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   OLG Saarbrücken, 11.05.1994 - 5 U 965/93 - 67   

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https://dejure.org/1994,13433
OLG Saarbrücken, 11.05.1994 - 5 U 965/93 - 67 (https://dejure.org/1994,13433)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.05.1994 - 5 U 965/93 - 67 (https://dejure.org/1994,13433)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 5 U 965/93 - 67 (https://dejure.org/1994,13433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; MBKT 78 § 1 Abs. 3
    Außerordentliches Kündigungsrecht wegen Erschleichens von Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsvertrag; Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

    Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es nicht, denn ansonsten könnte ein Versicherungsnehmer weitgehend risikolos immer einen erstmaligen Versuch, sich Leistungen zu erschleichen, unternehmen (Senat, RuS 1994, S. 433 ff; OLG Zweibrücken, aaO).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04

    Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des

    Das ist bei Verträgen über eine Krankentagegeldversicherung zu bejahen, wenn - wie hier - der Versicherungsnehmer die Leistungen des Klägers dadurch "erschleicht", dass er seiner Tätigkeit weiter nachgeht (vgl. z.B. OLG Saarbrücken VersR 1996, 362; LG Stuttgart aaO).
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