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   BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94   

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https://dejure.org/1995,1263
BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94 (https://dejure.org/1995,1263)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1995 - VI ZR 95/94 (https://dejure.org/1995,1263)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1995 - VI ZR 95/94 (https://dejure.org/1995,1263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Arzt - Aufklärung - Diagnostischer Eingriff - Risikoaufklärung

  • rabüro.de

    Zum Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen (hier: Myelographie).

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Gebotene Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2410
  • MDR 1995, 908
  • VersR 1995, 1055
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    Wie der erkennende Senat wiederholt und erst kürzlich für ambulante Operationen nochmals hervorgehoben hat, muß der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, daß er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (Senatsurteil vom 14. Juni 1994 - VI ZR 178/93 - VersR 1994, 1235).

    Das ist aber nicht der Fall, wenn die Aufklärung im Untersuchungsraum oder vor dessen Tür dergestalt erfolgt, daß dem Patienten erklärt wird, ohne den Eingriff könne die Operation am nächsten Tag nicht durchgeführt werden, er schon während der Aufklärung mit einer sich nahtlos anschließenden Durchführung des Eingriffs rechnen muß und deshalb unter dem Eindruck steht, sich nicht mehr aus einem bereits in Gang gesetzten Geschehensablauf lösen zu können (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1994, aaO).

    Dann bedurfte es keines näheren Vortrags von ihr dazu, daß sie durch die Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten ist (Senatsurteil vom 14. Juni 1994, aaO).

  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    Allein mit dem Hinweis auf "Lähmungen" wird freilich im allgemeinen der Arzt, wenn eine Querschnittslähmung zu befürchten ist, den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Information des Patienten nicht gerecht, und zwar auch nicht unter dem Gesichtspunkt, daß dazu bereits eine Aufklärung "im großen und ganzen" ausreicht (vgl. Senatsurteil vom 2. November 1993 - VI ZR 245/92 - VersR 1994, 104, 106).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    Es liegt jedenfalls kein Rechtsfehler darin, daß das Berufungsgericht annahm, die Klägerin habe den Hinweis nicht dahin verstehen können, daß nur Lähmungserscheinungen der bisher schon vorhandenen Art entstehen konnten, sondern habe ihn dahin verstehen müssen, daß auch das Risiko von motorischen Ausfallerscheinungen nach Art einer Querschnittslähmung bestanden habe (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 90, 103, 109 = AHRS 4730/5).
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    22 Feststellungen darüber, wie sich die Klägerin nach ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob sie für den Fall einer Einwilligung in einen Entscheidungskonflikt gekommen wäre, durfte das Berufungsgericht grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung der Klägerin treffen (Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1240 = AHRS 6180/38; vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - VersR 1991, 315, 316 = AHRS 1050/49 und vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - VersR 1993, 749, 750).
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    22 Feststellungen darüber, wie sich die Klägerin nach ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob sie für den Fall einer Einwilligung in einen Entscheidungskonflikt gekommen wäre, durfte das Berufungsgericht grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung der Klägerin treffen (Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1240 = AHRS 6180/38; vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - VersR 1991, 315, 316 = AHRS 1050/49 und vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - VersR 1993, 749, 750).
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    Einer optimalen Aufklärung des Patienten entspricht es zwar im allgemeinen, daß dieser in dem Aufklärungsgespräch auch an der Güterabwägung zwischen Risiko und Nutzen des Eingriffs beteiligt wird (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - VersR 1979, 720, 721 = AHRS 4555/2).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    24 Im übrigen wird das Berufungsgericht Anlaß zu der Prüfung haben, ob das erstbeklagte Land Träger der Universitätskliniken ist oder die Universität (vgl. Senatsurteil BGHZ 96, 360 = AHRS 0180/14).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    22 Feststellungen darüber, wie sich die Klägerin nach ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob sie für den Fall einer Einwilligung in einen Entscheidungskonflikt gekommen wäre, durfte das Berufungsgericht grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung der Klägerin treffen (Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1240 = AHRS 6180/38; vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - VersR 1991, 315, 316 = AHRS 1050/49 und vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - VersR 1993, 749, 750).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1983 - 8 U 178/80
    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    14 b) Die Revision weist zwar mit Recht darauf hin, daß die Bejahung der Indikation zu einer so risikobehafteten invasiven diagnostischen Maßnahme, wie sie auch eine Myelographie darstellt, eine besonders sorgfältige Güterabwägung zwischen der diagnostischen Aussagefähigkeit, den Klärungsbedürfnissen und den besonderen Risiken für den Patienten voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 1983 mit NA-Beschluß des Senats vom 3. April 1984 - VI ZR 173/83 - VersR 1984, 643 = AHRS 2260/8 für eine Vertebralis-Angiographie).
  • OLG Hamm, 16.09.1987 - 3 U 303/86
    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94
    Dem Patienten muß nur deutlich gemacht werden, daß es bei ihm zur Verschlimmerung seines Zustandes bis hin zu Bewegungsunfähigkeiten seiner Gliedmaßen über einen längerfristigen Zeitraum, möglicherweise sogar zu dauernden Lähmungen dieser Art kommen kann (vgl. OLG Hamm mit NA-Beschluß des Senats vom 19. April 1988 - VI ZR 271/87 - VersR 1988, 1133 = AHRS 4710/18).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    a) Insoweit geht das Berufungsgericht zwar im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aus, nach der der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden muß, daß er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (vgl. Senatsurteile vom 17. März 1998 - VI ZR 74/97 - VersR 1998, 766, 767; vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94 - VersR 1995, 1055, 1056 f.; vom 14. Juni 1994 - VI ZR 178/93 - VersR 1994, 1235, 1236; vom 7. April 1992 - VI ZR 192/91 - VersR 1992, 960 f.).

