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   OLG Düsseldorf, 09.02.1993 - 4 U 7/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10856
OLG Düsseldorf, 09.02.1993 - 4 U 7/92 (https://dejure.org/1993,10856)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1993 - 4 U 7/92 (https://dejure.org/1993,10856)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - 4 U 7/92 (https://dejure.org/1993,10856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 2; MBKK 76 § 4 Abs. 4
    Behandlung durch einen bei einer GmbH angestellten Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 340 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Erstattung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1993 - 4 U 7/92
    Danach ist unter der "Niederlassung" die öffentlich erkennbare Bereitstellung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in selbständiger Praxis (i. A. an BGH VersR 1978, 267 (268) zu verstehen.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 5 U 222/98

    Keine Leistungspflicht bei Behandlung in Krankenanstalt ohne Konzession

    Erst die staatliche Kontrolle des gewerblichen Betreibers eines Krankenhauses bietet jedoch die allgemeine Gewähr für die Zuverlässigkeit der Unternehmensleitung und die qualitative Ausstattung der Klinikräume, die sich unmittelbar auf die Qualität der medizinischen Heilbehandlung auswirken (OLG Köln, VersR 1992, 952, 953; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; vgl. auch BGHZ 124, 224, 228).

    Unter einer Niederlassung ist die Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis zu verstehen (BGHZ 70, 158, 161; OLG Köln, r + s 1991, 31; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1459).

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    Die h.M. in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1978, 589; OLG München VersR 1990, 614; LG Köln VersR 1992, 43; LG Mainz VersR 1992, 44; OLG Köln VersR 1992, 952; OLG Hamm VersR 1993, 427; OLG München VersR 1993, 428; OLG Düsseldorf VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1459) und Literatur (Bach/Moser, a.a.O., § 4 MB/KK Rdnrn. 21, 22; grundsätzlich so auch, allerdings mit Einschränkungen Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 4 MBKK 94 Rdnrn. 8 ff.; kritisch Taupitz VersR 1992, 1064; Dreher VersR 1995, 245) verlangt, dass der approbierte (Zahn-)Arzt sich öffentlich erkennbar zur Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis bereit erklärt hat; ist eine juristische Person Praxisinhaberin, sind die für sie tatsächlich tätig werdenden (Zahn-)Ärzte nicht in selbständiger Praxis tätig.
  • KG, 28.02.2003 - 6 U 262/01

    Krankenversicherung: Wirksame Ausschlussklausel über Behandlung durch

    Diese hatte er von der Beklagten ohne Rechtsgrund empfangen, weil sowohl der Arzt ... als auch Frau Dr. ... nach dem Sprachgebrauch des ärztlichen Berufsrechts (vgl. dazu BGH, VersR 1978, 267, 268; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1459; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Münster, VersR 1993, 428, 429) und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden (vgl. OLG München, VersR 1990, 614; OLG Köln, r + s 1991, 31, 32) - keine niedergelassenen Ärzte - also solche mit eigener Praxis - im Sinne des § 4 Nr. 2 Satz 1 MBKK 94 waren und solchen auch nicht gleichgestellt werden können; denn sie haben nicht als bestimmte Personen ihre ärztlichen Leistungen der Öffentlichkeit angeboten, vielmehr war Anbieter allein der ärztliche Notdienst, in dessen Rahmen die beiden Ärzte - für die Öffentlichkeit zufällig - gerade tätig wurden.
  • OLG Köln, 14.07.2004 - 5 U 220/03

    Kündigung eines Krankenversicherungsvertrags aus wichtigem Grund bei Erschleichen

    Insoweit kann vom reinen Wortverständnis, dass insoweit maßgebend ist, nichts anderes gelten als für das Erfordernis der Niederlassung eines Arztes (§ 4 Abs. 2 MB/KK), worunter gemeinhin die öffentlich erkennbare Bereitstellung zur Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis verstanden wird (BGH VersR 1978, 267, 268; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207), wobei die Berufsausübung "in selbständiger Praxis" ein Mindestmaß an personeller, sachlicher und räumlicher Ausstattung garantieren soll (BGH, aaO; OLG Düsseldorf, aaO).
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