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   OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94   

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OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94 (https://dejure.org/1995,1590)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.1995 - 9 U 22/94 (https://dejure.org/1995,1590)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 1995 - 9 U 22/94 (https://dejure.org/1995,1590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung; Aufklärungspflichtverletzung; Möglichkeit der Information; Sichere Kenntnis; Entscheidungserhebliche Tatsache; Obliegenheitsverletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2; AKB § 7 V Abs. 4
    Unrichtige Angaben zur Laufleistung L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 V; VVG § 6 Abs. 3, § 34

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 449
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 20.09.1984 - 7 O 81/84
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94
    Nach diesen Grundsätzen kann ein Versicherungsnehmer der Versicherung im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung generell nicht entgegenhalten, sie hätte bei sorgfältiger Aktendurchsicht vielleicht selbst die zutreffenden Tatsachen ermitteln können (vgl. OLG Köln in VersR 1990, Seite 1225; LG Frankfurt in VersR 1986, Seite 586 und Prölss-Martin, VVG, 25. Aufl. zu § 7 AKB Anm. 2 a, Seite 1435).

    Eine solche Wertdifferenz ist bereits als relevant anzusehen (so auch LG Frankfurt in VersR 1986, Seite 586 bzgl. einer Wertdifferenz von 1.000,00 DM).

  • OLG Hamm, 21.03.1990 - 20 U 207/89
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94
    Eine Aufklärungspflicht seitens des Versicherungsnehmers und damit auch die Möglichkeit einer Aufklärungspflichtverletzung seinerseits kommen zwar dann nicht in Betracht, wenn er beweisen kann, daß die Versicherung über die fraglichen Tatsachen bereits früher genau informiert gewesen ist (vgl. OLG Hamm in NJW-RR 1990, Seite 1310).
  • OLG Köln, 26.04.1994 - 9 U 16/94

    Zerstörung des Fahrzeugs durch einen Brand ; Versicherungsnehmer; Falsche Angaben

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94
    Da der Kläger nicht den ihm obliegenden Beweis für ein fehlendes oder geringeres Verschulden seinerseits erbracht hat, ist auch davon auszugehen, daß er bewußt und gewollt die unzutreffende Laufleistung bei der Beklagten angegeben hat und damit vorsätzlich diese Obliegenheitsverletzung begangen hat (vgl. OLG Köln in r + s 1994, Seite 289 f. und in r + s 1992, Seite 368 sowie Prölss-Martin, VVG, 25. Aufl., § 34 Anm. 4).
  • OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 36/89

    Obliegenheitspflicht; Wissenserklärungsvertreterin; Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94
    Nach diesen Grundsätzen kann ein Versicherungsnehmer der Versicherung im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung generell nicht entgegenhalten, sie hätte bei sorgfältiger Aktendurchsicht vielleicht selbst die zutreffenden Tatsachen ermitteln können (vgl. OLG Köln in VersR 1990, Seite 1225; LG Frankfurt in VersR 1986, Seite 586 und Prölss-Martin, VVG, 25. Aufl. zu § 7 AKB Anm. 2 a, Seite 1435).
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Fehlt dieses, verletzen unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und können deshalb auch die Sanktion der Leistungsfreiheit nicht rechtfertigen (OLG Hamm VVGE § 7 AKB Nr. 15 und ZfS 1993, 161; OLG Köln VersR 1996, 449 (LS); Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 7 AKB Rdn 10; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung 2. Aufl. § 7 AKB Rdn. 43).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96

    Vortäuschung eines Autodiebstahls zur Herbeiführung eines Versicherungsfalls;

    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; Senat r+s 1995, 206 ).

    Die Angabe einer falschen Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, da die Laufleistung regelmäßig für den Wiederbeschaffungswert neben anderen Faktoren maßgeblich ist oder jedenfalls sein kann ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; Senat r+s 1995, 206 ).

    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).

  • OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht,

    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ).

    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt nur vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).

  • OLG Köln, 20.01.1998 - 9 U 156/97
    Denn nur bei einer sicheren Kenntnis des Versicherers von den für die Deckungspflicht erheblichen Umständen kann eine objektive Obliegenheitsverletzung entfallen (BGH VersR 1982, 182, OLG Köln r+s 1995, 206).

