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   BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95   

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BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95 (https://dejure.org/1996,994)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1996 - IV ZR 118/95 (https://dejure.org/1996,994)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 (https://dejure.org/1996,994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; BB-BUZ § 2
    Änderung des Tätigkeitsbereichs eines Betriebsinhabers ist keine Verweisungi. S. d. § 2 BB-BUZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf eine andere Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1304
  • MDR 1996, 1244
  • VersR 1996, 1090
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95
    Zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört auch, daß ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (Senatsurteil vom 3. November 1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205 unter 2 b).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95
    Als Sachvortrag muß vielmehr eine konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die in diesen betrieblichen Bereichen regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die (auch körperliche) Leistungsfähigkeit für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. BGHZ 119, 263, 266).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95
    Die Frage einer möglichen Verweisung auf eine andere Tätigkeit stellt sich vielmehr erst dann, wenn der Betriebsinhaber auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisationen seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen eintragen würden, außerstande bleibt, in einem bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten (Senatsurteil vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 unter II, 2).
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95
    Will ein mitarbeitender Betriebsinhaber gegenüber seinem Versicherer geltend machen, er habe gegen ihn Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit, so hat er deshalb vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, wie sein Betrieb vor seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung organisiert gewesen ist und in welcher Art und in welchem Umfang er bis dahin mitgearbeitet hat (Senatsurteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358 unter 2 b).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    c) Soweit die Revisionserwiderung im Rahmen der von ihr erhobenen Gegenrüge geltend macht, der Kläger sei bislang seiner Vortragslast nur unvollständig nachgekommen und habe insbesondere bisher die Arbeitsabläufe im zuletzt von seiner Ehefrau ausgeübten Beruf nicht ausreichend beschrieben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 unter II 2 a; Urteil vom 29. November 1995 aaO unter 2 a), kann der Senat die Klage nicht abweisen.
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Zur Frage, welche Elemente der Berufsunfähigkeit der Beurteilung durch medizinische Sachverständige unterliegen, wird auf das Senatsurteil in BGHZ 119, 263 ff. verwiesen, ferner auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 ff. und vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 ff.
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Darüber hinaus muß der mitarbeitende Betriebsinhaber aber darlegen und erforderlichenfalls beweisen, daß ihm eine zumutbare Betriebsorganisation keine gesundheitlich noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit eröffnen kann, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würde (BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 unter II 3 a).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Denn es wird für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar, welcher Art die von der Klägerin regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die (auch körperliche) Leistungsfähigkeit stellten (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1091]; Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]).

    Hiervon kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn er, etwa aufgrund der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbußen zu befürchten hätte (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]).

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 422/15

    Krankentagegeldversicherung: Bestimmung der Berufsunfähigkeit

    aa) Ohne Erfolg verweist die Revision darauf, dass im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung ein mitarbeitender Betriebsinhaber auf eine zumutbare Umorganisation seines Betriebes verwiesen werden kann (Senatsurteile vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631 unter II; vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95, VersR 1996, 1090 unter II 3 a m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Das Berufungsgericht hätte deshalb unter Vorgabe des konkreten außermedizinischen Sachverhalts ein ergänzendes Gutachten dazu einholen müssen (vgl. Senatsurteile vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 unter II 2 und - IV ZR 116/95 - VersR 1996, 959 unter II sowie BGHZ 119, 263, 266 f.).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

    Hiervon kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn er, etwa aufgrund der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbußen zu befürchten hätte (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090).

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Die wertende Gesamtschau aller Umstände, die bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht selten geboten sein wird, ist in erster Linie Sache des Tatrichters und im Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren nach §§ 546, 576 Abs. 3 ZPO nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1993 - IV ZR 145/92 - VersR 1994, 45 unter II 2 a und b und vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 unter II 3 b bb; MünchKomm-ZPO/Aktualisierungsband-Wenzel, § 546 Rdn. 15; Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung Rdn. 310-316).
  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1585/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Begriff der

    Zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnet, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (so BGH, Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 118/95; BGH, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - juris).

    Sein "Beruf" ist daher die Leitung des Betriebes unter seiner Mitarbeit an einer von ihm bestimmten Stelle (so BGH, Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - juris).

    Die Beurteilung der Zumutbarkeit verlangt eine Gesamtbetrachtung der dem Betriebsinhaber nach einer - betrieblich sinnvollen - Umorganisation trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch verbleibenden Tätigkeitsfelder (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - juris).

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Existieren - wie hier - zeitliche Vorgaben des Arbeitgebers, die der Kläger als abhängig Beschäftigter auch nicht ohne weiteres zu beeinflussen vermag, weil ihm - anders als einem Selbständigen, vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95, VersR 1996, 1090 - keine Möglichkeiten einer Umorganisation zur Verfügung stehen, so hat dies notwendigerweise Einfluss auf die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit und ihre für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit maßgebliche konkrete Ausgestaltung.
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

  • OLG Koblenz, 19.12.2012 - 2 U 1194/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

  • OLG Koblenz, 18.01.2002 - 10 U 374/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für einen Rücktritt des

  • OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04

    Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers gemäß §§ 16 , 17 VVG;

  • OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Verpflichtung des VN zur Vorlage

  • OLG Dresden, 29.05.2013 - 7 U 1220/12

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung mehrerer Berufe

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
  • OLG Dresden, 11.05.1999 - 3 U 2853/98

    Anspruch gegen eine Versicherung auf Zahlung einer monatlichen

  • LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18

    Rente, Erkrankung, Leistungen, Krankheit, Versorgung, Versicherungsnehmer,

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11

    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

  • OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer

  • OLG Köln, 18.02.2010 - 20 U 133/09

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 10 U 278/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Frankfurt, 28.02.2017 - 12 U 47/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Möglichkeit und Verpflichtung des Versicherten

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer

  • OLG Nürnberg, 21.08.1997 - 8 U 1297/96

    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Rechtsfolgen

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

  • BGH, 02.03.2005 - IV ZR 197/04

    Unzureichende Substantiierung der Beschwerdegründe

  • OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender

  • OLG Zweibrücken, 15.01.2014 - 1 U 190/12

    Berufsunfähigkeit mehrdimensionale psychosomatische Störung

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 140/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung eines Elektromeisters auf den

  • OLG Hamm, 03.07.2002 - 20 U 194/01

    Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Vorliegen einer

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4 U 104/13
  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 32/95

    Anforderungen an die Betriebsorganisation bei Berufsunfähigkeit des

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