Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 17.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16376
OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94 (https://dejure.org/1995,16376)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1995 - 20 U 316/94 (https://dejure.org/1995,16376)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1995 - 20 U 316/94 (https://dejure.org/1995,16376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 20
    Kein Rücktritt wegen Verschweigens einer lediglich möglichen Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände; Antragstellung; Obliegenheitsverletzung; Nachmeldepflicht; Belehrung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 441
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bindefrist für einen Antrag auf Abschluss

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Oldenburg NVersZ 2001, 409; OLG Hamm RuS 1988, 343; OLG Hamm VersR 1996, 441) betrafen nämlich nur solche Fälle, bei denen besonders gravierende Erkrankungen nicht vorlagen.
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06

    Zum Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht von Erkrankungen vor Abschluss

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
  • KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05

    Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen

    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (RuS 1988, 343; VersR 1996, 441) und Oldenburg (NVersZ 2001, 409), in denen jeweils die Verletzung der sogen. Nachmeldepflicht verneint wurde, weil sie nicht allgemein bekannt sei, jedoch - so OLG Hamm aaO - offengelassen wurde, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn besonders gravierende bzw. alarmierende Verschlechterungen eingetreten wären bzw. - so OLG Oldenburg aaO - anzeigepflichtige besonders schwere Erkrankungen verneint wurden.
  • OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02

    Arglistige Täuschung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, die bei Fehlen eines deutlichen Hinweises auf die Pflicht zur Anzeige nach Antragstellung eingetretener Umstände von einem unverschuldeten Rechtsirrtum des Versicherungsnehmers ausgehen (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1996, 441, 442).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00

    Versicherungsrecht: Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers über

    Wird der Versicherungsnehmer über diese fortwirkende Pflicht nicht aufgeklärt, kann ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliegen Ob in diesem Sinne ein unverschuldeter Irrtum vorliegt, wenn bei dem Versicherungsnehmer nach Antragstellung eine alarmierende Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. OLG Hamm r+s 88, 343; VersR 96, 441).
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 17.05.1994 - 9 O 2538/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,19491
LG Kassel, 17.05.1994 - 9 O 2538/93 (https://dejure.org/1994,19491)
LG Kassel, Entscheidung vom 17.05.1994 - 9 O 2538/93 (https://dejure.org/1994,19491)
LG Kassel, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - 9 O 2538/93 (https://dejure.org/1994,19491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenklausel; Auslegung; Dienstunfähigkeit; JVA; Justizvollzugsanstalt

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung

    Auszug aus LG Kassel, 17.05.1994 - 9 O 2538/93
    Abweichendes ergibt sich für den vorliegenden Fall auch nicht aus der neuesten Entscheidung des BGH vom 7.7.1993 (VersR 1993, 1220).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus LG Kassel, 17.05.1994 - 9 O 2538/93
    Die Bekl. hat dem Versicherungsvertrag mit dem Kl. in § 2 Nr. 5 ihrer AVB eine Klausel zugrunde gelegt, die als sogenannte "Beamtenklausel" derjenigen entspricht, die Gegenstand der Entscheidung des BGH im Urteil vom 14.6.1989 (VersR 1989, 903) gewesen ist.
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