Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 220/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Knallkörper an Siebenjährigen verkauft! - Kioskbetreiberin muss dem verletzten Kind 60.000 DM Schmerzensgeld zahlen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Haftung eines Kioskbetreibers für Brandverletzungen infolge Verkaufs von Feuerwerkskörpern
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 220/94
- OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 22 U 220/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1490
- VersR 1996, 118
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 07.07.2015 - 3 U 1468/14
Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit …
Die Vorhersehbarkeit muss nicht alle Einzelheiten des Kausalverlaufs und einen bestimmten Erfolg erfassen, es muss nur erkennbar sein, dass die Gefahr im Allgemeinen geeignet war, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (vgl. Urteil vom 4. Mai 1993 - VI ZR 283/92, NJW 1993, 2234; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 1995 - 22 U 220/94, NJW 1995, 1490 = VersR 96, 118 f.; OLG Hamm, Urteil vom 4. April 2014 - 9 U 145/13, RuS 2014, 574; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2001 - 5 U 570/01, NJW-RR 2002, 595 = VersR 2003, 1184: Haftung für Wasserschaden infolge von gefälligkeitshalber übernommenen Reinigungsarbeiten in einem unbewohnten Haus). - OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
Haftung der Eltern für Verletzungen von Kindern beim Anzünden eines Grills
Die Vorhersehbarkeit muss nicht alle Einzelheiten des Kausalverlaufs und einen bestimmten Erfolg erfassen, es muss nur erkennbar sein, dass die Gefahr im Allgemeinen geeignet war, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (vgl. BGH, NJW 1993, 2234; OLG Düsseldorf, VersR 96, 118 f.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 22 U 220/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufsicht; Feuerwerkskörper; Fahrlässigkeit; Schmerzensgeld; Brandverletzungen; Schüler; Verbrennungen dritten Grades; Leichtfertiges Handeln
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 220/94
- OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 22 U 220/94
Papierfundstellen
- VersR 1996, 118
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51
Ursächlichkeit einer Unterlassung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 22 U 220/94
Nach der für den Bereich des Zivilrechts von der Rechtsprechung übernommenen Adäquanztheorie ist eine Handlung oder Unterlassung dann adäquat kausal, wenn sie im allgemeinen und nicht nur unter ganz besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, den eingetretenen Erfolg herbeizuführen (vgl. BGHZ 7, 198 (204).