    Auch in solchen Fällen muß jedoch dem Patienten bei der Aufklärung über die Art des Eingriffs und seine Risiken verdeutlicht werden, daß ihm eine eigenständige Entscheidung darüber, ob er den Eingriff durchführen lassen will, überlassen bleibt (vgl. Senatsurteile vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94 - aaO und vom 14. Juni 1994 - VI ZR 178/93 - aaO).

  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 462/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Reichweite der Aufklärungspflicht hinsichtlich der

    Rechtsfehlerhaft ist allerdings die Annahme des Berufungsgerichts, dass bei Bestehen des Risikos einer nicht nur vorübergehenden Lähmung der vorliegenden Art (zur Aufklärung über das Risiko einer Querschnittslähmung vgl. allerdings Senatsurteil vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94, VersR 1995, 1055, 1056) eine Aufklärung über das Risiko einer "Lähmung" nicht genüge, sondern über das Risiko einer "dauerhaften Lähmung" aufgeklärt werden müsse.
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Bei ihnen bedarf es einer besonders sorgfältigen Abwägung zwischen der diagnostischen Aussagekraft, den Klärungsbedürfnissen und den besonderen Risiken für den Patienten (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94 - VersR 1995, 1055, 1056).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Bei dieser Sachlage sei die Myelographie indiziert gewesen, weil andere Verfahren keine Klärung erbracht hätten (vgl. zur Indikation einer Myelographie auch Senatsurteil vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94 - VersR 1995, 1055 R).

    Unter diesem Blickpunkt mußte die Klägerin darauf hingewiesen werden, daß die Myelographie Lähmungserscheinungen bis hin zur Querschnittlähmung zur Folge haben konnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. April 1995 - aaO. m.w.N.).

    Wie der erkennende Senat erst kürzlich für ambulante Operationen (Senatsurteil vom 14. Juni 1994 - VI ZR 178/93 - VersR 1994, 1235, 1236 f.) sowie für diagnostische Eingriffe (Senatsurteil vom 4. April 1995 - aaO. - ebenfalls zu einer Myelographie) hervorgehoben hat, muß der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, daß er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit in angemessener Weise wahren kann.

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Wie der erkennende Senat wiederholt (vgl. Urteil vom 7. April 1992 - VI ZR 192/91 - VersR 1992, 960 f.; für ambulante Operationen Senatsurteil vom 14. Juni 1994 - VI ZR 178/93 - VersR 1994, 1235, 1236 f.; für diagnostische Eingriffe Senatsurteile vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94 - VersR 1995, 1055 sowie vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94 - VersR 1996, 195, 197) hervorgehoben hat, muß der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, daß er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Über etwaige Risiken, die mit der Erhebung des Befundes verbunden sind, hat der behandelnde Arzt den Patienten aufzuklären und ihn an der für die Wahl der Diagnostik bzw. Therapie erforderlichen Güterabwägung zwischen Risiken und Nutzen des Eingriffs zu beteiligen (vgl. Senatsurteile vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94 - VersR 1995, 1055 und vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - VersR 1979, 720).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Hiernach muß die Aufklärung so rechtzeitig erfolgen, daß der Patient, hier die Mutter der Klägerin, durch hinreichende Abwägung der für und gegen die Behandlungsalternativen sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2003 - VI ZR 131/02 - VersR 2003, 1441, 1443; vom 17. März 1998 - VI ZR 74/97 - VersR 1998, 766, 767; vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94 - VersR 1995, 1055, 1056 f.; vom 14. Juni 1994 - VI ZR 178/93 - VersR 1994, 1235, 1236; vom 7. April 1992 - VI ZR 192/91 - VersR 1992, 960 f.).
  • BGH, 01.02.2005 - VI ZR 174/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Entscheidungskonflikts im

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 220/98

    Auslagenvorschuß bei Benennung eines Zeugen oder Sachverständigen durch beide

  • OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19

    Ärztliche Aufklärungspflichtverletzung und Behandlungsfehler; Aufklärung am

  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2004 - 1 U 422/03

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf mündliche Gutachtenerläuterung

  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 3 U 289/04

    Arztrecht: Zur Frage von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen eines

  • OLG Braunschweig, 06.12.2018 - 9 U 75/17

    Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Wirksamkeit

  • OLG Koblenz, 30.01.2008 - 5 U 1298/07

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einem ambulanten Eingriff

  • KG, 04.12.2014 - 20 U 246/13

    Arzthaftungsverfahren: Erfordernis der Feststellung einer unzureichenden

  • LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation

  • OLG Hamm, 01.12.2015 - 26 U 30/15

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer periradikulären

  • OLG Celle, 09.12.2002 - 1 U 35/02

    Anforderungen an die Grundaufklärung eines Patienten; Haftungswegfall bei

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

  • OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11

    Anforderungen an die ärztliche Entscheidungsbildung bei Biopsie einer Brustdrüse;

  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 4/00

    Arzthaftung

  • OLG Koblenz, 30.01.2013 - 5 U 336/12

    Ärztliche Befunderhebung, Aufklärung und Therapie nach

  • LG Hagen, 06.01.2021 - 2 O 117/18
  • OLG Köln, 14.06.2011 - 5 U 37/11

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.e.

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