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   BGH, 09.02.1995 - V ZB 26/94   

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https://dejure.org/1995,4357
BGH, 09.02.1995 - V ZB 26/94 (https://dejure.org/1995,4357)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1995 - V ZB 26/94 (https://dejure.org/1995,4357)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - V ZB 26/94 (https://dejure.org/1995,4357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfalt des Anwalts - Ausgangskontrolle - Telefax - Einzelnachweis über Sendevorgang

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Übermittlung fristwahrender Schriftstücke durch Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1073
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - V ZB 26/94
    Dieser Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, kommt der Anwalt nur nach, wenn er seinen Mitarbeitern die Weisung erteilt, daß sie einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrukken lassen müssen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt (BGH, Beschl. v. 24. März 1993, XII ZB 12/93, BGHR ZPO § 233 - Ausgangskontrolle 2; v. 29. April 1994, V ZR 62/93, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 36).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - V ZB 26/94
    Dieser Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, kommt der Anwalt nur nach, wenn er seinen Mitarbeitern die Weisung erteilt, daß sie einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrukken lassen müssen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt (BGH, Beschl. v. 24. März 1993, XII ZB 12/93, BGHR ZPO § 233 - Ausgangskontrolle 2; v. 29. April 1994, V ZR 62/93, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 36).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Zum anderen muß der Anwalt bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax die Ausgangskontrolle organisatorisch dahin präzisieren, daß er die damit befaßten Mitarbeiter anweist, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken zu lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, bevor die entsprechende Frist als erledigt vermerkt wird (Senat, Beschl. v. 9. Februar 1995, V ZB 26/94, VersR 1995, 1073, 1074).
  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 45/13

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Überwachungspflichten des

    Er hat die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax organisatorisch durch die Anweisung präzisiert, dass der damit befasste Mitarbeiter, bevor die entsprechende Frist gestrichen wird, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdruckt und prüft, ob dieser eine ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, MDR 2013, 1303; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 9. Februar 1995 - V ZB 26/94, VersR 1995, 1073, 1074).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an

    Zum anderen muss der Anwalt bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax die Ausgangskontrolle organisatorisch dahin präzisieren, dass er die damit befassten Mitarbeiter anweist, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken zu lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, und auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH VersR 1995, 1073, 1074; BGH NJW 1998, 907; BGH NJW 2004, 367, 368; BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.04.1997 - X B 206/95

    Heilung eines Mangels des Rechtsschutzbedürfnisses bei unzureichendem Nachkommen

    Daß das FG die innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgetragenen Entschuldigungsgründe nicht als ausreichend angesehen hat, ist -- die Richtigkeit des Beschwerdevorbringens unterstellt -- kein Verfahrensmangel (vgl. dazu allgemein: Senatsentscheidungenvom 21. März 1996 X R 100/95, BFH/NV 1996, 694, undvom 8. Mai 1996 X B 12/96, BFH/NV 1996, 833; speziell zu den Mindestanforderungen an die Begründungspflicht in Fällen der Datenübermittlung per Telefax-Gerät: BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 IX S 6/93, BFH/NV 1994, 331;vom 22. Dezember 1994 X R 236/93 und VII R 77/94, BFH/NV 1995, 702 und 801;vom 16. Mai 1995 III B 119/94, BFH/NV 1996, 9, undvom 18. März 1996 I R 103/95, BFH/NV 1996, 630, jeweils m. w. N.; zu den erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen in solchen Fällen, zu denen im Streitfall überhaupt jeder Vortrag fehlt: Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1995 V ZB 26/94 und21. März 1995 VI ZB 5/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 437).
  • BGH, 27.02.1997 - BLw 4/97

    Rechtsbeschwerde gegen Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Dieser Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, kommt der Anwalt nur nach, wenn er seinen Mitarbeitern die Weisung erteilt, daß sie einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken lassen müssen, der die ordnungsgemäße Übermittlung aller Seiten des Schriftsatzes anzeigt (u.a. Senatsurt. v. 29. April 1994, V ZR 62/93, NJW 1994, 1879; Senatsbeschl. v. 9. Februar 1995, V ZB 26/94, VersR 1995, 1073; BGH, Beschl. v. 13. Juni 1996, VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 6 AS 244/06
    Zwar endet die Pflicht des Anwalts zur Ausgangskontrolle bei der Übermittelung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax erst, wenn feststeht, dass der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist (BGH VersR 1995, 1073).
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