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   OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94   

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https://dejure.org/1994,3694
OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94 (https://dejure.org/1994,3694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 (https://dejure.org/1994,3694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 18 U 118/94 (https://dejure.org/1994,3694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 9
    Unregelmäßigkeiten im Verbundpflaster eines Parkplatzes L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 823 § 839 § 847; GG Art. 34
    Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Parkplatz; Pflasterung; Bäume; Niveauunterschied

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 3 O 488/93
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1114
  • VersR 1995, 1440
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94
    Welche Niveauunterschiede noch hinzunehmen oder bereits als Gefahrenquelle zu bewerten sind, hängt nicht von den "absoluten" Höhendifferenzen ab, sondern ist aufgrund der besonderen Umstände der Örtlichkeit zu beurteilen (BGH VersR 1967, 281, 282).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein - sorgfältiger - Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH VersR 1980, 946 ; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. VersR 1992, 1149 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1992 - 18 U 259/91

    Gemeindliche Verkehrssicherungspflicht für sogenannten "Trampelpfad"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein - sorgfältiger - Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH VersR 1980, 946 ; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. VersR 1992, 1149 ).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge

    Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (BGH NJW 1980, 2194, 2195; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1114).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2016 - 4 U 69/15

    Amtshaftung im Saarland: Sturzunfall eines Fußgängers auf einer Baumschutzscheibe

    Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (BGH NJW 1980, 2194, 2195; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1114).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 18 U 213/07

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch schiefen Randstein

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein sorgfältiger Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteile vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 -, abgedruckt in NJW-RR 1995, 123, und vom 19.10.2000 - 18 U 41/00 - vgl. auch BGH, VersR 1967, 281, 282 und 1979, 1055).
  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

    Vom Straßenbaulastträger ist aber zu erwarten, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95

    Baustelle auf Gehweg: Unebenheiten, Passieren einer Engstelle

    Dazu zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Niveauunterschiede von 2 cm durchaus, teilweise hat der Senat auch darüber hinausgehende Niveauunterschiede schon als geringfügig bewertet (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 1990 - 18 U 106/90 -, unveröffentlicht; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 18 U 118/94, OLGR Düs 1995, 123).
  • LG Aachen, 30.06.2015 - 12 O 482/14

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Rutschbahn auf einer Kirmes

    Mithin kann im Grundsatz erwartet werden, dass diejenigen Gefahren beseitigt und erforderlichenfalls vor ihnen gewarnt wird, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114).
  • LG Aachen, 16.09.2014 - 12 O 12/14

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch wurzelbedingte Bodenanhebungen und

    Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften die Gewährleistung einer gänzlich gefahrlosen Nutzung der Verkehrsflächen mit zumutbaren Aufwand nicht erreichbar ist, sodass von einem Straßenbaulastträger nur erwartet werden kann, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114).
  • LG Aachen, 29.03.2012 - 12 O 540/11

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellen eines Pollers auf einem

    In Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften ist die Gewährleistung einer gänzlich gefahrlosen Nutzung der Verkehrsflächen mit zumutbaren Aufwand nicht erreichbar, sodass von einem Straßenbaulastträger nur erwartet werden kann, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114).
  • LG Aachen, 18.12.2014 - 12 O 293/14

    Verkehrssicherungspflicht; öffentliche Straße; Rennrad

    Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften die Gewährleistung einer gänzlich gefahrlosen Nutzung der Verkehrsflächen mit zumutbaren Aufwand nicht erreichbar ist, sodass von einem Straßenbaulastträger nur erwartet werden kann, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1995 - 18 U 1/95

    Sorgfaltspflichten eines Gehwegbenutzers

    Von dem Ergebnis der Beweisaufnahme ausgehend mußte die Klägerin eine derartige Vertiefung von etwa 2 cm als Fußgängerin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als verkehrsüblich hinnehmen und sich darauf einstellen (vgl. Urteile des Senats vom 13.04.1995 - 18 U 203/94 -, vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 17.03.1994 - 18 U 148/93 -, OLG Düs 1994, 280).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 U 29/97

