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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3438
BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93 (https://dejure.org/1994,3438)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1994 - IV ZR 302/93 (https://dejure.org/1994,3438)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - IV ZR 302/93 (https://dejure.org/1994,3438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmensbezogenheit geschäftlicher Kontakter durch Freiberufler - Unternehmensbezogenheit der geschäftlichen Kontakte als "innerer, sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 24 Abs. 1 S. 1; ARB 75 § 25 Abs. 1 S. 2
    Kriterien des "Zusammenhangs" mit freiberuflicher Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 343
  • VersR 1995, 166
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93
    Darin hat es im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter I 2 a) dargelegt, daß die Erwerbstätigkeit des Klägers im Jahre 1986 als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der I.-GmbH das Betreiben eines Gewerbes im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und eine selbständige Tätigkeit im Sinne der damit korrespondierenden Ausschlußklausel des § 25 Abs. 1 Satz 2 ARB sei.
  • OLG Hamm, 21.08.1992 - 20 W 19/92

    Rechtsschutzversicherung; Gewerblicher Zweck; Kredit

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93
    Das Berufungsgericht begründet seine Auffassung durch Bezugnahme auf seine das Landgericht (r+s 1993, 346) korrigierende Beschwerdeentscheidung zur Prozeßkostenhilfe im vorliegenden Rechtsstreit (VersR 1993, 348 = r+s 1993, 62).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93
    Unter einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 ARB ist nichts anderes zu verstehen, als die Tätigkeit eines Gewerbetreibenden oder eines freiberuflich Tätigen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB (BGHZ 119, 252, 255) [BGH 23.09.1992 - IV ZR 196/91].
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 128/07

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine

    Es fehlt aber auch nicht, anders als die Revision meint, an einem inneren sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten gewerblichen Tätigkeit und der aus schuldrechtlichen Verträgen hergeleiteten Einziehungsforderung (zu diesem Erfordernis vgl. Prölss/Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. ARB 75 § 24 Rdn. 2; ARB 94 § 24 Rdn. 4; Harbauer/Stahl, Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. ARB 75 § 24 Rdn. 21, 49; ARB 94/2000 § 24 Rdn. 4; zu der entsprechenden Ausschlussklausel beim Familienrechtsschutz vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter 2 insbes. zu c; vom 7. Dezember 1994 - IV ZR 302/93 - VersR 1995, 166 unter 1 d).
  • OLG Köln, 02.10.2007 - 9 U 51/07

    Rechtsschutz für beherrschenden Gesellschafter eines gewerblichen Unternehmens

    Hier besteht ein innerer Zusammenhang zu einer unternehmerischen Tätigkeit von nicht nur untergeordneter Bedeutung (vgl. BGH VersR 1995, 166; KG IVR 2004, 186).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03

    Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wegeunfall eines selbständigen

    Nur dann erfolgt die Interessenwahrnehmung in der "Eigenschaft" des Versicherungsnehmers als Selbständiger im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und ist daher auch - wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennt - durch § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB vom Versicherungsschutz ausgenommen (vgl. BGH VersR 1978, 816 unter I 2 c und BGH VersR 1995, 166 unter I d).
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 121/99

    Umfang der Rechtsschutzversicherung; Deckung für Streitigkeiten über Rückzahlung

    Es muß jedenfalls ein innerer sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung zwischen der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und der unternehmerischen Tätigkeit bestehen (so: BGH VersR 1995, 166 und VersR 1978, 816).
  • LG Dortmund, 01.02.2007 - 2 O 314/06

    Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung als

    Hieran gemessen hat sich die Auslegung der in Streit befangenen Klausel daran zu orientieren, dass ein bloß zufälliger Zusammenhang der rechtlichen Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers und seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nicht genügt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 343 = VersR 1995, 166; OLG Karlsruhe, zfs 1993, 208), es mithin nicht ausreicht, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen durch die gewerbliche oder selbständige Tätigkeit lediglich verursacht oder motiviert ist.
  • OLG Hamm, 12.10.2021 - 20 U 199/21

    Kein Anspruch eines Heilpraktikers auf Deckungsschutz der

    Für die Bejahung der vom Ausschluss geforderten Unternehmensbezogenheit muss vielmehr jedenfalls ein innerer, sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung bestehen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1994 - IV ZR 302/93, VersR 1995, 166 unter 1; vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77, VersR 1978, 816 unter I 2 c; siehe auch BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 128/07, r+s 2009, 107 Rn. 11).
  • OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 239/95

    Freiberufler; Rechtsschutzversicherung; Sondervereinbarung; Gehaltsempfänger

    Zwar reicht es dafür grundsätzlich aus, daß ein nur mittelbarer innerer, sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung mit einer selbständigen Tätigkeit vorhanden ist (BGH r + s 1995, 64; Harbauer, § 25 Rdnr. 23 a).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 4 U 282/21

    Gewährung von Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen

    (BGH, Urteil vom 28. Juni 1978, Az. IV ZR 1/77, zitiert nach juris, Rdnr. 16; vgl. auch nachfolgend BGH, Urteil vom 12. Juli 1994, Az. IV ZR 302/93, zitiert nach juris, Rdnr. 9 und 14, und aktuell OLG Hamm, Beschluss vom 12. Oktober 2021, Az. 20 U 199/21, zitiert nach juris, Rdnr. 46 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.1994 - 20 U 228/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9503
OLG Hamm, 01.06.1994 - 20 U 228/93 (https://dejure.org/1994,9503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.1994 - 20 U 228/93 (https://dejure.org/1994,9503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 20 U 228/93 (https://dejure.org/1994,9503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Falsche Angaben zum Verbleib des versicherten Fahrzeugs L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gestohlenes Fahrzeug; Wieder aufgefundenes Fahrzeug; Verkauf in der Zwischenzeit; Wahrheitswidrige Angaben zum Fahrzeug; Leistungsfreiheit des Versicherers; Untersuchung des Wagens und seiner Schlösser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7; VVG § 6 Abs. 3

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 166
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Rechtsprechung
   LG Verden, 27.04.1994 - 2 S 359/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6678
LG Verden, 27.04.1994 - 2 S 359/93 (https://dejure.org/1994,6678)
LG Verden, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 S 359/93 (https://dejure.org/1994,6678)
LG Verden, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 S 359/93 (https://dejure.org/1994,6678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 897
  • VersR 1995, 166
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