Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.05.1994

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung einer Liste mit den Namen von inoffiziellen Stasi-Mitarbeitern

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • buskeismus.de (Auszüge)

    Persönlichkeitsrecht (Namenslisten von »informellen Mitarbeitern des MfS«)

Besprechungen u.ä.

  • stasi-in-erfurt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Darf man die Namen von Stasi-Mitarbeitern nennen?

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1994, 1537
  • MDR 1995, 266
  • GRUR 1994, 913
  • NJ 1995, 34
  • VersR 1994, 1116
  • WM 1994, 2026
  • afp 1994, 306



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08  

    Lehrerbewertungen im Internet

    Allerdings müssen damit verbundene Beeinträchtigungen der Rechte Dritter zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1117) sowie erforderlich, und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und -beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. Senatsurteil BGHZ 91, 233, 240 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02  

    Presserecht - Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen: Eingriff in Privatsphäre?

    Dieses Recht schützt nicht nur vor einer überzogenen Ausforschung von personenbezogenen Daten durch den Staat, sondern es weist auch auf der Ebene bürgerlichrechtlicher Verhältnisse dem Schutzbedürfnis der Person einen entsprechend hohen Rang gegenüber Eingriffen zu, die sie gegen ihren Willen für die Öffentlichkeit "verfügbar" machen (vgl. BVerfGE 84, 192, 194 f.; Senat, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1117).

    Durch die Veröffentlichung der Wegbeschreibung wird das Recht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung ihres Anspruches auf Schutz ihrer Privatsphäre verletzt (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170; 78, 77, 84; Senatsurteile vom 13. November 1990 - VI ZR 104/90 - VersR 1991, 433, 434 und vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1117).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07  

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch" zulässig?

    Die damit verbundene Wirkungssteigerung der Meinungsäußerung muss der Betroffene nur hinnehmen, wenn eine Abwägung mit den Belangen der Meinungsfreiheit ergibt, dass der Schutz des beeinträchtigten Rechts zurückzutreten hat (vgl. BVerfG, AfP 2006, 550, 552; NJW-RR 2008, 200, 202; Senatsurteile BGHZ 161, 266, 269; vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 59 und vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1117 f.).

    Die Klägerin als einflussreiches und bekanntes Unternehmen herauszugreifen, diente der nicht generell unzulässigen Verdeutlichung eines sachlichen Anliegens durch Personalisierung (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 f.; vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1118; BVerfG, NJW 1999, 2358, 2359; AfP 2006, 550, 552; NJW-RR 2008, 200, 202) und beruhte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts maßgeblich auf der vertretbaren Überlegung, durch eine Verhaltensänderung bei der Klägerin eine Sogwirkung in der Branche auszulösen und die Effektivität der Kampagne dadurch zu erhöhen.

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  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97  

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von dem, der dem Stasilisten-Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1994 (VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116) zugrunde lag.
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02  

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

    Dieses Recht schützt nicht nur vor einer überzogenen Ausforschung von personenbezogenen Daten durch den Staat, sondern es weist auch auf der Ebene bürgerlichrechtlicher Verhältnisse dem Schutzbedürfnis der Person einen entsprechend hohen Rang gegenüber Eingriffen zu, die sie gegen ihren Willen für die Öffentlichkeit "verfügbar" machen (vgl. BVerfGE 84, 192, 194 f.; Senat, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1117).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02  

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    aa) In diesem Sinne nimmt die zivilgerichtliche Rechtsprechung dann eine Prangerwirkung an, wenn ein allgemeines Sachanliegen durch identifizierende Herausstellung einer Einzelperson und damit durch Personalisierung eines als negativ bewerteten Geschehens verdeutlicht werden soll (vgl. BGH, VersR 1994, S. 1116 [1118]).

