01.1991 - 5 U 3593/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
    Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.).
  • OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94

    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Im übrigen ist die Möglichkeit telefonischer Erholung von Auskünften über Mietwagenpreise allgemein bekannt (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ).

    Hätte sich der Kläger nach derartigen Angeboten erkundigt, hätte er solche günstigen Angebote auch in Erfahrung bringen und wahrnehmen können (vgl. auch Senat, a.a.O., OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ; OLG Köln VersR 1993, 767 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 465 ).

  • AG Köln, 24.04.2015 - 274 C 214/14

    Versicherung muss lange Reparatur zahlen

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das sog. Werkstattrisiko der Schädiger trägt, d.h., dass dem Geschädigten Probleme in der Werkstatt grundsätzlich nicht anzulasten sind (OLG Nürnberg, NZV 1994, 24; LG Schwerin, DAR 1995, 28).
  • OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02

    Zum Mietzins bei einem gebrauchten KFZ das per verbindlichen Vertrag bestellt

    Nach dem Auslaufen der Empfehlung vom 1.11.1992 zum 31.10.1993 kam aber keine weitere Übereinkunft über die Höhe der Tarife zustande (Albrecht MDR VersR 1996, S. 306; OLG Nürnberg VersR 1994, 235).

    Spätestens seit 1994 setzte die Rechtsprechung darüber hinaus aufgrund Veröffentlichungen in der Tagespresse als bekannt voraus, dass die Anmietung eines Leihwagens für eine längere Zeit auf der Basis von Pauschaltarifen möglich ist und zu wesentlich günstigeren Mietwagenkosten als der vom HUK-Verband empfohlene Unfallersatztarif führt (OLG Nürnberg VersR 1994, 235).

  • OLG Nürnberg, 16.03.1994 - 4 U 3380/93

    Grenzen der Schadensminderungspflicht

    Zunehmend fordert die Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf MDR 1992, 134 ; OLG Hamm ZFS 1993, 11; OLG Köln VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 3 U 1788/93).

    Nicht realisierbar ist auch der Ersatz der Mietwagenkosten Zug um Zug gegen Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Mieters gegen den PKW-Vermieter, weil bei voller Bezahlung der Mietwagenkosten beim Geschädigten kein Schaden entsteht, deshalb auch ein abtretbarer Schadensersatzanspruch nicht entstehen kann (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Oktober 1993, 3 U 1788/93).

  • OLG Jena, 12.07.1995 - 4 U 56/95

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Anspruch auf vollen Ersatz der tatsächlich

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  • LG Hildesheim, 22.04.2005 - 7 S 5/05
    Soll der Geschädigte demnach nicht verpflichtet sein, im Hinblick auf seine Schadensminderungspflicht sich nach anderen Tarifen zu erkundigen oder Konkurrenzangebote einzuholen (so neben OLG Düsseldorf, a. a. O., auch OLG Koblenz NJW-RR 1992, 820; LG Frankfurt/Main NZV 1996, 34, 35; AG Düsseldorf NJW-RR 2001, 133, 134; AG Frankfurt/Main NJW 2002, 83, 87; LG Bonn VersR 2004, 1284) wird auch die abweichende Auffassung vertreten, der Geschädigte dürfe nicht auf das erstbeste Angebot eingehen, sondern müsse sich nach den Möglichkeiten eines Sondertarifs erkundigen und ein oder zwei Vergleichsangebote einholen (OLG Düsseldorf MDR 1992, 124; OLG Köln NJW-RR 1993, 1053; OLG Nürnberg NZV 1994, 24).

    Auch dann, wenn Vertragspartner im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht gehalten sind, auf anderweitige günstigere Abschlussmöglichkeiten hinzuweisen, trifft den Vermieter eine Hinweis- bzw. Beratungspflicht im Hinblick auf die Besonderheiten des sogenannten Unfallersatztarifs nach wohl vorherrschender Rechtsauffassung (AG Düsseldorf NJW-RR 2001, 133, 134; NZV 1996, 34, 35; LG Bonn VersR 2004, 1284, 1285; OLG Nürnberg NZV 1994, 24, 25; OLG Karlsruhe DAR 1993, 229, 230; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 820, 821; AG Frankfurt/Main NZV 2002, 83, 87).

  • OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Um die Kosten im Rahmen des Erforderlichen zu halten, ist ein Geschädigter verpflichtet, nicht gleich auf das erstbeste Mietwagenangebot einzugehen, sondern sich über die Möglichkeiten bei einem oder zwei Konkurrenzunternehmen zu informieren (vgl. BGH NJW 1985, 2639 ; zuletzt OLG NZV 1994, 24 ).
  • LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03

    Spezielle Unfalltarife sind im Mietwagengeschäft im Hinblick auf die

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung steht, soweit ersichtlich, der Geltendmachung jwon Unfallersatztarifen ebenfalls ablehnend gegenüber, wobei diese! Ansicht zum Teil auf unterschiedliche Argumente gestützt wird (vgl. z. B. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG München, NZV 94, 360; OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 94, 235,- OLG Köln, Versicherungsrecht 93, 7^7).
  • OLG Nürnberg, 13.07.1994 - 4 U 713/94

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Tatsächlich fordert ein Teil der Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht - wie hier - oder nicht (vgl. OLG Nürnberg, ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg, ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134 ; OLG Hamm, ZFS 1993, 11; OLG Köln, VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, NZV 1994, 24 ).
  • LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 126/03

    Erstattungsfähigkeit sog. Unfallersatztarife

    Auch wenn der Geschädigte nicht verpflichtet ist, Marktforschung zu betreiben oder sich so zu verhalten, als hätte er den Schaden selbst zu tragen, so darf man von ihm erwarten, dass er sich erkundigt, ob es verschiedene Tarife gibt, und zumindest ein oder zwei Vergleichsangebote einholt (vgl. BGH NJW 1985, 2639; OLG Köln VersR 1996, 121; OLG Nürnberg VersR 1994, 235; Heinrichs in: Palandt, a.a.O., § 249 Rn. 31; offen gelassen in BGH NJW 1996, 1958).
  • OLG Nürnberg, 12.04.1994 - 3 U 3621/93

    Abzug ersparter Eigenaufwendungen bei Mietwagenkosten

  • AG Diez, 12.04.2006 - 8 C 12/06
  • LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
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