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   OLG Frankfurt, 11.02.1994 - 2 U 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6917
OLG Frankfurt, 11.02.1994 - 2 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.1994 - 2 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 1994 - 2 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; FIS-Regeln Nr. 1; FIS-Regeln Nr. 2; FIS-Regeln Nr. 3
    Kollision von Skifahrern im Skilift-Eingangsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 544
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    ? OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.1994,- 2 U 154/93 (= VersR 1995, 544), 25.564,59 EUR = 50.000,00 DM, indexiert 36.241,37 EUR: Hüftverletzung/Hüftgelenkverletzung (hier: "schwere Körperverletzung... insbesondere durch den Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes").
  • OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf BAB auf umgestürztes

    Orientiert man sich an den genannten Grundsätzen, so erscheint die vom Landgericht herangezogene Entscheidung OLG Frankfurt in VersR 95, 544 (Bl. 123 d.A.) durchaus vergleichbar.
  • OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98

    Entschädigung von Verkehrsunfallopfern

    Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).
  • OLG Hamm, 21.06.2006 - 3 U 226/05

    Arzthaftungsanspruch wegen fehlerhafter unfallchirurgischer Behandlung einer

    Unter Abwägung aller zumessungsrelevanten Aspekte und unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in ähnlichen und vergleichbar gelagerten Fällen in der Rechtsprechung zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. Landgericht Bielefeld, VersR 1999, 1245: 22.500,00 Euro; OLG Frankfurt, VersR 1995, 544: 25.000,00 Euro; OLG Düsseldorf, VersR 1987, 569: 25.000,00 Euro; OLG Stuttgart, VersR 1992, 889: 17.500,00 Euro) hält der Senat als Ausgleich für die Folgen des groben Behandlungsfehlers einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 23.000,00 Euro für angemessen und ausreichend.
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