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg

  • LG Aachen, 16.04.2020 - 12 O 257/19

    Amtshaftung gegenüber Kindern im Park

  • LG Aachen, 12.12.2019 - 12 O 269/19

    Kontrolle einer Unterführung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 18 U 97/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5745
OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 18 U 97/94 (https://dejure.org/1994,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1994 - 18 U 97/94 (https://dejure.org/1994,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 18 U 97/94 (https://dejure.org/1994,5745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtshaftung; Straßenbeleuchtung; Straßenzustand; Fußgänger

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 4 O 295/93
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 18 U 97/94

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 18 U 97/94
    Grundsätzlich müssen auch Fußgänger mit gewissen Unebenheiten im Bodenbelag rechnen und sich bei ihrer Gehweise darauf einstellen (BGH VersR 1967, 281 ).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2008 - 2 U 1/07

    Haftung des Veranstalters und des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der

    Bei ungenügender Beleuchtung muss ein Fußgänger vielmehr seine Gehweise so einrichten, dass er den Straßenzustand jederzeit berücksichtigen und sich auf ihn einstellen kann (OLG Düsseldorf, VersR 1995, 1440).
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   OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 102/94   

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https://dejure.org/1994,7008
OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 102/94 (https://dejure.org/1994,7008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1994 - 18 U 102/94 (https://dejure.org/1994,7008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 18 U 102/94 (https://dejure.org/1994,7008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 839; ZDG § 1; ZDG § 4
    Zivildienstleistender übt auch hoheitliche Tätigkeit aus L

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34
    Amtshaftung der Bundesrepublik für Schäden durch einen Zivildienstleistenden in Ausübung des Ersatzdienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtshaftung; Zivildienstleistender; Dienstherr; HoheitlicheTätigkeit; Rettungswache

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 16 O 435/93
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 102/94

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1440
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 04.08.1999 - 6 U 1187/99

    Amtshaftung für Zivildienstleistende

    Die Beklagte haftet daher als dessen Dienstherr auch dann für ein Fehlverhalten des Zivildienstleistenden gegenüber Dritten, wenn dieser im Einzelfall Landes-, Kommunal- oder Privataufgaben wahrgenommen hat (ähnlich wohl: OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.1994, 18 U 102/94, VersR 1995, 1440).
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   OLG Hamm, 22.02.1995 - 3 U 197/94   

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https://dejure.org/1995,16075
OLG Hamm, 22.02.1995 - 3 U 197/94 (https://dejure.org/1995,16075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1995 - 3 U 197/94 (https://dejure.org/1995,16075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 3 U 197/94 (https://dejure.org/1995,16075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1440
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber einem Arzt als Patienten

    Abgesehen davon, dass hier bei stationär durchgeführter Koronarintervention gerade nicht am Vortag aufgeklärt worden ist, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger schon im Vorfeld der Maßnahmen - d.h. gelegentlich anderweitiger Gespräche - der Eingriff und seine wesentlichen Komplikationen dargestellt worden waren (vgl. etwa : OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 401; Hamm, VersR 1995, 1440; OLG Oldenburg, VersR 1994, 221).- Der hierzu persönlich angehörte Beklagte zu 2. hat zu dem Inhalt des von ihm am 21.01.2004 (2 Tage vor der Koronarintervention) geführten persönlichen Gespräches lediglich bestimmt und überzeugend darlegen können, dass er dem Kläger die Risiken des Zuwartens mit der dringend angeratenen Untersuchung (nämlich die Gefahr eines Hinterwandinfarktes) eindringlich vor Augen geführt habe.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 115/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10912
OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 115/94 (https://dejure.org/1994,10912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1994 - 18 U 115/94 (https://dejure.org/1994,10912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 18 U 115/94 (https://dejure.org/1994,10912)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1440
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