    Anprangernde Wirkungen können von der Verbreitung zutreffender, aber allgemein als negativ bewerteter Tatsachen mit Persönlichkeitsbezug ausgehen (vgl. BGH, VersR 1994, S. 1116 [1118]), aber auch mit Werturteilen verbunden sein (vgl. BGH, VersR 1994, S. 57 [59]).

    Auch kann es darauf ankommen, inwieweit der Betroffene konkreten Anlass gegeben hat, ihn aus der Masse derjenigen herauszugreifen, die - zumindest aus Sicht des Äußernden - ein vergleichbar beanstandungswürdiges Verhalten gezeigt haben (vgl. BGH, VersR 1994, S. 57 [59]; BGH, VersR 1994, S. 1116 [1118]).

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08  

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 [620 f.]; Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 [2892]), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 [1118]).
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94  

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -,.

    b) Die Revision des Beschwerdeführers hat der Bundesgerichtshof im Wesentlichen aus folgenden Erwägungen zurückgewiesen (veröffentlicht in JZ 1995, S. 253): .

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03  

    Arztrecht - Meinungsäußerungsrecht versus Persönlichkeitsrecht des Arztes

    Damit verbundene Beeinträchtigungen der Rechte Dritter müssen zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - VersR 1994, 1116, 1117) sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und -beschränkung muß insgesamt angemessen sein (vgl. Senatsurteil, BGHZ 91, 233, 240 m.w.N.).

    Der Senat folgt der Auffassung des Berufungsgerichts, daß das Verhalten des Beklagten in unverhältnismäßiger Weise eine Prangerwirkung gegen die Person des Klägers entfaltet (zur Prangerwirkung: BVerfGE 97, 391, 406; BVerfG, NJW 1999, 2358, 2359; 2003, 1109, 1110 f. m.w.N.; Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 58 f.; vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 - aaO; vom 20. Dezember 1994 - VI ZR 108/94 - unter II. 2 a - juris - sowie Beschluß vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 - VersR 2003, 777, 778).

  • BVerfG, 08.10.2007 - 1 BvR 292/02  

    Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit; Boykottaufruf gegen Scientology

    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung nimmt eine Prangerwirkung dann an, wenn ein allgemeines Sachanliegen durch identifizierende Herausstellung einer Einzelperson und damit durch Personalisierung eines als negativ bewerteten Geschehens verdeutlicht werden soll (vgl. BGH, VersR 1994, S. 1116 ).

    Anprangernde Wirkungen können von der Verbreitung zutreffender, aber allgemein als negativ bewerteter Tatsachen ausgehen, aber auch mit Werturteilen verbunden sein (vgl. BGH, VersR 1994, S. 57 ; VersR 1994, S. 1116 ).

    Auch kann es darauf ankommen, ob eine konkrete Person aus der Masse derjenigen herausgegriffen wird, die ein aus der Sicht des Äußernden vergleichbar beanstandungswürdiges Verhalten gezeigt haben (vgl. BGH, VersR 1994, S. 57 ; VersR 1994, S. 1116 ).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02  

    Grundrechte - Diffamierung eines Arztes, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt

  • OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09  

    Bild- und Textveröffentlichung im Internet: Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch

  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93  

    Haftung wegen Anzeige einer geplanten Republikflucht aus der ehemaligen DDR

  • BGH, 20.12.1994 - VI ZR 108/94  
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09  

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04  

    Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen

  • LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10  

    Links auf Telemedicus und OpenJur

  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11  

    Beleidigung, Schmähkritik, Rechtfertigung

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.05.1994 - 10 U 61/93   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1994, 1116



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00  

    Folgen des Verstoßes gegen Obliegenheit des Mieters, bei Unfällen sofort die

    Die Pflicht des Mieters, bei Unfällen sofort die Polizei hinzuzuziehen, stellt eine Obliegenheit dar, die weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters enthält (allgemeine Auffassung, vgl. BGH NJW 1982, 167; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1116; OLG München VersR 1997, 1238, 1239; OLG Jena, Urteil vom 11.06.1996 - 8 U 12/96 -).
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