Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,968
BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94 (https://dejure.org/1994,968)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94 (https://dejure.org/1994,968)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94 (https://dejure.org/1994,968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO §§ 233, 182
    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2898
  • ZIP 1994, 1312
  • MDR 1994, 1035
  • VersR 1995, 73
  • BB 1994, 1815
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94
    Immerhin wäre über die von den Vorinstanzen schriftlich niedergelegten Gründe hinaus zu berücksichtigen, daß der Beamte mehr als vier Monate nach einem solchen alltäglichen Vorgang eben diesen ohne jedes weitere Detail und ohne die Möglichkeit weiteren Vorhalts (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 5.5.1976 - IV ZB 49/75 - VersR 1976, 928, 929 oben rechts; vgl. auch BGH, Beschluß vom 19.10.1983 - VIII ZB 30/83 - VersR 1984, 81 unter 2. b)).

    Demgemäß kann auch auf sich beruhen, ob das Oberlandesgericht bei seiner Qualifizierung "offenes Beweisergebnis" die geringeren Anforderungen des § 294 ZPO (vgl. Senatsbeschluß VersR 1976, 928, 929 unten links; MünchKomm/Prütting, ZPO § 294 Anm. 23) bedacht hat.

  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94
    Es genügt, daß die Mitteilung über die Niederlegung in den Empfangsbereich des Zustellungsadressaten gelangt ist (BGH, Beschluß vom 19.10.1983 - VIII ZB 30/83 - VersR 1984, 81 unter 2. a)).

    Immerhin wäre über die von den Vorinstanzen schriftlich niedergelegten Gründe hinaus zu berücksichtigen, daß der Beamte mehr als vier Monate nach einem solchen alltäglichen Vorgang eben diesen ohne jedes weitere Detail und ohne die Möglichkeit weiteren Vorhalts (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 5.5.1976 - IV ZB 49/75 - VersR 1976, 928, 929 oben rechts; vgl. auch BGH, Beschluß vom 19.10.1983 - VIII ZB 30/83 - VersR 1984, 81 unter 2. b)).

  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94
    Wegen der Wiedereinsetzungskosten wird auf § 238 Abs. 4 ZPO verwiesen (Senatsbeschluß vom 31.1.1979 - IV ZB 44/78 - VersR 1979, 443).
  • BayObLG, 27.08.1980 - BReg. 2 Z 71/80
    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94
    Dennoch und ohne Rücksicht auf diese Kenntnis ist die Zustellung gemäß § 182 ZPO in dem Augenblick wirksam vollzogen, in dem das Schriftstück niedergelegt und die schriftliche Mitteilung über diese Niederlegung in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise vom Zustellungsbeamten abgegeben worden ist, selbst dann, wenn der Adressat einen nicht auf Zustellungen erweiterten Nachsendungsauftrag gestellt hat (BayObLG MDR 1981, 60; AK-Göring, ZPO § 182 Rdn. 3).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    (3) Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß sie zutrifft (BGH, Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zum Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, VersR 1995, 73.

    a) Zwar indiziert allein die Unkennntnis des Empfängers von der Zustellung noch nicht dessen mangelnde Sorgfalt bei der Postannahme (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1994 aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht