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   OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93   

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https://dejure.org/1995,4453
OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93 (https://dejure.org/1995,4453)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.1995 - 7 U 29/93 (https://dejure.org/1995,4453)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 1995 - 7 U 29/93 (https://dejure.org/1995,4453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzpflicht des Schädigers wegen psychischer Unfallauswirkungen in Gestalt einer neurotischen Fehlverarbeitung und Fixierung auf das Unfallereignis; Feststellung des adäquaten Zusammenhang zwischen Unfall und und einer bestehenden Neurose des Opfers; Vorliegen von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Erwerbsunfähigkeit durch neurotisch fehlverarbeitetes HWS-Syndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1551
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Generell ist eine organische Ursache der psychischen Auswirkungen nicht Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers, vielmehr genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1991, 2347, 2348; 1993, 1523; VersR 1986, 240, 242; siehe ferner, speziell zur sogenannten Rentenneurose, BGHZ 20, 137 ff.; LM Nr. 16 zu § 823 (F) BGB; VersR 1968, 396 f.; NJW 1965, 2293 f.).

    Eine solche "schädliche Anlage" kann ihm nicht anspruchsmindernd entgegengehalten werden (BGH VersR 1986, 240, 241; NJW 1993, 1523).

    Dieser wäre nur dann zu verneinen, wenn die neurotische Entwicklung, mag sie auch als solche durch den Unfall veranlaßt sein, Folge einer unangemessenen Fehlverarbeitung des Unfalls bzw. der dabei erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigung wäre, die unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, m.a.W.: wenn das Schadensereignis nur eine seinem Wesen nach auswechselbare Ursache (sogenannte "Gelegenheitsursache") für die Entstehung der Neurose ist (BGH NJW 1991, 2347 ff.; 1993, 1523 f.; VersR 1986, 240 f.).

    Geht es darum, ob eine Neurose im Anschluß an einen Unfall auf einer "unangemessenen Fehlverarbeitung" beruht, so ist Zurückhaltung geboten (BGH NJW 1979, 1935, 1936 zur sogenannten Begehrensneurose; siehe ferner BGH NJW 1993, 1523: Strenge Anforderungen, die an die Ausgrenzung psychischer Schadensfolgen aus der Ersatzpflicht des Schädigers zu stellen sind).

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Generell ist eine organische Ursache der psychischen Auswirkungen nicht Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers, vielmehr genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1991, 2347, 2348; 1993, 1523; VersR 1986, 240, 242; siehe ferner, speziell zur sogenannten Rentenneurose, BGHZ 20, 137 ff.; LM Nr. 16 zu § 823 (F) BGB; VersR 1968, 396 f.; NJW 1965, 2293 f.).

    Eine solche "schädliche Anlage" kann ihm nicht anspruchsmindernd entgegengehalten werden (BGH VersR 1986, 240, 241; NJW 1993, 1523).

    Dieser wäre nur dann zu verneinen, wenn die neurotische Entwicklung, mag sie auch als solche durch den Unfall veranlaßt sein, Folge einer unangemessenen Fehlverarbeitung des Unfalls bzw. der dabei erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigung wäre, die unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, m.a.W.: wenn das Schadensereignis nur eine seinem Wesen nach auswechselbare Ursache (sogenannte "Gelegenheitsursache") für die Entstehung der Neurose ist (BGH NJW 1991, 2347 ff.; 1993, 1523 f.; VersR 1986, 240 f.).

    Der Haftungszusammenhang kann dann nicht verneint werden, wenn sich nicht feststellen läßt, daß sich, ausgelöst durch das Unfallgeschehen, letztlich nur das eigentliche Lebensrisiko des Geschädigten verwirklicht hat, der sich in die Neurose flüchtet (BGH VersR 1986, 240, 242; NJW 1991, 2346).

