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   BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95   

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https://dejure.org/1996,818
BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95 (https://dejure.org/1996,818)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1996 - IV ZR 164/95 (https://dejure.org/1996,818)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - IV ZR 164/95 (https://dejure.org/1996,818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kfz-Diebstahl - Wiederaufgefundenes Fahrzeug - Schließzylinder ohne Spuren - Erklärung über Schlüsselkopie

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § 12 Abs. 1 I; AKB § 12; AKB § 12 Abs. 1
    Äußeres Bild eines Diebstahls auch bei nicht erklärbarer Schlüsselkopie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 49
    Äußeres Bild eines Kfz-Diebstahls bei Fertigung einer Schlüsselkopie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1424
  • MDR 1996, 1239
  • NZV 1996, 409
  • VersR 1996, 1135
  • BB 1996, 2220
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    Da die Sache noch nicht entscheidungsreif ist, muß sie an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, das auch darüber zu entscheiden hat, ob es den Kläger persönlich nach § 141 ZPO anhören wird (vgl. BGH, Urteil vom 24.4.1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    In der vertraglich vereinbarten materiell-rechtlichen Herabsetzung des Beweismaßes und der damit von den Vertragsparteien vorgenommenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Urteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1 b) ist nicht enthalten, daß der Versicherungsnehmer erklären muß, wieso irgendwann, von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    a) In seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1995 (IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319), die nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen ist, hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem vergleichbaren Fall zu befassen.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    Ebenfalls nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1995 (IV ZR 279/94 - VersR 1995, 909 = demnächst in BGHZ 130, 1) dieselbe Auffassung vertreten in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer das Fehlen eines Originalschlüssels nicht plausibel erklären konnte.
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    a) Das Berufungsgericht ist zunächst in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 123, 217, 220 m.w.N.) zutreffend davon ausgegangen, daß dem Versicherungsnehmer, der eine Entschädigung wegen des Diebstahls seines kaskoversicherten Fahrzeugs verlangt, Beweiserleichterungen zugute kommen.
  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97

    Äußerer Anschein des Kfz-Diebstahls

    Zwar kann der Versicherungsnehmer den erleichterten Entwendungsbeweis (siehe dazu BGHZ 123, 217, 220; Senatsurteil vom 26. Juni 1996 - IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135 unter 1a) mit stets vorrangig zu hörenden Zeugen (Senatsurteil vom 26. März 1997 - IV ZR 91/96 - VersR 1997, 733) grundsätzlich auch dann führen, wenn das Abstellen des PKW und sein späteres Nichtwiederauffinden von jeweils verschiedenen Personen beobachtet wurde.

    a) Zutreffend hat der Berufungsrichter gesehen, daß das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls nicht schon dadurch entfällt, daß der Versicherungsnehmer keine plausible Erklärung für die erwiesene Fertigung einer Schlüsselkopie geben kann und der Lenkschloßzylinder des Fahrzeugs später ohne Aufbruchspuren wiederaufgefunden wird (siehe dazu auch BGHZ 130, 1 und Senatsurteil vom 26. Juni 1996, aaO unter 2).

  • OLG Hamm, 25.09.1996 - 20 U 100/96

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen verzögerter

    Dafür genügt es, daß er darlegt und beweist, das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nicht wieder vorgefunden zu haben (BGH VersR 1996, 1135 [1136]).

    Gegen das äußere Bild eines Kraftfahrzeugdiebstahles spricht auch nicht, daß einer der vom Kläger übergebenen Fahrzeugschlüssel in einer Schlüsselkopierfräsmaschine kopiert worden ist und der Kläger hierfür keine plausible Erklärung abgeben kann (BGH VersR 1996, 1135 ).

  • OLG Köln, 30.06.1998 - 9 U 171/97

    Anforderungen an die hinreichend schlüssige Darlegung einer nach den

    Er muß in der Regel nur darlegen und beweisen, daß das Fahrzeug demjenigen, dem es zum Gebrauch überlassen wurde, gestohlen oder es von einem anderen als demjenigen, dem es zum Gebrauch überlassen wurde, unterschlagen wurde (vgl. statt vieler: BGH VersR 1993, 472 = r+s 1993, 169).

    Dies setzt zumindest die Darlegung und den Nachweis voraus, daß das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr vorgefunden wurde (BGH VersR 1984, 29 ff. und seitdem ständig; vgl. etwa BGH VersR 1996, 1135, 1136 = r+s 1996, 341).

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