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   OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 179/93   

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https://dejure.org/1993,7641
OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 179/93 (https://dejure.org/1993,7641)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.1993 - 2 U 179/93 (https://dejure.org/1993,7641)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 2 U 179/93 (https://dejure.org/1993,7641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 8 Abs. 3; VVG § 8 Abs. 4 S. 4; UWG § 1; UWG § 3
    Erfordernisse des Angebots und der Belehrung nach § 8 Abs. 3 und 4 VVG

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 487
  • VersR 1995, 202
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1995 - I ZR 25/94, VersR 1996, 221 unter I 2 und I ZR 175/93, VersR 1996, 313 unter II 1; ebenso KG r+s 2003, 98; zustimmend: Johannsen/Johannsen in Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. Bd. 3 Anm. E7 S. 302; ähnlich OLG Stuttgart VersR 1995, 202, 204; für eine drucktechnisch deutlich gestaltete Belehrung: Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 8 Anm. 10; Claussen, JR 1991, 360, 363; Schimikowski, ZfV 1991, 632, 635; Teske, NJW 1991, 2793, 2798; a.A.: Koch, VersR 1991, 725, 729).
  • OLG Köln, 01.08.2014 - 20 U 21/14

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss eines

    Sie darf deshalb nicht im sonstigen Klauselwerk untergehen; es muss gewährleistet sein, dass die Belehrung vom Durchschnittskunden auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Stuttgart, VersR 1995, 202).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 25/94

    "Widerrufsbelehrung III"; Anforderungen an die Belehrung bei Abschluß eines

    Nur das Rechtsmittel des Klägers hatte Erfolg (OLG Stuttgart VersR 1995, 202 = NJW-RR 1994, 487).
  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11

    Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von

    Vor diesem Hintergrund ist zumindest zu fordern, dass die Belehrung nicht in dem sonstigen Klauselwerk untergeht; es muss gewährleistet sein, dass die Belehrung vom Durchschnittskunden auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Stuttgart, VersR 1995, 202).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 192/01

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines in

    Sie darf nicht in dem übrigen Klauselwerk des Versicherungsvertrags untergehen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 487, 488 zu § 8 VVG).
  • OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 36/12

    Verzinsliches Rückerstattungsbegehren von geleisteten Versicherungsrämien

    Vor diesem Hintergrund ist zumindest zu fordern, dass die Belehrung nicht in dem sonstigen Klauselwerk untergeht; es muss gewährleistet sein, dass die Belehrung vom Durchschnittskunden auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Stuttgart, VersR 1995, 202).
  • OLG Dresden, 19.01.2021 - 4 U 1952/20

    Anforderungen an eine wirksame Belehrung über ein Rücktrittsrecht

    Die Gestaltung der Belehrung muss vielmehr gewährleisten, dass sie von einem Durchschnittskunden, der dem Vertragsabschluss nicht ganz uninteressiert und gleichgültig gegenüberstand, zur Kenntnis genommen werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1993, 2 U 179/93, Rn. 111; vgl. hierzu auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 07. August 2020 - 4 U 1075/19 -, Rn. 57 - 74, juris).
  • OLG Köln, 08.07.2014 - 20 U 21/14

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss eines

    Sie darf deshalb nicht im sonstigen Klauselwerk untergehen; es muss gewährleistet sein, dass die Belehrung vom Durchschnittskunden auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Stuttgart, VersR 1995, 202).
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 91/11

    Widerrufsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages und Anspruch auf

    Vor diesem Hintergrund ist zumindest zu fordern, dass die Belehrung nicht in dem sonstigen Klauselwerk untergeht; es muss gewährleistet sein, dass die Belehrung vom Durchschnittskunden auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Stuttgart, VersR 1995, 202).
  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 108/11

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zu einer Lebensversicherung

    Vor diesem Hintergrund ist zumindest zu fordern, dass die Belehrung nicht in dem sonstigen Klauselwerk untergeht; es muss gewährleistet sein, dass die Belehrung vom Durchschnittskunden auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Stuttgart, VersR 1995, 202).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 11 U 123/18

    Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Köln, 11.05.2015 - 26 O 373/14

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung mit

  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1990/21

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1990/21 v. 21.10.2021

  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11

    Folgen einer fehlenden oder einer unzureichenden Belehrung hinsichtlich eines

  • OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21

    Ansprüche nach Rücktritt von einem Versicherungsvertrag; Wirksamkeit einer

  • LG Köln, 28.11.2016 - 26 O 158/16

    Rückzahlung der geleisteten Beiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung

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