Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sorgfaltspflichten des Führers eines landwirtschaftlichen Häckselwagens beim Linkseinbiegen in eine Vorfahrtstraße in einem Kurvenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden landwirtschaftlichen Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1303
  • MDR 1994, 352
  • NZV 1994, 184
  • VersR 1994, 492



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94  

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    Der Wartepflichtige darf zwar - wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 25. Januar 1994 - VI ZR 285/92 - VersR 1994, 492 zu II 2a m.w.N.) - auch bei Zugrundelegung der Vorfahrtregeln des § 8 StVO in die bevorrechtigte Straße grundsätzlich ohne weiteres einbiegen, wenn zu diesem Zeitpunkt kein bevorrechtigtes Fahrzeug sichtbar ist.
  • OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer untergeordneten Straße in eine

    Die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein anderes Fahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (BGH VersR 1994, 492; OLGR Hamm 1994, 147, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 12 U 26/09  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem die zulässige

    Hierzu genügt es, wenn Tatsachen nachgewiesen werden aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass der Vorfahrtsberechtigte bei Beginn des Abbiegemanövers für den Wartepflichtigen noch nicht sichtbar gewesen ist (vgl. OLG Hamm NZV 1994, S. 277; OLG München VersR 1998, S. 233), da eine schuldhafte Verletzung des Vorfahrtsrechtes eines anderen Kraftfahrers nicht anzunehmen ist, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei Einleitung des Abbiegemanövers vom Wartepflichtigen noch nicht gesehen werden konnte (BGH VersR 1994, S. 492; NZV 2005, a. a. O.; OLG Hamm a. a. O., OLG München a. a. O.).
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  • OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09  

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten;

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1994 (VI ZR 285/92, NZV 1994, 184) für die Haftungsabwägung nicht vergleichsweise heranzuziehen.
  • OLG Hamm, 05.10.2009 - 6 U 94/09  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Pkw mit angehängtem

    Hinreichender Anlass, sich einweisen zu lassen (vgl. hierzu BGH NZV 94, 184) oder auf das Linksabbiegen an dieser Stelle zu verzichten, um zunächst weiter geradeaus zu fahren, dann an geeigneter Stelle zu wenden und dann als Rechtsabbiegerin in die angestrebte Einfahrt zu gelangen, bestand nicht.
  • OLG Rostock, 10.12.2010 - 5 U 27/10  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem

    Der BGH hat mit Urteil vom 25.01.1994 entschieden, dass der Fahrer eines schwerfälligen landwirtschaftlichen Gefährts, der außerorts nach links in eine bevorrechtigte Straße einfahren will, die bis zu einer 80 m entfernten Kurve einsehbar ist, bei normalen Lichtverhältnissen am Tag keinen Einweiser zur Hilfe nehmen muss (BGH VersR 1994, 492 ).
  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 6 U 231/92  

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung außerorts; Schmerzensgeldbemessung

    War es aber so, ist er berechtigt, in die Vorfahrtstraße eingefahren mit der Folge, daß der Beklagte zu 2) ihm gegenüber nicht vorfahrtsberechtigt war; ihre wechselseitigen Verkehrspflichten richteten sich dann nicht nach § 8 StVO, sondern nach § 1 StVO (BGH, VersR 94, 492 = r + s 94, 131; vgl. auch Dannert, NZV 95, 132).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Einmündung wartepflichtigen

    bbb) Die beschriebene Einmündung war zumindest nicht so unübersichtlich, dass es dem Wartepflichtigen in der Unfallsituation des Beklagten zu 1) geboten erscheinen musste, sich vor einem Einbiegen in die Hauptstraße einweisen zu lassen: Die Notwendigkeit der Einweisung durch Hilfspersonen besteht nur im Ausnahmefall, insbesondere dann, wenn der Wartepflichtige ein schwer bewegliches Fahrzeug führt, das den unübersichtlichen Einbiegevorgang nicht zügig vollenden kann (BGH, Urt. v. 25.1.1994 - VI ZR 285/92, MDR 1994, 352; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 Rdnr. 58; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 8 StVO Rdnr. 51).
  • OLG Köln, 07.05.1998 - 18 U 241/97  

    Haftungsverteilung bei Kollision nach dem Einfahren auf eine vorfahrtberechtigte

    Die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein anderes Fahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (BGH NZV 1994, 184 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 46/98  

    Kollision, Pkw, Lkw, Grundstück, Einfahren, Sicherungsmaßnahme, besondere,

    Entscheidend ist aber, daß besondere Sicherungsmaßnahmen beim Auffahren nach links auf eine bevorrechtigte Straße nur dann verlangt werden können, wenn der Einbiegevorgang wegen der Länge und Schwerfälligkeit des Fahrzeuges längere Zeit in Anspruch nimmt und die Wahrnehmbarkeit wegen erheblich eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders erschwert ist (vgl. nur BGH NJW-RR 1994, 1303 ff; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 10 StVO Rn. 13; Mühlhaus, Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 10 Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.07.2002 - 4 Ws 65/02  

    Klageerzwingungsverfahren, Unbegründetheit, fahrlässige Tötung im Straßenverkehr,

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 15 U 83/93  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem auf die Landstraße

  • OLG Schleswig, 19.07.1995 - 9 U 127/94  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem rechts haltenden Müllwagen

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