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   OLG Hamm, 08.03.1996 - 20 U 229/95   

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https://dejure.org/1996,12292
OLG Hamm, 08.03.1996 - 20 U 229/95 (https://dejure.org/1996,12292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.1996 - 20 U 229/95 (https://dejure.org/1996,12292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 1996 - 20 U 229/95 (https://dejure.org/1996,12292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 43; BGB § 161; HGB § 84; HGB § 92; HGB § 93
    Dritter (kein Versicherungsagent) als Auge und Ohr des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wissenszurechnung; Auge-und-Ohr-Rechtsprechung; Agent; Makler; Antragsformular; Maklervertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wissenszurechnung, Auge-und-Ohr-Rechtsprechung, Abgrenzung VV / VM, ständige Betrauung, Betrauungsverhältnis, Abgrenzung VV /Gelegenheitsvermittler, Vermittler, Zurechnung, Krankenversicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 697
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 03.09.2007 - 18 U 179/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Gelegenheit zur

    Ein Versicherungsvertreter steht in einem Vertragsverhältnis zu einem Versicherer (BGH, NJW 1988, 60, 61; OLG Hamm, VersR 1996, 697, 699; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., nach § 48 Rdnr. 1).

    Er ist treuhänderähnlicher Sachwalter des Versicherungsnehmers (BGH, NJW 1985, 2595; OLG Hamm, VersR 1996, 697, 699).

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2013 - 5 U 356/12

    Schadensersatzanspruch aus Versicherungsmaklervertrag: Darlegungslast des

    Jedoch ist schon in aller Regel davon auszugehen, dass ein verständiger Versicherungsnehmer bei Beantragung eines alltäglichen Versicherungsvertrages nicht davon ausgeht, mit dessen Vermittler zuvor einen besonderen Versicherungsmaklervertrag abzuschließen (OLG Hamm VersR 1996, 697).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2001 - 12 U 179/00

    Zurechnung des Wissens eines Versicherungsagenten; Abgrenzung vom

    Sie ist auch auf andere Dritte anwendbar, soweit sie nicht - wie ein Versicherungsmakler - treuhänderischer Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers sind und mit Wissen und Wollen des Versicherers Versicherungsverträge mit eben diesen Versicherer vermitteln (OLG Hamm VersR 1996, 697; OLG Hamm NJW-RR 1997, 220).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00

    Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast

    Dabei ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass der Zeuge H. als Auge und Ohr des Versicherers anzusehen ist, dem Versicherer alles als bekannt und mitgeteilt zuzurechnen war, was in dem Anbahnungsgespräch bei Ausfüllung des Antragsformulars von dem Kläger gegenüber dem Agenten vorgebracht worden ist (vgl. auch BGH VersR 1993, 1089; BGH VersR 1988, 234; OLG Hamm VersR 1992, 1642; OLG Hamm VersR 1996, 697 (700)).
  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95

    Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung; Voraussetzungen der

    Die versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung scheitert nicht daran, daß die als Versicherungsmakler und nicht als Versicherungsagent der Beklagten handelt (zur Abgrenzung vgl. im einzelnen Senat VersR 96, 697 = VVGE § 43 VVG Nr. 7).
  • OLG Hamm, 10.07.1996 - 20 U 21/96

    Auge-und-Ohr-Rechtsprechung, Beschränkung der Wissenszurechnung auf VV

    (Bestätigung von VersR 1996, 697).
  • OLG Hamm, 18.11.1998 - 20 U 105/98
    Entscheidend kommt es insoweit darauf an, ob der Dritte, wenn er nicht in vertraglicher Beziehung zum Versicherungsnehmer steht, mit Wissen und Wollen des Versicherers eingeschaltet wird, d.h. ob sich der Versicherer des Dritten und dessen Tätigkeit bei Abschluß des Vertrages bedient (so Senat VersR 1996, 697).
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