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   OLG Hamm, 03.03.1993 - 3 U 248/91   

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https://dejure.org/1993,6484
OLG Hamm, 03.03.1993 - 3 U 248/91 (https://dejure.org/1993,6484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.1993 - 3 U 248/91 (https://dejure.org/1993,6484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 1993 - 3 U 248/91 (https://dejure.org/1993,6484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1; StVO § 18 Abs. 3
    Einfädeln "auf Verdacht" als grobe Verkehrsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auffahren auf die BAB; Ausweichmanöver; Blinken als Anzeichen für den Fahrspurwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 18 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Einfädeln aus einer Parkplatzausfahrt in den fließenden Verkehr einer Autobahn

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 952
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 03.05.2018 - 4 RBs 117/18

    Vorfahrt bei der Autobahnauffahrt

    Zutreffend geht das Amtsgericht zwar davon aus, dass der auf eine Autobahn Auffahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs zu beachten hat (OLG Hamm VersR 1994, 952), und zwar auch dann, wenn zähfließender Verkehr und staubedingt "Stop-and-Go-Verkehr" herrscht (LG Essen, Beschl. v. 08.04.2013 - 1 5 S 48/13 - juris).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    Der Einfahrende darf auf eine solche Fahrweise aber nicht vertrauen (BGH a.a.O.; OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2004 - I - 1 U 135/04 [Juris] = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]; KG VRS 113 [2008] 413 [417 für Einfädelnlassen]; Janiszewski/Heß a.a.O. Rz. 12), auch nicht, wenn der Bevorrechtigte den linken Blinker gesetzt hat (OLG Hamm VersR 1994, 952).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Muß der durchgehende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (OLG Hamm, VersR 1980, 92; ZfS 1993, 365; OLG Karlsruhe NZV 1996, 319).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04

    Vorfahrverletzung beim Einfädeln: Zur Frage der Alleinhaftung beim

    Den vom Landgericht unter falschem Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm, abgedruckt in ZfS 1993, 365, formulierten Grundsatz, dass eine Alleinhaftung des Einfahrenden nur dann in Betracht komme, wenn er rücksichtslos vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur fahre, kann der Senat nicht anerkennen.
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