Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 25.11.1994

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   BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94   

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https://dejure.org/1995,370
BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94 (https://dejure.org/1995,370)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1995 - IV ZR 43/94 (https://dejure.org/1995,370)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - IV ZR 43/94 (https://dejure.org/1995,370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung unfallbedingter Invalidität - Versäumung der Frist - Wegfall des Entschuldigungsgrunds - Unfallbedingte Gesundheitsverschlechterung binnen Jahresfrist - Rechtsmißbrauch des Versicherers - Berufung auf fehlende ärztliche Invaliditätsfeststellung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 8 II Nr. 1
    Rechtsmißbräuchlicher Einwand der verspäteten Invaliditätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 8 II (1) (F: 1961)
    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 130, 171
  • NJW 1995, 2854
  • MDR 1996, 51
  • VersR 1995, 1179
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlußfrist (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24. März 1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567, das fristgerechte Geltendmachen von unfallbedingter Invalidität in der Kraftfahrtversicherung betreffend).
  • BGH, 28.02.1990 - IV ZR 36/89

    Umfang der Berufsunfähigkeit bei einer Hüftgelenksimplantation

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Da es innerhalb der Dreijahresfrist für eine Neufeststellung des Invaliditätsgrades gemäß § 13 (3a) AUB zwischen den Parteien zum Rechtsstreit gekommen ist, wird es für die endgültige Bemessung einer durch die unfallbedingte Harnröhrenstriktur entstandenen) (Teil-Invalidität auf den Dauerzustand am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall ankommen - s. dazu die Senatsurteile vom 4. Mai 1994 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971 unter 3 c, 1. Fallvariante; vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 192/80 - VersR 1981, 1151 unter II 2 und schließlich vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2, allerdings zu einem nach der Gliedertaxe der AUB zu regulierenden Fall.
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Versäumung von Ausschlußfristen unbeachtlich bleibt, wenn sie ausreichend entschuldigt werden kann (so zuletzt Senatsurteil vom 2. November 1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82 unter 2 c).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Auch wenn sich die Feststellung nämlich als korrekturbedürftig erweisen sollte, wäre dies bedeutungslos für die notwendige Fristwahrung (so schon Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 195/86 - VersR 1988, 286; weitere Anspruchsvoraussetzung ist selbstverständlich auch hier der fristgerechte Eintritt bedingungsgemäßer Invalidität).
  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Da es innerhalb der Dreijahresfrist für eine Neufeststellung des Invaliditätsgrades gemäß § 13 (3a) AUB zwischen den Parteien zum Rechtsstreit gekommen ist, wird es für die endgültige Bemessung einer durch die unfallbedingte Harnröhrenstriktur entstandenen) (Teil-Invalidität auf den Dauerzustand am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall ankommen - s. dazu die Senatsurteile vom 4. Mai 1994 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971 unter 3 c, 1. Fallvariante; vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 192/80 - VersR 1981, 1151 unter II 2 und schließlich vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2, allerdings zu einem nach der Gliedertaxe der AUB zu regulierenden Fall.
  • OLG München, 17.01.1994 - 26 U 3886/93

    Eintritt eines Arbeitsunfalls bei Elektroarbeiten ; Ärztlicher Feststellung der

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Invalidität im Sinne der AUB läßt sich aber nicht ohne Angabe eines konkreten, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauergesundheitsschadens feststellen, denn für den Entschädigungsanspruch maßgebend ist nur unfallbedingte Invalidität (vgl. dazu auch OLG München in VersR 1995, 565 [OLG München 17.01.1994 - 26 U 3886/93] unter 1).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80

    Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Da es innerhalb der Dreijahresfrist für eine Neufeststellung des Invaliditätsgrades gemäß § 13 (3a) AUB zwischen den Parteien zum Rechtsstreit gekommen ist, wird es für die endgültige Bemessung einer durch die unfallbedingte Harnröhrenstriktur entstandenen) (Teil-Invalidität auf den Dauerzustand am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall ankommen - s. dazu die Senatsurteile vom 4. Mai 1994 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971 unter 3 c, 1. Fallvariante; vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 192/80 - VersR 1981, 1151 unter II 2 und schließlich vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2, allerdings zu einem nach der Gliedertaxe der AUB zu regulierenden Fall.
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
    Die fristgerechte Invaliditätsfeststellung ist ebenso wie der zeitgerechte Invaliditätseintritt Anspruchsvoraussetzung (dazu im einzelnen Senatsurteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Wenn Ärzte dem Versicherten zu Unrecht erklärt hätten, es würden nach dem Unfall keine Dauerfolgen zurückbleiben, trage der Versicherer dafür keine Verantwortung (BGHZ 130, 171, 176).

    Das hat der Senat angenommen, wenn ein unveränderlicher Gesundheitsschaden tatsächlich vor Fristablauf in einem ärztlichen Bericht erwähnt worden ist, etwa weil der behandelnde Unfallchirurg die Gallenblase entfernt hatte, eine daraus folgende Invalidität aber nicht ausdrücklich fristgerecht ärztlich festgestellt wurde (BGHZ 130, 171, 178 f.; 137, 174, 177).

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Daraus folgt: Erforderlich ist die Angabe eines konkreten, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens (BGHZ 130, 171, 178).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Das gilt ebenso, wenn nicht besserungsfähige Teilschäden binnen 15 Monaten ärztlich festgestellt sind (BGHZ 130, 171, 178 ff.).

    cc) Die 15-monatige Frist zur Geltendmachung der Invalidität ist eine Ausschlußfrist, deren Versäumen entschuldigt werden kann (BGHZ 130, 171, 173 f.).

    c) Da dem Versicherer bei besonderen Umständen des Einzelfalles auch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf den Ablauf der Fristen des § 7 I (1) Abs. 2 AUB 88 zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036 unter 2; BGHZ 130, 171) kann insgesamt ein Verstoß gegen § 9 AGBG nicht festgestellt werden.

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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 25.11.1994 - 14 O 485/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,23477
LG Saarbrücken, 25.11.1994 - 14 O 485/93 (https://dejure.org/1994,23477)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.11.1994 - 14 O 485/93 (https://dejure.org/1994,23477)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. November 1994 - 14 O 485/93 (https://dejure.org/1994,23477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 242; BGB § 276; MBKK 76 § 1
    Hinweispflicht nach Wegfall einer die Beihilfe erhöhenden Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1179
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