  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Generell ist eine organische Ursache der psychischen Auswirkungen nicht Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers, vielmehr genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1991, 2347, 2348; 1993, 1523; VersR 1986, 240, 242; siehe ferner, speziell zur sogenannten Rentenneurose, BGHZ 20, 137 ff.; LM Nr. 16 zu § 823 (F) BGB; VersR 1968, 396 f.; NJW 1965, 2293 f.).

    Dieser wäre nur dann zu verneinen, wenn die neurotische Entwicklung, mag sie auch als solche durch den Unfall veranlaßt sein, Folge einer unangemessenen Fehlverarbeitung des Unfalls bzw. der dabei erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigung wäre, die unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, m.a.W.: wenn das Schadensereignis nur eine seinem Wesen nach auswechselbare Ursache (sogenannte "Gelegenheitsursache") für die Entstehung der Neurose ist (BGH NJW 1991, 2347 ff.; 1993, 1523 f.; VersR 1986, 240 f.).

  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Der Haftungszusammenhang kann dann nicht verneint werden, wenn sich nicht feststellen läßt, daß sich, ausgelöst durch das Unfallgeschehen, letztlich nur das eigentliche Lebensrisiko des Geschädigten verwirklicht hat, der sich in die Neurose flüchtet (BGH VersR 1986, 240, 242; NJW 1991, 2346).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Geht es darum, ob eine Neurose im Anschluß an einen Unfall auf einer "unangemessenen Fehlverarbeitung" beruht, so ist Zurückhaltung geboten (BGH NJW 1979, 1935, 1936 zur sogenannten Begehrensneurose; siehe ferner BGH NJW 1993, 1523: Strenge Anforderungen, die an die Ausgrenzung psychischer Schadensfolgen aus der Ersatzpflicht des Schädigers zu stellen sind).
  • LG Bonn, 20.01.1993 - 1 O 164/91

    Anforderungen an die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität bei

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Januar 1993 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 0 164/91 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67

    Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Generell ist eine organische Ursache der psychischen Auswirkungen nicht Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers, vielmehr genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1991, 2347, 2348; 1993, 1523; VersR 1986, 240, 242; siehe ferner, speziell zur sogenannten Rentenneurose, BGHZ 20, 137 ff.; LM Nr. 16 zu § 823 (F) BGB; VersR 1968, 396 f.; NJW 1965, 2293 f.).
  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 87/64

    Grenzen der Schadensersatzpflicht bei Rechtsneurosen und Rentenneurosen -

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Generell ist eine organische Ursache der psychischen Auswirkungen nicht Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers, vielmehr genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1991, 2347, 2348; 1993, 1523; VersR 1986, 240, 242; siehe ferner, speziell zur sogenannten Rentenneurose, BGHZ 20, 137 ff.; LM Nr. 16 zu § 823 (F) BGB; VersR 1968, 396 f.; NJW 1965, 2293 f.).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
    Generell ist eine organische Ursache der psychischen Auswirkungen nicht Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers, vielmehr genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1991, 2347, 2348; 1993, 1523; VersR 1986, 240, 242; siehe ferner, speziell zur sogenannten Rentenneurose, BGHZ 20, 137 ff.; LM Nr. 16 zu § 823 (F) BGB; VersR 1968, 396 f.; NJW 1965, 2293 f.).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 3 U 6/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis der Kausalität für Folgeschäden bei unstreitiger

    Schließlich sind die Beschwerden der Klägerin auch nicht psychisch durch den Unfall hervorgerufen worden, etwa infolge einer Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens (vgl. BGH, VersR 1996, 990; VersR 1991, 432; VersR 1986, 240; VersR 1979, 718; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.1997 - 3 U 28/96 - 6 - OLG Köln, VersR 1996, 1551; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 6. Auflage, Rdnr. 156 u. 157; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 11 StVG, Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer durch Verkehrsunfall erlittenen

    Das ist eine Frage des sog. haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhangs, für den die erleichterten Beweisanforderungen des § 287 ZPO gelten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 481 [OLG Hamm 09.09.1993 - 6 U 58/89] ; OLG Köln, VersR 1996, 1551; BGH NJW 1996, 2425 und NJW 1997, 455).
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