Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 07.07.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.1995 - 20 U 280/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10327
OLG Hamm, 08.03.1995 - 20 U 280/94 (https://dejure.org/1995,10327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.1995 - 20 U 280/94 (https://dejure.org/1995,10327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 1995 - 20 U 280/94 (https://dejure.org/1995,10327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 a
    § 4 I Nr. 6 a AHB ist auf Gefälligkeitsverhältnisse nicht anwendbar L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungspflicht; Beweispflicht; Appartement; Sylt; Silvester; Neujahr; Ausschlußklausel

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 444
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 67/99

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei fahrlässiger Inbrandsetzung

    Eine Analogie zu den §§ 858, 861 BGB oder den in § 4 Abs. 1 Nr. 6 a) AHB angesprochenen Vertragsverhältnissen (Miete, Pacht, Leihe, Verwahrung) kommt ebenfalls nicht in Betracht (Hamm, r + s 1995, 450; Koblenz, r + s 1994, 410; Späte, a.a.O., § 4 Rn. 121; Voit, a.a.O., § 4 AHB 39).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.07.1995 - 10 U 1707/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11501
OLG Koblenz, 07.07.1995 - 10 U 1707/94 (https://dejure.org/1995,11501)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.1995 - 10 U 1707/94 (https://dejure.org/1995,11501)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 10 U 1707/94 (https://dejure.org/1995,11501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AHB § 1; BBR Nr. 1
    Verletzung einer Polizeibeamtin bei Flucht vor Blutentnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungewöhnliche Beschäftigung; Gefährliche Beschäftigung; Fluchtversuch; Verletzung einer Polizeibeamtin

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10

    Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren

    Das Berufungsgericht hat lediglich die Einzelakte eines einmaligen, insgesamt auf wenige Stunden beschränkten, punktuellen Geschehens verknüpft (vgl. dazu OLG Hamm r+s 2000, 12 f.; OLG Koblenz VersR 1996, 444), ohne damit einen vom Kläger geschaffenen besonderen Gefahrenbereich darzulegen, der darauf angelegt war, über einen längeren, d.h. zumindest mehrere Wochen dauernden Zeitraum die mit dem Fällen großer Bäume verbundenen Gefahrenlagen mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten zu lassen (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Karlsruhe VersR 1988, 1175).

    Zwar hat die Rechtsprechung mehrfach eine "Beschäftigung" im Sinne der Ausschlussklausel bei spontanen oder impulsiven Handlungen, etwa der Begehung von Straftaten oder einer Flucht vor der Polizei, zu Recht verneint (OLG Düsseldorf VersR 1994, 850 f.; r+s 1997, 11; OLG Koblenz VersR 1996, 444; OLG Hamburg VersR 1991, 92 f.; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1996, 964, 965; a.A. OLG Jena VersR 2006, 1064 f.).

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 269/96

    Voraussetzung der Leistungspflicht des Privathaftpflichtversicherers; Begriff der

    Dabei geht es unter anderem um unbeabsichtigt verursachte Schäden an Rechtsgütern Dritter im Zusammenhang mit einem Einbruch (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954), einer Selbsttötungshandlung (OLG Hamburg VersR 1995, 1475; OLG Hamm VersR 1985, 463; LG Aachen VersR 1991, 871; LG Köln VersR 1990, 778), leichtsinnigem Umgang mit Schußwaffen (OLG Karlsruhe r+s 1995, 376; OLG Hamm r+s 1992, 47) oder mit Feuer (OLG Düsseldorf r+s 1997, 11), einer Flucht vor einer Blutprobe (OLG Koblenz VersR 1996, 444).
  • OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 48/05

    Kein Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Verletzung aus tätlicher

    Aus dem Wortlaut der Klausel folgt zugleich, dass eine "Beschäftigung" im Sinne des Alltagssprachgebrauchs vorliegen muss (vgl. OLG Koblenz, VersR 1996, 444), also etwas, womit sich der Versicherte "beschäftigt", eine zielgerichtete Verwendung von (Arbeits- oder Frei-) Zeit.

    So hat die Rechtsprechung zum Beispiel bereits entschieden, dass keine "Beschäftigung" vorliegt bei der Flucht vor der Polizei (OLG Saarbrücken, VersR 2002, 351; OLG Koblenz, VersR 1996, 444) oder der Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung (Senat, VersR 1973, 1133; vgl. auch OLG Köln, VersR 1994, 339 unter 2).

  • OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 123/04

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Verletzung eines

    Unabhängig von der Klausel-Formulierung der "Gefahren des täglichen Lebens" ist Deckungsschutz verneint worden in Fällen, in welchen der Täter sich eindeutig und bewusst gegen die Rechtsordnung gestellt und einen geplanten, eindeutigen und schweren Verstoß gegen die Grundregeln des sozialen Zusammenlebens begangen hat (so etwa Senat, VersR 1982, 565 - Einbruchdiebstahl; gleichfalls Einbruchdiebstahl im Fall OLG Schleswig, VersR 1984, 954; ähnlich etwa OLG Oldenburg, VersR 1996 1487 vorsätzliche, planmäßige und sich nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckende Straftat; vgl. auch OLG Koblenz, VersR 1996, 444 r+s 1995, 334, und ..OLG Köln, r+s 1994, 373: Deckungsschutz trotz - evtl. - Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bei einem Fluchtversuch; OLG Oldenburg, VersR 1998, 446 Deckungsschutz trotz - evtl. - Hausfriedensbruchs und Diebstahlsversuchs).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der

    Dazu zählt nicht, dass sich ein einer Straftat verdächtiger Versicherter der polizeilichen Festnahme durch Flucht zu entziehen versucht, dadurch seine Verfolger herausfordert und so eine ihm zuzurechnende Ursache für den Unfall eines ihm nacheilenden Polizeibeamten setzt (OLG Koblenz VersR 1996, 444 [OLG Koblenz 07.07.1995 - 10 U 1707/94] ).
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