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   OLG Zweibrücken, 04.12.1992 - 1 U 155/89   

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https://dejure.org/1992,9511
OLG Zweibrücken, 04.12.1992 - 1 U 155/89 (https://dejure.org/1992,9511)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.12.1992 - 1 U 155/89 (https://dejure.org/1992,9511)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - 1 U 155/89 (https://dejure.org/1992,9511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 844 Abs. 2
    Zur Berechnung des durch den Tod des Ehemannes bewirkten Unterhaltsschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs gem. § 844 Abs. 2 BGB

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die beim Unterhaltsschaden zu berücksichtigenden Fixkosten können mit 40 % des Familieneinkommens angesetzt werden

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 613
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.06.2012 - VI ZR 122/11

    Tötung eines gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten: Berücksichtigung der

    Dabei unterfällt die Höhe des als "fixe Kosten" zu berücksichtigenden Anteils regelmäßig der tatrichterlichen Schätzung gemäß § 287 ZPO (vgl. OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613, 614 mit NA-Beschluss des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1993 - VI ZR 6/93; OLG Hamm, Urteil vom 6. Juni 2008 - I-9 U 123/055, juris Rn. 148), wobei nach Lage des Falles auch zu berücksichtigen sein kann, in welchem Maße beide Ehegatten zum Familieneinkommen beigetragen haben.
  • OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99

    Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und

    Wenngleich sich der Unterhaltsbedarf von Kindern im Laufe des Wachstums und der Ausbildung ändert, ist es aus Praktikabilitätsgründen und im Interesse der Einheitlichkeit gerechtfertigt, den Unterhaltsbedarf der Kinder - und auch den des überlebenden Ehegatten - auf der Grundlage von pauschalen Prozentsätzen (Unterhaltsquoten) festzusetzen (vgl. BGH VersR 1986, 264; OLG Zweibrücken VersR 1994, 613, 615).

    Der nunmehr lediglich gelegentliche Aufenthalt der Kläger zu 1. und 2. in der elterlichen Wohnung rechtfertigt eine erheblich geringere Beteiligung der unterhaltsberechtigten Kinder an den fixen Kosten (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1994, 613).

  • OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05

    Tod des Unterhaltsschuldners; Unterhaltsschaden; geschäftsführender

    Dies rechtfertigt, sie bei der Bemessung der Rentenhöhe nach § 844 Abs. 2 BGB zur Hälfte vom unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen abzuziehen (so auch OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613).

    Die Prämienzahlungen erfüllen damit einen doppelten Zweck: Sie sind gleichzeitig Altersvorsorge -also Vermögensbildung- und eine besondere Form des Unterhalts (so auch OLG Zweibrücken, VersR 1994, S. 613).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 W 47/06

    Ermittlung des Unterhaltsschadens nach Tötung des Unterhaltspflichtigen;

    Eine Schätzung in dieser Höhe ist vom BGH nicht beanstandet worden (vgl. BGH NJW 2007, 506, 507 unter II. 2 a; vgl. auch OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613, 614; Heß in Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts Kap. 6 G, Rn. 41).
  • OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00

    Sterbegeld als Beerdigungskosten; Ermittlung der fixen Kosten im Rahmen der

    Zwar wird auch in der Rechtsprechung die Schätzung der Fixkosten entsprechend einer am Nettoeinkommen angelehnten Quote für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613, 614 unter Bezugnahme auf Eckelmann/Schäfer, DAR 1981, 365 und Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987), sie ist jedoch für Ausnahmefälle vorbehalten, in denen eine konkrete Berechnung etwa infolge Zeitablaufs auf erhebliche Schwierigkeiten stößt und ohne einen nicht mehr vertretbaren Aufwand nicht mehr möglich ist (so OLG Zweibrücken ebd.).
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