Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94   

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BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94 (https://dejure.org/1995,2470)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.1995 - 2St RR 239/94 (https://dejure.org/1995,2470)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 2St RR 239/94 (https://dejure.org/1995,2470)
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Parklücke II

§ 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12 Abs. 5 StVO), Einschränkung der Notwehrbefugnis bei grobem Mißverhältnis;

§ 335 StPO, die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (§ 313 StPO)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drohung mit dem Überfahren zur Erzwingung der Freigabe einer Parklücke als versuchte Nötigung; Rechtfertigung des mit der konkludenten Drohung des Überfahrens verbundenen Zufahrens auf den Störer durch Notwehr; Beurteilung der Grenzen der Notwehr; Zulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 223, § 230, § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Notwehr gegen Parklückereservierung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Kraftfahrer ist zur Notwehr berechtigt, wenn er auf öffentlichem Verkehrsgrund von einem Fußgänger, der die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, am Einfahren in eine Parklücke gehindert wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Notwehr; Fußgänger; Parken; Parklücke; Nötigung; Verteidigung; Angemessenheit; Drohung; Körperverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freihalten eines Parkplatzes ist rechtswidrig - Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt - Zu beachten ist aber die Verhältnismäßigkeit

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Klügere gibt nach - Streit um Parkplatz - wem gehört die Lücke?

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2646
  • NZV 1995, 327
  • VersR 1995, 810
  • BayObLGSt 1995, 14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62

    Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    demjenigen, der unter Verstoß gegen § 1 StVO einen Verkehrsteilnehmer an der Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes hindert (BayObLGSt 1963, 17/20).

    Dieser war deshalb berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er aber gehalten war, die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten und sein Verteidigungsrecht nicht zu mißbrauchen (BayObLGSt 1963, 17/20; 1992, 86/88).

    Gegenüber seiner Störung ist daher eine Gegenwehr durch eine Verletzung oder auch nur durch eine erhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des Störers ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (so ausdrücklich BayObLGSt 1963, 17/20; zustimmend Schönke/Schröder/Lenckner § 32 Rn. 51; Jescheck Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. S. 312; Roxin Strafrecht AT § 15 Rn. 77; siehe auch OLG Hamm NJW 1972, 1826/1827; LK/Spendel StGB 11. Aufl. § 32 Rn. 317).

  • BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92

    Zur Notwehrfähigkeit der Freiheit im Straßenverkehr

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Dieser war deshalb berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er aber gehalten war, die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten und sein Verteidigungsrecht nicht zu mißbrauchen (BayObLGSt 1963, 17/20; 1992, 86/88).

    Soweit die Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht die Entscheidung des Senats vom 14.8.1992 zur Stützung ihrer Auffassung heranzieht, verkennt sie, daß dort ausdrücklich ausgeführt ist, es entspreche der allgemeinen Auffassung, daß "Verkehrsteilnehmer untereinander innerhalb des Verkehrsgeschehens kein Notwehrrecht haben, wenn sie in diesem Rahmen unter vorsätzlichem Verstoß gegen die Normen der Straßenverkehrsordnung in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden" (BayObLGSt 1992, 86/88).

  • OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Gegenüber seiner Störung ist daher eine Gegenwehr durch eine Verletzung oder auch nur durch eine erhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des Störers ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (so ausdrücklich BayObLGSt 1963, 17/20; zustimmend Schönke/Schröder/Lenckner § 32 Rn. 51; Jescheck Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. S. 312; Roxin Strafrecht AT § 15 Rn. 77; siehe auch OLG Hamm NJW 1972, 1826/1827; LK/Spendel StGB 11. Aufl. § 32 Rn. 317).
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Dabei kann offenbleiben, ob das Verhalten des Zeugen M., der sich dem Fahrzeug des Angeklagten entgegengestellt hat, um einen Parkplatz für seinen Freund freizuhalten, den Tatbestand der Nötigung erfüllt oder nur gemäß § 1 Abs. 2 StVO ordnungswidrig ist (so OLG Köln NJW 1979, 2056 = DAR 1980, 62).
  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94
    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (BayObLGSt 1993, 147 und 232).
  • OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97

