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   OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92   

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OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92 (https://dejure.org/1993,2986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.05.1993 - 5 U 56/92 (https://dejure.org/1993,2986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 5 U 56/92 (https://dejure.org/1993,2986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 9 Nr. 1; BGB § 123; BGB § 142; ALB 86 § 6 Abs. 3
    Beginn der Berufsunfähigkeit und Teilanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 488
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92
    Dabei kann dahinstehen, ob, wovon das LG in dem angefochtenen Urteil ausgegangen ist, das Vertragsverhältnis infolge des erklärten Rücktritts in ein Abwicklungs- und Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist und die Leistungspflicht der Bekl. deswegen entfallen ist (BGHZ 88, 46 (48); Palandt, BGB 52. Aufl. Einf.
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein rechtfertigen den Schluss auf eine arglistige Täuschung nicht; einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer Antragsfrage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht (vgl. nur Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 1 und vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 3; OLG Saarbrücken VersR 1996, 488; ebenso BK/Voit, VVG § 22 Rdn. 30).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Sie können sich aus Art, Umfang und Bedeutung der unrichtigen Angaben, aus der Persönlichkeit des Täuschenden, aus dessen Bildungsstand, aus den besonderen Umständen bei der Antragstellung und aus der Art der gestellten Fragen sowie aus der Art der in Frage stehenden Versicherung ergeben (vgl. Senat, Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890, 891; Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.).

    So spricht für ein arglistiges Verhalten eines Versicherungsnehmers, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03-60 - OLGR Saarbrücken 2004, 592 ff.; Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.; OLG Koblenz, NVersZ 2001, 503 f.).

    Dasselbe gilt für die Angabe einer belanglosen Erkrankung bei Verschweigen einer belangvollen oder für die Angabe einer länger zurückliegenden und das Verschweigen einer aktuellen Krankheit (vgl. Senat, Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03

    Anzeigepflicht für gefahrerhebliche Umstände gegenüber der

    Ein Versicherungsnehmer bestimmt einen Versicherer durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, wenn er Fragen des Versicherers bei Aufnahme des Versicherungsantrags vorsätzlich unrichtig oder unvollständig beantwortet und dadurch auf die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Versicherungsantrags bewusst Einfluss nehmen will (Senat, Urteil vom 19.05.1993, 5 U 56/92-, VersR 1996, 488; Urteil vom 13.12.2000- 5 U 624/00- NversZ 2001, 350; Urt. vom 12.09.2001, 5 U 98/01-9).

    Indizien dafür können Art, Umfang und Bedeutung der unrichtigen und unvollständigen Angaben sein - insbesondere wenn schwere, chronische oder schadengeneigte Erkrankungen verschwiegen werden-, aber auch die Persönlichkeit des Versicherungsnehmers, sein Bildungsstand, die Art der Versicherung und die näheren Umstände der Ausfüllung des Versicherungsantrags (Senat, Urteil vom 19.05.1993 a.a.O., Römer/Langheid VVG, § 22 Rn. 9 m.w.N.).

    Zwar kann die Angabe ersichtlich wenig relvanter (Allerwelts-)beschwerden beim gleichzeitigen Verschweigen gravierender Erkrankungen durchaus ein Indiz für Arglist des Versicherungsnehmers sein (BGH NJW-RR 1991, 411; Senat VersR 1996, 488).

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11

    Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer

    Sie gilt nur für den (Teil-)Rücktritt, nicht für die (Teil-)Anfechtung (Senat, Urt. v. 19.5.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 29 Rdn. 9).

    Die für den Vertrag in reduziertem Umfang geschuldeten Prämien können anhand des Vertrags und der maßgeblichen Tarife der Beklagten ohne weiteres ermittelt werden (vgl. Senat, Urt. v. 19.5.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488).

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

    Als Beginn der Berufsunfähigkeit - und damit Eintritt des Versicherungsfalls - ist dabei der Zeitpunkt zu betrachten, in dem "erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung - Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - erwarten ließ" (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1990 - IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 ff.; Senat, Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht indessen, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (Senat, Urt.v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592; VersR 1996, 488).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2014 - 11 U 2/13

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer Anfechtung wegen

    Der Fortbestand der Hauptversicherung (Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung) bleibt unberührt (arg. e c. § 13 Abs. 1 und arg. § 13 Abs. 5 Satz 1 B-BUZ; vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 01.12.2006 - 20 U 138/06, Rdn. 32, OLG-Rp 2007, 513 = VersR 2008, 106; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92, Rdn. 59 ff., VersR 1996, 488 = r+s 1997, 303; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Teil III A, BU § 1 Rdn. 16 und BUZ § 9 Rdn. 5 f., m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Als Beginn der Berufsunfähigkeit - und damit Eintritt des Versicherungsfalls - ist dabei der Zeitpunkt zu betrachten, in dem "erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung - Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - erwarten ließ (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1990 - IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 ff.; Senat, Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere die Schwere der Erkrankung und die Art der in Frage stehenden Versicherung (vgl. hierzu vgl. Senat, Urt. v. 19.5.1993 - 5 U 56/92 - RuS 1997, 303; Urt. v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - 39 - VersR 2003, 890; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 463; KG, NJW-RR 2005, 1616).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung durch falsche Angaben zu den

    Eine arglistige Täuschung über Gefahrumstände liegt vor, wenn der Antragsteller, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen, über diese Umstände zumindest mit bedingtem Vorsatz falsche Angaben in dem Bewusstsein macht, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Frankfurt am Main, Recht und Schaden 2001, 401; OLG Saarbrücken, VersR 96, 488).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08

    BU-Zusatzversicherung - Nichtangabe Pollenallergie im Antrag

  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 20 U 138/06

    Inhaftierter Sohn als "Hausmann" im Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2003 - 5 U 460/01

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher

  • OLG München, 30.03.2012 - 25 U 5453/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung des Versicherers wegen

  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

  • LG Köln, 07.03.2012 - 26 O 237/11

    Rechtmäßigkeit des Rücktritts eines Versicherungsgebers von einer

  • OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97

    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände;

  • OLG Frankfurt, 17.01.2001 - 7 U 4/00

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Täuschungsabsicht

  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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