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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3618
OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94 (https://dejure.org/1995,3618)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.1995 - 2 U 120/94 (https://dejure.org/1995,3618)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 2 U 120/94 (https://dejure.org/1995,3618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinweispflicht des Gerichts auf den fehlenden Beweisantritt für das schlüssige Vorbringen eines Klägers; Anspruch auf Bezahlung von Bauhandwerkerrechnungen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2116
  • FamRZ 1996, 300 (Ls.)
  • VersR 1995, 724
  • BB 1995, 1160
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    Demgemäß ist auch ein unterlassener Beweisantritt ein rechtlicher Gesichtspunkt, auf den unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift hinzuweisen ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1993, 569, 570).

    § 278 Abs. 3 ZPO gilt auch für den Anwaltsprozeß (BGH NJW 1989, 717, 718 mit weiteren Nachweisen; NJW-RR 1993, 569, 570).

  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 158/89

    Rangverhältnis einer mehrfach abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    Davon, daß der Kläger die Frage des Beweisantritts übersehen hatte, war erstinstanzlich auszugehen, da keine der Parteien auf diesen - offensichtlich entscheidungserheblichen Punkt - eingegangen war (vgl. dazu BGH NJW 1991, 637, 638 f.; 1993, 667).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    § 278 Abs. 3 ZPO gilt auch für den Anwaltsprozeß (BGH NJW 1989, 717, 718 mit weiteren Nachweisen; NJW-RR 1993, 569, 570).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 248/90

    Rechtliches Gehör bei gerichtlicher Vertragauslegung

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.1995 - 2 U 120/94
    Davon, daß der Kläger die Frage des Beweisantritts übersehen hatte, war erstinstanzlich auszugehen, da keine der Parteien auf diesen - offensichtlich entscheidungserheblichen Punkt - eingegangen war (vgl. dazu BGH NJW 1991, 637, 638 f.; 1993, 667).
  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12

    Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche

    Allerdings ist die Klägerin - wie die Revision auch rügt - auf diesen Umstand entgegen § 139 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO bislang nicht hingewiesen worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 121/85, NJW 1987, 591 unter III 2; OLG Köln, NJW 1995, 2116; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., § 139 Rn. 14).
  • LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18

    Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung

    Nur ausnahmsweise muss auch im Anwaltsprozess darauf hingewiesen werden, dass ein bestimmter Beweisantritt für den schlüssigen Vortrag des Klägers fehlt, sofern nicht auszuschließen ist, dass die Erforderlichkeit eines Beweisangebots nur übersehen worden ist (OLG Köln NJW 1995, 2116).
  • OLG Celle, 08.05.2019 - 14 U 5/19
    Demgemäß ist auch ein unterlassener oder nicht ausreichender Beweisantritt ein rechtlicher Gesichtspunkt, auf den unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift hinzuweisen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Februar 1995 - 2 U 120/94 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6213
OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6213)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.1994 - 10 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6213)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 1994 - 10 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 286
    Grenzen der Berufung auf die Grundsätze über den Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins - hier: Tod zweier Rinder durch Herbizide

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Grundsätze; Verantwortungsbereich; Schadensursache

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1086
  • VersR 1995, 724
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99

    Girovertrag: Aufbewahrung der ec-Karte bei Camping-Urlaub im Wohnmobil in

    Stehen mehrere Möglichkeiten im Raum, dann kommt - gleichviel, ob die eine deutlich wahrscheinlicher ist als die andere oder nicht - ein Anscheinsbeweis nicht in Betracht (BGH RR 1988, 790; OLG Düsseldorf VersR 1995, 724; Hartmann a.a.O. Rz 25).
  • OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04

    Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem

    Vage Anhaltspunkte für abweichende Geschehensabläufe, wie sie der Vortrag des Klägers beinhaltet, genügen insoweit nicht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1086; LG Itzehoe, NJW-RR 2004, 183, 184).
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