    Zur Frage, in welchen Fällen das Zufahren mit einem Pkw auf eine eine Parklücke

    BayObLG NJW 1995, 2646: Der Autofahrer stieß mit der Stoßstange seines Personenkraftwagens derart gegen das Schienbein der Person in der Parklücke, daß diese stürzte und Prellungen erlitt.
  • AG Villingen-Schwenningen, 29.08.2018 - 6 Cs 56 Js 1599/18

    Nötigung: Verwerflichkeit der Erzwingung eines Vorrechts auf einem Parkplatz

    Besteht zwischen Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Verletzung und der mit der Verteidigung verbundenen Beeinträchtigung oder Gefährdung des Angreifers ein grobes Mißverhältnis, so ist Notwehr, mag sie auch das einzige Mittel sein, sowohl aus Rechtsbewährungs- als auch aus Individualschutzgründen unzulässig ( Bayerisches Oberstes Landesgericht , Urteil vom 07. Februar 1995 - 2St RR 239/94 = juris).
  • OLG Bamberg, 09.07.2018 - 3 OLG 130 Ss 58/18

    Zur Bedeutung des Zusatzzeichens "Lieferverkehr frei"

    Aus Wortsinn und gängigem Sprachgebrauch des Begriffs des "Lieferverkehrs" i.S.d. Zusatzzeichens "Lieferverkehr frei" nach Nrn. 1026 - 35 des Anhangs zu § 39 StVO folgt, dass damit nur der Transport von Gegenständen, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint ist (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38/92 = BVerwGE 94, 136 = NJW 1994, 1080 = NZV 1994, 125; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.1984 - 5 Ss [OWi] 37/84 = VRS 67 [1984], 151; BayObLG, Urt. v. 07.02.1995 - 2 St RR 239/94 = VersR 1995, 810 und KG, Beschl. v. 16.03.1999 - 2 Ss 38/99 [bei juris]).

    Aus Wortsinn und gängigem Sprachgebrauch des gesetzlich nicht definierten Begriffs des "Lieferverkehrs" i.S.d. Zusatzzeichens ergibt sich, dass mit der stichwortartigen Umschreibung nur der Transport von Gegenständen, insbesondere von Waren oder Gütern, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint ist (st.Rspr., vgl. schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.1984 - 5 Ss [OWi] 37/84 = VRS 67 [1984], 151; BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38/92 = BVerwGE 94, 136 = NJW 1994, 1080 = NZV 1994, 125; BayObLG, Urt. v. 07.02.1995 - 2 St RR 239/94 = VersR 1995, 810 und KG, Beschluss vom 16.03.1999 - 2 Ss 38/99 [bei juris]; ferner OLG Jena, Beschluss vom 17.07.2012 - 1 Ss Rs 67/12 = VRS 123 [2012], 235 und König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 39 StVO, Rn. 31a).

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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4249
BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94 (https://dejure.org/1994,4249)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1994 - II ZR 174/94 (https://dejure.org/1994,4249)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 (https://dejure.org/1994,4249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf Schadensersatz für nicht mehr vorhandene Teppiche - Versäumung der Revisionsfrist aufgrund eines berufsbedingtem Auslandaufenthalt - Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Mangelnde Vorsorge für Erreichbarkeit als Wiedereinsetzungshindernis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 810
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88

    Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94
    Wird er von einem Prozeßbevollmächtigten vertreten, so muß er sicherstellen, daß er für diesen erreichbar bleibt (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 - betr. Wechsel des Aufenthaltsortes nach Berufungseinlegung, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 52. Aufl. § 233 Rdn. 33), oder rechtzeitig von sich aus mit ihm Kontakt aufnehmen.
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94
    Andererseits ist derjenige, welcher der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht, durch Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 6. Oktober 1992. NJW 1993, 847).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 11. Januar 1991, NJW 1992, 38 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94
    Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht deshalb für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (vgl. BVerfGE 41, 332, 335 - betr. Zustellung eines Bußgeldbescheides oder Strafbefehls, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 54/01

