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   OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92   

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https://dejure.org/1993,19088
OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92 (https://dejure.org/1993,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.1993 - 13 U 138/92 (https://dejure.org/1993,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 13 U 138/92 (https://dejure.org/1993,19088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Beweislast bei Streit über Wirksamkeit einer Einverständniserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 986
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09

    Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender,

    Nicht zuletzt hat die unstreitig unterzeichnete Einverständniserklärung vom 30.08.2004 als Privaturkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (§§ 440 11, 416 ZPO), so dass die Klägerin als Patientin die Beweislast dafür trägt, die Erklärung sei nach ihrer Unterschriftsleistung durch nachträgliche Ergänzungen manipuliert worden (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 mit NichtannahmeB. des BGH vom 01.03.1994 - VI ZR 187/93).
  • OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01

    Fahrlässige Körperverletzung; Ärztliche Aufklärungspflicht; Sterilisation;

    Der Arzt muß eine sprachkundige Person hinzuziehen, wenn nicht ohne weiteres sicher ist, dass der Patient die deutsche Sprache so gut beherrscht, daß er die Erläuterungen, die er von dem Arzt erhält, verstehen kann (OLG Frankfurt VersR 1994, 986; OLG Düsseldorf AHRS 5350/17).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 612/01

    Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers

    Ein von dem Patienten unterzeichnetes Aufklärungsformular, ist ein Indiz dafür, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, und kann Anlass dafür geben, den Arzt von Amts wegen als Partei über den Inhalt der Aufklärung zu vernehmen (BGH NJW 1985, 1399; OLG Frankfurt VersR 1994, 986 f.; Senat OLGR Saarbrücken 1997, 286).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2001 - 13 B 531/01

    Ein Ausländer kann in Deutschland nur dann die ärztliche oder zahnärztliche

    Die Notwendigkeit einer sprachlichen Verständigung zwischen Zahnarzt/Arzt und Patient erscheint dabei nicht nur geboten für den Beginn der Behandlung, die Schilderung körperlicher Beschwerden durch die Patienten und die Erfassung derselben durch den Zahnarzt/Arzt, sondern auch für erforderliche Aufklärungsgespräche bei möglichen Eingriffen in die körperliche Integrität von Patienten, vgl. für den umgekehrten Fall eines nicht deutschsprachigen Patienten und eines deutsch sprechenden Arztes beispielsweise OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 1993 - 13 U 138/92 -, ArztR 1995, 174, und erst Recht für - im erstinstanzlichen Verfahren beispielhaft angesprochene - mögliche Notfallsituationen bei der (zahn-)ärztlichen Behandlung, die eine schnelle und unmittelbare Verständigung zwischen Zahnarzt und Patient erfordern.
  • OLG Schleswig, 02.09.2005 - 4 U 185/04
    Damit ist die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Formular abgegebenen Einverständniserklärung der Klägerin bestätigt ( §§ 416, 440 Abs. 2 ZPO ; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, VersR 1994, 986; VersR 1999, 758).
  • OLG Hamm, 26.04.2010 - 3 U 62/09

    Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Operation im Bereich der

    Soweit die Klägerin hierzu erstinstanzlich behauptet hat, dass Frau Dr. F die handschriftliche Eintragung erst nach dem Gespräch vorgenommen habe, ist zunächst anzumerken, dass die Klägerin hierfür beweispflichtig wäre (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 f.).
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