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   OLG Köln, 26.01.1996 - 19 U 118/95   

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https://dejure.org/1996,2973
OLG Köln, 26.01.1996 - 19 U 118/95 (https://dejure.org/1996,2973)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.1996 - 19 U 118/95 (https://dejure.org/1996,2973)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - 19 U 118/95 (https://dejure.org/1996,2973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beweislast arglistig Täuschung Unterlassen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 123, 812, 818
    Beweislast arglistig Täuschung Unterlassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willenserklärung; Anfechtung; Arglistige Täuschung durch Verschweigen; Erforderliche Aufklärung; Positives Tun; Beseitigung der Fehlvorstellung; Saldotheorie; Ausgleichung der Gegenleistung; Herausgabe des Erlangten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; BGB § 812; BGB § 818
    Beweislast bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123, 812, 818
    Beweislast bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 631
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1963 - VIII ZR 97/62
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1996 - 19 U 118/95
    Der Grundgedanke der Saldotheorie wird auf die Fälle der arglistigen Täuschung nicht angewandt; dies bedeutet nicht, daß der Täuschende seine Ansprüche verliert; vielmehr kann er diese selbst geltend machen, und zwar sowohl aufrechnungs- oder einredeweise im gleichen Prozeß (vgl. BGH NJW 64, 39; BGB RGRK, 12. Auflage, § 812, Rdn 65) als auch gesondert in einem neuen Verfahren.
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1996 - 19 U 118/95
    Daß der Beklagte hier beweispflichtig ist für die behauptete Aufklärung der Klägerin über die tatsächlichen Umsätze des veräußerten Teilunternehmens, ergibt sich aus folgendem: zwar trägt der Anfechtende die volle Beweislast für alle Voraussetzungen des § 123 BGB (BGH NJW 57, 988); und wenn die Anfechtung auf ein Verschweigen gestützt wird, so reicht es an sich, wenn der Gegner behauptet, wann und wie er die erforderliche Aufklärung gegeben hat; alsdann ist es Sache des Anfechtenden, diese Behauptung zu widerlegen (Palandt-Heinrichs, 54. Auflage, § 123 Rdn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Beweislast hinsichtlich der Aufklärung nicht umgekehrt wird, wenn es darum geht, ob ein durch vorheriges aktives Tun hervorgerufener Irrtum durch spätere Aufklärung wieder beseitigt worden ist (Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 247/75, LM § 123 BGB Nr. 47; aA OLG Köln, VersR 1996, 631, 632; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 123 BGB Rn. 30; vgl. auch OLG Schleswig, SchlHA 2002, 112).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 1 B 63/16

    Arglistige Täuschung der Ernennungsbehörde durch einen Bewerber für die

    vgl. - jeweils zur arglistigen Täuschung nach § 123 BGB - OLG Rostock, Urteil vom 10. September 2009 - 3 U 229/08 -, juris, Rn. 58; S.-H. OLG, Urteil vom 2. November 2001 - 14 U 35/01 -, MDR 2002, 758 = juris, Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 1996 - 19 U 118/95 -, VersR 1996, 631 = juris, Rn. 13; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 123 Rn. 30; Moritz, in: Herberger u. a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 123 Rn. 37, 112.
  • OLG Hamm, 21.01.2013 - 22 U 120/12

    Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Hausgrundstück wegen arglistiger

    Hier besteht jedoch - vergleichbar mit dem vom OLG Köln im Urteil vom 26.1.1996 entschiedenen Fall (vgl. VersR 1996, 631-633) - die Besonderheit, dass die Beklagten zu 1) und 2) nicht erst durch die unterlassene Aufklärung über die fehlende Genehmigungsfähigkeit als Wohnfläche anlässlich der Besichtigung die Täuschung verübt haben.
  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 22 U 120/12
    Hier bestehe jedoch - vergleichbar mit dem vom OLG Köln im Urteil vom 26.1.1996 entschiedenen Fall (vgl. VersR 1996, 631-633) - die Besonderheit, dass die Beklagten zu 1) und 2) nicht erst durch die unterlassene Aufklärung über die fehlende Genehmigungsfähigkeit als Wohnfläche anlässlich der Besichtigung die.
  • OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 229/08

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Angabe des Baujahrs eines Hauses in einem

    In diesem Fall ist davon abzusehen, dass die Ausgleichung des beiderseits Empfangenen zur Schlüssigkeit der Klage gehört, so dass der arglistig getäuschte Bereicherungsgläubiger etwaige Gegenansprüche des Bereicherungsschuldners nicht bereits im Klageantrag zu berücksichtigen braucht und das Gericht die Klage nicht teilweise mit der entsprechenden Maßgabe abzuweisen hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 26.01.1996, 19 U 118/95, OLGR Köln 1996, 125 m.w.N.; Palandt/Sprau, a.a.O., Rn. 49, 50 m.w.N.).
  • OLG München, 13.06.2012 - 20 U 5102/11

    Anfechtung des Kaufvertrages über ein Café wegen arglistiger Täuschung wegen

    Da bereits durch die Formulierung im Kaufvertrag - also durch ein positives Tun - der falsche Eindruck hervorgerufen wurde, es gäbe nur offizielle Gehälter, lag es an der Beklagten, darzulegen und zu beweisen, dass sie diesen falschen Eindruck durch eine Aufklärung über Schwarzlöhne beseitigt hat (Palandt, BGB , 71. Auflage 2012, § 123 Rn. 30 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 631 ).
  • LG Hechingen, 26.07.2012 - 2 O 301/11

    Aufklärungspflicht des Veräußerers gegenüber dem Erwerber einer Eigentumswohnung

    Bei einem durch positives Tun hervorgerufenen Irrtum oder einer nachweislich falschen oder bagatellisierenden schriftlichen Information muss der Anfechtungsgegner allerdings die Vermutung widerlegen, den Anfechtenden unrichtig oder unvollständig aufgeklärt zu haben (OLG Köln VersR 1996, 631 ; OLG Schleswig SchlHA 2002, 112).
  • LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01

    Arglistige Täuschung bei fehlendem Hinweis auf die Reimporteigenschaft eines

    Nach ständiger Rechtsprechung wird dem arglistig getäuschten Käufer, bei dem die Kaufsache untergegangen ist, der Bereicherungsanspruch gegen den Verkäufer belassen (BGH 53, 154 OLG Köln VersR 96, 631 m.w.N.).
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