Rechtsprechung
   AG Biberach, 23.03.1993 - 3 C 86/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,16856
AG Biberach, 23.03.1993 - 3 C 86/93 (https://dejure.org/1993,16856)
AG Biberach, Entscheidung vom 23.03.1993 - 3 C 86/93 (https://dejure.org/1993,16856)
AG Biberach, Entscheidung vom 23. März 1993 - 3 C 86/93 (https://dejure.org/1993,16856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,16856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Haftpflichtansprüchen wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; Leistungspflichten einer Privathaftpflichtversicherung bzgl. Schäden an einer Mietsache infolge von falscher Handhabe der Mietsache

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBR Nr. 4.2 a (1)
    Benutzung eines falschen Teppichreinigungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Dortmund, 01.03.2010 - 2 T 5/10

    Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden

    Denn wenn sowohl die quantitative wie auch die qualitative Nutzungsüberscheitung vom Rückausschluss erfasst wäre, würde der Ausschluss den Wiedereinschluss aushöhlen und zumindest weitestgehend wertlos machen (LG Ravensburg VersR 1994, 340; Voit/Knappmann in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Nr. 4 Privathaftpfl. Rn. 4, S. 1347).
  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 20 U 106/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Beschädigung einer

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Annahme des Landgerichts, dass nur ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache dem Rückausschluss in Ziff. 3.5 Buchstabe b) RBE-Privat unterfällt, nicht eine schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtliche oder falsche Behandlung der Mietsache (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.09.2013, 5 W 72/13, juris, Rn. 15, VersR 2014, 325; LG Dortmund, Beschl. v. 01.03.2010, 2 T 5/10, juris; LG Ravensburg, Urt. v. 24.06.1993, 5 S 85/93, VersR 1994, 340; Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Nr. 5 BesBed PHV Rn. 8; Koch, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2013, AHB 2012 Ziff. 7 Rn. 182).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13

    Risikoausschluss in der Privathaftpflichtversicherung: Übermäßige Beanspruchung

    Eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache wird in Rechtsprechung und Literatur dann angenommen, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß (§ 538 BGB) quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem erhöhten Schadensrisiko führt, wie etwa beim Halten zahlreicher Haustiere (vgl. AG Biberach, Urt. v. 23.3.1993 - 3 C 86/93: grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch; ebenso LG Ravensburg, VersR 1994, 340; LG Trier, zfs 1985, 248; wohl auch OLG Oldenburg, Urt. v. 12.5.2004 - 3 U 26/04 - ZfSch 2004, 374 - nur mit red. Leitsatz veröffentlicht; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 5 BesBed PHV Rdn. 8).
  • LG Dortmund, 09.04.2014 - 2 O 218/13

    Gewährung von Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung wegen

    Danach muss die Beeinträchtigung also durch einen grundsätzlich vertragsgemäßen, jedoch in der Intensität gesteigerten Gebrauch entstehen (LG Ravensburg, VersR 94, 340).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht