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   OLG Hamm, 20.01.1993 - 20 U 255/92   

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https://dejure.org/1993,6230
OLG Hamm, 20.01.1993 - 20 U 255/92 (https://dejure.org/1993,6230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.1993 - 20 U 255/92 (https://dejure.org/1993,6230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 20 U 255/92 (https://dejure.org/1993,6230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Plötzlich auftauchendes Hindernis bei überhöhter Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Grobe Fahrlässigkeit; Plötzlich auftauchendes Verkehrshindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 437
  • VersR 1994, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzung für eine Erstattung der Abschleppkosten bei

    Darüber hinaus kommt jedoch ein Anspruch auf Ersatz der Transportkosten zur nächsten zuverlässigen Werkstatt, in deren Wahl der Versicherungsnehmer frei ist ( vgl. Plienitz / Flöter § 7, S. 27), unter dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes gemäß § 63 VVG in Betracht, wenn sich bei einem Totalschaden die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur erst nachträglich herausstellt und der Versicherungsnehmer den Totalschaden am Unfallort nicht erkennen und demgemäss das Abschleppen des Fahrzeuges den Umständen nach für geboten halten durfte (vgl. OLG Hamm VersR 1994, 42).
  • OLG Hamm, 05.04.2000 - 20 U 229/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Unfall infolge

    Das wäre nur dann der Fall, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hätte, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. u.a. BGH VersR 1989, 582; Senat VersR 1994, 42).
  • OLG München, 27.01.1994 - 24 U 706/93

    Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten und Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers

    Mag es noch zweifelhaft, jedenfalls nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen sein, ob ein Kraftfahrer grob fahrlässig handle, der wegen eines Tieres in einer Schrecksituation zu Ausweichbewegungen veranlaßt wird und von der Straße abkommt (vgl. das vom Kläger zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm NZV 1993, 437 ), so ist diese Verkehrssituation mit der vorliegenden nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 16.02.2000 - 20 U 195/99

    Missachtung des Stoppschildes und des gelben Blinklichts nach Ampelausfall L

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hat, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. u.a. BGH VersR 1989, 582; Senat VersR 1994, 42).
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