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   OLG Schleswig, 13.01.1995 - 4 U 243/86   

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https://dejure.org/1995,3509
OLG Schleswig, 13.01.1995 - 4 U 243/86 (https://dejure.org/1995,3509)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.01.1995 - 4 U 243/86 (https://dejure.org/1995,3509)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 (https://dejure.org/1995,3509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Querschnittslähmung bei Operation einer Aortenisthmusstenose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßdauer; Einwand; Bundesland; Passivlegitimation; Universität; Risiko; Querschnittslähmung; Operation; Aortenisthmusstenose; Aufklärung; Beweisobliegenheit; Aufklärungspflicht; Anforderungen; Plausibilität; Entscheidungskonflikt; Lebensbedrohlichkeit; Hypothetische ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276 611 823
    Arzthaftung bei mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1603 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 348
  • VersR 1996, 634
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.1995 - 4 U 243/86
    An den dem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung dürfen keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGH VersR 1985, 361 (362].
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

    Das Berufungsgericht sucht insoweit aus dem Senatsurteil vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69 - VersR 1971, 227 ff. und dem Urteil des OLG Schleswig, VersR 1996, 634 eine Haftung des zweitbeklagten Landes herzuleiten, weil es sich trotz fehlender Passivlegitimation nahezu drei Jahre lang widerspruchslos als richtiger Anspruchsgegner habe behandeln lassen.
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05

    Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Hypothetische Einwilligung von Eltern in die

    Die Aufklärung hat sich auf typische Risiken einer Operation zu erstrecken, mögen sie auch selten auftreten, insbesondere soweit die Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und der medizinische Laie mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 349 mwN).

    Angesichts der vorliegend zwingenden Indikation der Operation kann sich der Entscheidungskonflikt nur auf deren Modalitäten beziehen (vgl. insoweit auch OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 350).

    Zwar bejahen einige Judikate, bei denen die gleiche Vorerkrankung gegeben war und die gleiche Komplikation aufgetreten ist, einen Entscheidungskonflikt, unabhängig von der geringen Komplikationswahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 -, NJW 1991, S. 2344, 2345; OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 350; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 U 9/85 -, VersR 1987, S. 515).

  • OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13

    Arzthaftungsprozess: Implantierung einer ASR-Hüftprothese im Jahr 2006 als

    Grundsätzlich muss sich die Aufklärung auf typische Risiken einer Operation erstrecken, mögen sie auch selten auftreten, insbesondere soweit die Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und der medizinische Laie mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - NJW 2007, 217 ff., juris Rn. 12; OLG Schleswig, Urteil vom 13. Januar 1995 - 4 U 243/86 -, NJW-RR 1996, S. 348, 349 mwN).
  • OLG Naumburg, 15.10.2007 - 1 U 46/07

    Schmerzensgeld bei rechtswidrigem operativen Eingriff wegen unzureichender

    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes hat es sich auf insbesondere zwei Entscheidungen gestützt, wobei es die maßgebenden Umstände im ersten Fall (OLG Celle, Urteil v. 11. Februar 1991, 1 U 71/89 = VersR 1992, 749) geringer und im zweiten Fall (OLG Schleswig, Urteil v. 13. Januar 1995, 4 U 243/86 = NJW-RR 1996, 348) schwerer als im hier vorliegenden Fall bewertete.
  • OLG Celle, 04.04.2002 - 4 U 186/01

    Haftung des Generalunternehmers für Pflichtverletzungen des Subunternehmers

    Dies kommt dann in Betracht, wenn die beklagte Partei im Rahmen eines Vertrages, an dem nicht sie, sondern eine andere Person beteiligt ist, über Jahre Leistungen entgegengenommen und erbracht hat, sich dann aber gegen eine Inanspruchnahme aus dem Vertrag zur Wehr setzt (BGH NJW-RR 1990, 417, 418; 1987, 335, 335) oder wenn sie erstmals nach mehrjähriger Prozessdauer geltend macht, sie sei der falsche Gegner (BGH VersR 1996, 634, VersR 1971, 227, 228; LM Nr. 33 zu § 164 BGB).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 5 U 46/97
    Der Senat hat denn auch keine Zweifel, dass die Klägerin mit diesem Inhalt aufgeklärt worden ist, zumal an die Beweislast der Behandlungsseite keine unbilligen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1992, 237; OLG Schleswig VersR 1996, 634).
  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur;

    Die Angabe von Prozentsätzen ist ohnehin im Rahmen der Aufklärung regelmäßig nicht erforderlich, weil sie den Patienten eher verwirren als zu seiner Entscheidungsfindung beizutragen (Senat OLGR 1996, 19; Beschluss vom 11.3.2010, 4 U 1827/10 n.v.).
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