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   OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94 - 131   

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https://dejure.org/1994,6544
OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94 - 131 (https://dejure.org/1994,6544)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.1994 - Ss 319/94 - 131 (https://dejure.org/1994,6544)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 1994 - Ss 319/94 - 131 (https://dejure.org/1994,6544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlicher Verkehrsunfall durch Kuhdung - Ist ein Landwirt, der einen Wirtschaftsweg nicht gleich säubert, für einen Unfall verantwortlich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 27.03.1980 - 12 U 182/79
    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94
    Die Anlieger eines Wirtschaftsweges, der keine Verbindungsstraße ist, sondern allein dem Verkehrsbedürfnis der Landwirte dient, die angrenzende Acker- und Weideflächen bewirtschaften wollen, sind demgegenüber grundsätzlich nicht verpflichtet, den erkennbar ausschließlich für den Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen bestimmten Weg von Ackererde und sonstigen ortsüblichen - selbst stärkeren - Verschmutzungen freizuhalten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1973, 945; 1981, 659).

    Der Charakter einer Straße als Wirtschaftsweg entbindet die ihn bestimmungsgemäß nutzenden Landwirte allerdings nicht von der Pflicht, solche außergewöhnlichen Hindernisse (Verschmutzungen) zu beseitigen, mit deren Vorhandensein auch auf einem Wirtschaftsweg in ländlicher Gegend nicht gerechnet werden muß (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1981, 659, 660).

    Gewichtige Indizien sind dabei Lage und Anlage des Wegs, Breite, Straßenführung, Beschilderung und die Nähe zu einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße (OLG Düsseldorf VersR 1981, 659).

  • OLG Koblenz, 21.10.1970 - 1 U 745/69
    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94
    Daß Kuhdung, lehmige Ackererde und Silagereste, sofern sie nicht nur in geringfügigen Spuren, sondern - wie hier - flächendeckend auf der Straße abgelagert sind, Verschmutzungen in diesem Sinne darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 12, 124; Senat VM 1968, 79 = VRS 36, 224; OLG Koblenz VersR 1971, 745; alle zu § 41 StVO a.F.).

    Ortsübliche Verschmutzungen, die beispielsweise durch Erntearbeiten entstanden sind, müssen hier nicht sofort entfernt werden, sondern regelmäßig erst am Ende des betreffenden Erntetages (vgl. OLG Koblenz VersR 1971, 745).

  • BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94
    Bei Fernverkehrsstraßen mit überwiegendem Kraftfahrzeugverkehr braucht, selbst wenn sie durch ländliches Gebiet führen, in der Regel mit groben Verschmutzungen nicht gerechnet zu werden, so daß derartige "Hindernisse" alsbald zu entfernen oder kenntlich zu machen sind (vgl. BGH a.a.O.; NJW 1962, 34).
  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94
    Daß Kuhdung, lehmige Ackererde und Silagereste, sofern sie nicht nur in geringfügigen Spuren, sondern - wie hier - flächendeckend auf der Straße abgelagert sind, Verschmutzungen in diesem Sinne darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 12, 124; Senat VM 1968, 79 = VRS 36, 224; OLG Koblenz VersR 1971, 745; alle zu § 41 StVO a.F.).
  • OLG Koblenz, 01.09.1986 - 1 Ss 389/86
    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94
    Aus der vom Amtsgericht herangezogenen Spezialnorm des § 32 Abs. 1 StVO (= § 41 StVO a.F.), die Ausfluß der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BayObLGSt 1978, 80) und des Grundsatzes ist, daß derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, Vorkehrungen zur Abwehr von Schäden für Dritte treffen muß (vgl. OLG Koblenz VRS 72, 128), kann eine solche Rechtspflicht des Angeklagten auf der Basis der bisherigen Feststellungen nicht abgeleitet werden.
  • BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53

    Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94
    Zwar ist das Unfallereignis mit seinen schwerwiegenden Folgen zumindest auch darauf zurückzuführen, daß es der Angeklagte an jenem Tag unterlassen hat (darin liegt jedenfalls der "Schwerpunkt des Vorwurfs": Vgl. BGHSt 6, 46, 59), den durch seine Viehherde und Silagereste stark verschmutzten Weg im Bereich der Gefällestrecke früher zu reinigen.
  • BayObLG, 24.05.1978 - 2 ObOWi 180/78
    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94
    Aus der vom Amtsgericht herangezogenen Spezialnorm des § 32 Abs. 1 StVO (= § 41 StVO a.F.), die Ausfluß der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BayObLGSt 1978, 80) und des Grundsatzes ist, daß derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, Vorkehrungen zur Abwehr von Schäden für Dritte treffen muß (vgl. OLG Koblenz VRS 72, 128), kann eine solche Rechtspflicht des Angeklagten auf der Basis der bisherigen Feststellungen nicht abgeleitet werden.
  • OLG Schleswig, 04.12.2003 - 7 U 144/01

    Haftung bei Verkehrsunfall infolge der Verschmutzung der Straße durch

    Maßgebend ist, wie die Straße beschaffen ist, welcher Verkehr sich auf ihr abspielt und welches Ausmaß die Verschmutzung hat (vgl. OLG Köln VersR 1996, 207).
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