Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 27.06.1995

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 21.07.1995 - 6 O 352/94   

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https://dejure.org/1995,22598
LG Karlsruhe, 21.07.1995 - 6 O 352/94 (https://dejure.org/1995,22598)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.1995 - 6 O 352/94 (https://dejure.org/1995,22598)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 1995 - 6 O 352/94 (https://dejure.org/1995,22598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 276; VBLS § 42; VBLS § 43 b; VBLS § 60; VBLS § 70 a; VBLS § 97 d; AVG § 82
    Haftung des Zusatzversorgungsträgers für falsche Rentenauskünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Träger der Zusatzversorgung; Öffentlicher Dienst; Falsche Auskunft; Vorruhestand; Versorgungsrente; Schutzzweck der Aufklärungspflicht; Beschränkung der Schadensersatzverpflichtung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 607
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2003 (BGHZ 155, 354; vgl. auch LG Karlsruhe VersR 1996, 607, 608) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Unter diesen Umständen ist ihr Schadensersatzanspruch zur Vermeidung einer Besserstellung auf die Differenz zwischen der tatsächlich bezogenen Rente und dem Betrag begrenzt, auf den sie nach den erteilten Auskünften vertrauen durfte (vgl. BGHZ 116, 209, 213 f; LG Karlsruhe VersR 1996, 607, 608; a.A. OLG München MDR 2000, 213).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, Versicherungsrecht

    Sein Schaden (vgl. hierzu auch: BGHR ZPO § 546 Abs. 2 S 2 Rentenschaden; LG Karlsruhe VersR 1996, 607) besteht insoweit in dem Verlust von Bezügen, der daher rührt, dass seine Gesamtversorgung nunmehr nicht aus einem Nettoversorgungssatz von 91, 75 %, sondern nur von einem solchen in Höhe von 89 % errechnet wird (§ 287 ZPO).
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 27.06.1995 - 8 T 142/95   

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https://dejure.org/1995,13188
LG Mainz, 27.06.1995 - 8 T 142/95 (https://dejure.org/1995,13188)
LG Mainz, Entscheidung vom 27.06.1995 - 8 T 142/95 (https://dejure.org/1995,13188)
LG Mainz, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 8 T 142/95 (https://dejure.org/1995,13188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Rechtsschutzversicherer; Kostenerstattung

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1265
  • VersR 1996, 607
 
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Wird zitiert von ...

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