    Steht wie im vorliegenden Fall eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit objektiv fest, wird ein vorsätzliches Handeln nach § 6 Abs. 3 VVG, § 7 V Abs. 4 AKB vermutet und hat der Versicherungsnehmer diese gesetzliche Vorsatzvermutung zu widerlegen (BGH VersR 1986, 1233, 1234, BGH r+s 1993, 321, 322, OLG Köln r+s 1995, 206).

  • OLG Köln, 26.09.2006 - 9 U 142/05

    Verschweigen eines erheblichen Vorschadens ist eine Obliegenheitsverletzung und

    Dass eine anderweitige Kenntnis von den aufklärungspflichtigen Tatsachen, die eine Obliegenheitsverletzung entfallen lässt (BGH VersR 2005, 494; OLG Köln SP 1996, 291; RuS 1995, 206), gegeben war, hat der Kläger darzulegen und zu beweisen.
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw;

    Nach der sog. Relevanzrechtsprechung kann jedoch nicht jede geringfügige Abweichung von der tatsächlichen Laufleistung als relevante Verletzung der Aufklärungspflicht angesehen werden (BGH Versicherungsrecht 1986, 1233, 1235, OLG Koblenz r+s 1991, 365, 366, Senat r+s 1995, 206).
  • OLG Köln, 14.11.2000 - 9 U 79/00

    Nachweis des äußeren Bildes eines Kraftfahrzeugdiebstahls; Leistungspflichten

    Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; r+s 1999, 364 ).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96

    Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des

    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, daß auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; Senat r + s 1995, 206).
  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Entschädigungsanspruchs gegenüber einer

    Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206 ).
  • OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 135/98

    Fortwirken der Warnfunktion einer ordnungsgemäßen Belehrung im ersten

    Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206).
  • AG Potsdam, 14.03.2007 - 34 C 58/07

    Kfz-Kaskoversicherung: Nichtbeachten der Durchfahrthöhe einer Tiefgarage als grob

  • OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 31/97

    Kaskoversicherung Nachweis Anhörung Versicherungsnehmer Aufklärungsobliegenheit

  • KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Kenntnis des Versicherers von Vorschäden

  • OLG Köln, 02.12.1997 - 9 U 189/96

    Versicherung Kaskoversicherung Schadenanzeige Vorsatz Versicherungsagent

  • OLG Köln, 30.09.1997 - 9 U 10/96

    Kaskoversicherung Diebstahl Anscheinsbeweis Beweiswürdigung Falschangaben

  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96

    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit

  • OLG Köln, 23.02.1998 - 9 U 83/98
  • OLG Köln, 07.10.1997 - 9 U 55/97

    Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Fahrzeugschlüssel Relevanz

  • OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 171/98
  • LG Köln, 12.01.2006 - 24 O 189/05

    Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreistellung eines

  • LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles

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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 09.03.1995 - 6 S 378/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11186
LG Stuttgart, 09.03.1995 - 6 S 378/94 (https://dejure.org/1995,11186)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.1995 - 6 S 378/94 (https://dejure.org/1995,11186)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 1995 - 6 S 378/94 (https://dejure.org/1995,11186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss gegen eine Rechtsschutzversicherung nach Auszahlung der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer; Zweckwidrigkeit einer Verwendung von Erstattungsgeld ; Freiwerden der Versicherung bei Leistung an den Versicherungsnehmer

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 399; ZPO § 851 Abs. 1
    Befreiende Zahlung an den VN

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

    Die Gegenauffassung (vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 5 ARB 2008/II Rn. 2 und Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 5 ARB 2000 Rn. 169 unter Berufung auf LG Stuttgart, VersR 1996, 449) kann sich nicht darauf berufen, der Versicherer könne stets an den Versicherungsnehmer zahlen, weil dieser vor dem Zugriff seiner Gläubiger durch § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 BGB geschützt sei (so aber LG Stuttgart aaO).
  • LG Bonn, 03.09.2010 - 10 O 345/09

    Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung des

    Nach § 20 Abs. 1 ARB 75 bzw. § 17 Abs. 7 ARB 94 kann der Befreiungsanspruch schon wegen § 399 BGB nicht abgetreten werden (LG Stuttgart VersR 1996, 449).
  • LG Köln, 14.05.2014 - 20 O 296/12

    Freistellungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung wegen

    Es kommen u.a. Erfüllung, befreiende Schuldübernahme nach §§ 414, 415 BGB (BGH NJW-RR 2011, 910), aber auch Zahlung an den VN (LG Stuttgart VersR 1996, 449) in Betracht.
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