    Erreichbarkeit einer Prozeßpartei

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Prozeßpartei bei einer Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, Sorge tragen muß, daß sie für ihren Prozeßbevollmächtigten - insbesondere wenn mit dem Erlaß einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu rechnen ist - erreichbar bleibt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88 - VersR 1988, 1055 f. m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage hätte der von ihr festgestellte Defekt ihres Mobiltelefons die Klägerin im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Landgerichts jedenfalls dazu veranlassen müssen, von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufzunehmen, um sich gegebenenfalls über den Inhalt der Entscheidung und eine etwa bereits laufende Rechtsmittelfrist zu informieren (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811).

  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Wenn sie aber ohne eine solche - schon zu diesem Zeitpunkt naheliegende - Nachfrage ins Ausland verreiste, so mußte sie zumindest sicherstellen, daß sie für ihre Anwälte erreichbar blieb, oder rechtzeitig von sich aus in der Folgezeit mit ihnen Kontakt wegen der verkündeten Entscheidung und des Laufes der Rechtsmittelfrist aufnehmen (Sen.Beschl. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2011 - L 10 R 699/10
    Das gilt vor allem dann, wenn er vor seiner Abwesenheit davon in Kenntnis gesetzt wird, dass in Kürze in dem anhängigen gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung ergehen wird und er deshalb damit rechnen muss, dass diese Entscheidung ihm während seiner Abwesenheit zugestellt wird (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1994, Az. II ZR 174/94, VersR 1995, 810).

    Wird er von einem Prozessbevollmächtigten vertreten, so muss er sicherstellen, dass er für diesen erreichbar bleibt oder rechtzeitig von sich aus mit ihm Kontakt aufnehmen (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1994, aaO.).

    Bleibt er untätig, so wendet er nicht die Sorgfalt auf, die man verständigerweise von ihm erwarten kann; ihn trifft also ein Verschulden (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1994, aaO.).

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZB 40/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wiedereinsetzungsregelungen dienen unter Beachtung der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG der Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und der rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG 8. Juli 1975 - 2 BvR 1099/74 - BVerfGE 40, 182, 184; BGH 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811).

    Vorkehrungen muß jedoch treffen, wer etwa im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nach dessen fortgeschrittenem Stand mit dem Ablauf von prozessualen Fristen während der Zeit seiner Abwesenheit rechnen mußte (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH 25. März 1982 - VII ZB 23/81 - VersR 1982, 652, 653; BGH 27. November 1991 - IV ZR 237/91 - VersR 1992, 1373; BGH 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810, 811; BGH 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 78/05

    Verschulden an der Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Angesichts des Umstandes, dass nach Zuleitung des Gutachtens des jetzigen Insolvenzverwalters vom 7. Dezember 2004 die dort angeregte Eröffnung des Insolvenzverfahrens nahe lag und deshalb mit einer für den Schuldner nachteiligen Entscheidung gerechnet werden musste, hätte der Schuldner, besondere Vorkehrungen treffen müssen, damit der Kontakt zwischen ihm und seinem damaligen Anwalt aufrechterhalten bleiben konnte (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juni 1972 - IVb ZB 26/72, VersR 1972, 975; Beschl. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810; Beschl. v. 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143).
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Ist der Betroffene an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen ( BGH v. 24.07.2000, II ZB 22/99; BGH v. 19.12.1994, II ZR 174/94, BGH v. 27.11.1991, IV ZR 237/91; BVerwG v. 30.03.1995, 11 B 29/95).
  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis -

    Ist er insbesondere an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • LG München I, 18.01.2017 - 22 O 770/16

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

  • OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 710/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
  • BGH, 25.03.1999 - III ZB 8/99

    Verschulden der Partei an der Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; erstinstanzliche Entscheidung hierüber knapp einen

  • OLG Nürnberg, 07.05.2001 - 4 W 2/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumung wegen Unkenntnis des

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 7 SO 273/17

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der

  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.5168

    Klagefrist versäumt; keine Wiedereinsetzung

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 90-IV-00
  • BPatG, 10.01.2022 - 8 W (pat) 18/21
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