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   OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93   

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OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93 (https://dejure.org/1994,13920)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.1994 - 5 U 129/93 (https://dejure.org/1994,13920)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 5 U 129/93 (https://dejure.org/1994,13920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; AUB 88 § 7 I Nr. 1 Abs. 2
    Voraussetzungen für treuwidrige Berufung auf Frist des § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 907
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93
    Der Kl. hat die verspätete Geltendmachung auch nicht entschuldigt (vgl. zur Zulässigkeit einer Entschuldigung BGH VersR 1982, 567).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Davon kann auszugehen sein, wenn der Versicherte Invaliditätsansprüche rechtzeitig geltend macht, seine Angaben oder die von ihm vorgelegten ärztlichen Atteste den Eintritt eines Dauerschadens nahelegen, die erforderliche ärztliche Feststellung der Invalidität aber noch fehlt (OLG Köln VersR 1995, 907; OLG Hamm NVersZ 1999, 567).
  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer

    Eine Ausnahme hiervon kann nach Treu und Glauben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fern liegt und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist des § 7 AUB hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (BGH VersR 2006, 352.2005, 639. Urteil des Senats vom 22. Januar 2004, a. a. O.. OLG Düsseldorf VersR 2001, 449, 451. OLG Köln VersR 1995, 907).
  • OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 130/03

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität; Nichteinhaltung der

    Eine Ausnahme hiervon kann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fern liegt und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist des § 7 AUB hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (OLG Düsseldorf VersR 2001, 449, 451; OLG Köln VersR 1995, 907; Grimm, a. a. O.; Prölss/Martin, a. a. O.).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2009 - 7 U 174/08

    Private Unfallversicherung: Mitteilung von Ganzkörperverbrennungen als

    Ausreichend ist aber, wenn in der Unfallanzeige Verletzungsfolgen genannt sind, die notwendig zu einer Invalidität führen (BGH VersR 1987, 1235; BGH NJW-RR 1988, 212; OLG Köln VersR 1995, 907; OLG Frankfurt VersR 1996, 618; OLG Hamm RuS 1997, 130; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AUB 94, Rn. 20; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Seite 153).
  • OLG Naumburg, 19.04.2012 - 4 U 37/10

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf die Nichteinhaltung der

    Davon kann auszugehen sein, wenn der Versicherte Invaliditätsansprüche rechtzeitig geltend macht, seine Angaben oder die von ihm vorgelegten ärztlichen Atteste den Eintritt eines Dauerschadens nahe legen, die erforderliche ärztliche Feststellung der Invalidität aber noch fehlt (OLG Köln, VersR 1995, 907; OLG Hamm, NVersZ 1999, 567).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07

    Zahlung einer Invaliditätsleistung; Verspätete Meldung eines Versicherungsfalles;

    Denn es bedarf durch den Versicherer grundsätzlich keiner Belehrung des Versicherungsnehmers über seine entsprechende Verpflichtung zur Einhaltung der vorgenannten Frist (vgl. OLG Köln VersR 1995, 907).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Gesundheitsschaden bei einer gewollten

    Insbesondere bedurfte es danach keines Eingehens auf die Frage, ob die Beklagte sich deshalb nicht auf einen etwaigen Fristablauf hinsichtlich der jetzigen Feststellung berufen konnte, weil sie schon innerhalb der Frist den Anspruch endgültig abgelehnt hatte, der Versicherungsnehmer damit nicht mehr gehalten war, diese formale Voraussetzung seines Versicherungsanspruchs zu wahren (vgl. auch OLG Köln Recht und Schaden 1992, 105; OLG Köln VersR 1995, 907; OLG Schleswig Recht und Schaden 1992, 394; Prölss/Martin/Knappmann "Versicherungsvertragsgesetz", 26. Aufl. § 7 AUB 88 Rn. 14).
  • OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98

    Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ist nicht allein auf Grund einer möglichen Unkenntnis des Versicherungsnehmers von der bedingungsgemäßen Anspruchsvoraussetzung begründet; insbesondere besteht insoweit keine grundsätzliche Belehrungspflicht des Versicherers (OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956, 957 [OLG Saarbrücken 08.05.1996 - 5 U 508/95 36] ; Grimm § 8 Rn. 12).

    Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92] ; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).

  • OLG Frankfurt, 22.05.2002 - 7 U 147/01

    Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung;

    Die Feststellung musste eine von ärztlicher Sachkunde und Erfahrung getragene Beurteilung enthalten, dass eine bestimmte Gesundheitsbeeinträchtigung vorlag, die auf das Unfallgeschehen zurückzuführen ist, innerhalb eines Jahres eingetreten ist, und voraussichtlich auf Dauer, wenigstens aber über einen Prognosezeitraum von drei Jahren ab dem Unfallereignis die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten beeinträchtigt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1993, 174, OLG Frankfurt VersR 1996, 618, OLG Köln VersR 1992, 176, OLG Köln VersR 1995, 907, Grimm a.a.O. § 7 AUB Rdn. 11, Prölss/Martin-Knappmann "VVG", 26. Aufl., § 7 AUB 88, Rdn. 10).
  • OLG Köln, 08.03.2013 - 20 U 204/12

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität in der privaten

    Ein treuwidriges Verhalten liegt vor, wenn der Versicherer Veranlassung dazu hatte, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass eine fristgemäße Invaliditätsfeststellung erforderlich ist, und diesen Hinweis unterlassen hat (OLG Köln, VersR 1995, 907; Grimm a.a.O. Rn 17 mwN).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei

  • OLG Celle, 11.09.2008 - 8 U 88/08

    Rechtmäßigkeit der Vereinbarung einer 15-Monats-Frist für eine

  • OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98

    Anforderungen an die bedingungsgemäße Geltendmachung der Invalidität;

  • OLG Oldenburg, 14.07.1999 - 2 U 97/99

    Ärztliche Feststellung der Invalidität im Rahmen der Unfallversicherung

  • LG Düsseldorf, 03.03.2008 - 9 O 394/07
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 7 U 234/06

    Unfallversicherung: Feststellung der Invalidität innerhalb der Frist des § 2

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