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   OLG Celle, 08.11.1995 - 2 U 196/94   

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https://dejure.org/1995,15597
OLG Celle, 08.11.1995 - 2 U 196/94 (https://dejure.org/1995,15597)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.11.1995 - 2 U 196/94 (https://dejure.org/1995,15597)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. November 1995 - 2 U 196/94 (https://dejure.org/1995,15597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9 Abs. 1; AGBG § 9; BGB § 459
    Gewährleistungsklausel in Neuwagenleasingvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 9 Abs. 1 AGBG; § 9 AGBG; § 459 BGB
    Wirksamkeit einer Gewährleisttungsklausel; Kfz-Leasingfirma; Nachbesserung; Wandlung; Gewerblicher Leasingvertrag; Leasinggeber; Hersteller; Unterscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Gewährleisttungsklausel; Kfz-Leasingfirma; Nachbesserung; Wandlung; Gewerblicher Leasingvertrag; Leasinggeber; Hersteller; Unterscheidung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1115
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04

    Zum vereinbarten Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen die zwischen einem

    Der Leasingnehmer hat nur mietvertragliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber, von denen sich dieser im Dreiecksverhältnis regelmäßig freizeichnet, indem er seinen Vertragspartner zur eigenständigen Durchsetzung der kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten befähigt (BGH, Urteil vom 11. März 1998, VIII ZR 205/97 = BGHR BGB, § 535 Leasing 29; Urteil vom 9. Juli 2002, X ZR 70/00 = BGHR BGB, § 140 Abtretung 2; OLG Celle, Urteil vom 8. November 1995, 2 U 196/94 = VersR 1996, 1115).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2001 - 7 U 103/99

    Gewährleistung im Rahmen eines Leasingvertrages wegen Mängeln des geleasten

    Der gegenüber dem ursprünglichen Klagantrag spätere Zinsbeginn ergibt sich daraus, dass der Kläger gemäß Ziffer XIII. 1. der AGB der Beklagten von ihr selbst und nicht nur von einem von ihr anerkannten Betrieb Nachbesserung verlangen mußte, bevor er wandeln durfte (vgl. das von der Beklagten vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 05.02.1992 - 2 U 96/91 - und OLG Celle VersR 1996, 1115).
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