Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.11.1994 - 32 U 114/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 852; PflVG § 3 Abs. 3
Verjährung bei Teilvergleich über Unfallhaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch; Verjährung; Abfindungsvergleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 09.09.1994 - 32 U 114/94
- OLG Hamm, 09.11.1994 - 32 U 114/94
- BGH, 11.07.1995 - VI ZR 395/94
Papierfundstellen
- VersR 1996, 78
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01
Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung
Die Revision kann ihre abweichende Ansicht auch nicht auf den Nichtannahmebeschluß des Senats vom 11. Juli 1995 (- VI ZR 395/94 - VersR 1996, 78) stützen, weil jener Fall anders gelagert war.Damals (vgl. OLG Hamm VersR 1996, 78) hatten die Parteien nach Abschluß des Abfindungsvergleichs nämlich über die vorbehaltenen Ansprüche weiter verhandelt, so daß noch eine abschließende Entscheidung des Versicherers in Betracht kam.
- BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97
Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen …
Auf die vom Berufungsgericht erörterte Frage, ob die Verjährung aufgrund des Vergleichs vom 26. Juni 1980, in dem künftige Schäden ausgeklammert wurden, gehemmt war (vgl. NA-Beschluß des Senats vom 11. Juli 1995 zu der Entscheidung des OLG Hamm in r + s 1995, 459), kommt es daher hier nicht an. - OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Schadensersatz: Ende der Verjährungshemmung der in einem Abfindungsvergleich …
Als Verzicht auf die Verjährungseinrede (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1999, 587 f.; OLG Hamm, VersR 1996, 78 f.), kann die Zustimmung der Beklagten zu dem Vorbehalt in der Abfindungserklärung ebenfalls nicht ausgelegt werden.Unter diesen Umständen stellt der im Jahre 1982 geschlossene Abfindungsvergleich lediglich eine Teilregulierung auf Basis des damals feststellbaren Gesundheitszustands der Klägerin dar, mit der die Verjährungshemmung gem. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG wegen des darüber hinaus angemeldeten, aus der Abgeltungswirkung der Vereinbarung ausgeklammerten Zukunftsschadens nicht beendet wurde (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [384]; 1996, 78 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Hamm, Urt. v. 9.11.1994-32 U 114/94];… Knappmann in: Prölls/Martin, 26. Aufl., § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3 a.E.;… Stiefel/Hofmann, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 13, 15).
- BGH, 12.07.2012 - IX ZR 96/10
Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen …
Die in der Revisionsinstanz vom Kläger vertretene Auffassung, die Hemmung habe fortgedauert, weil die Parteien nach Abschluss des Abfindungsvergleichs über die vorbehaltenen Ansprüche weiterverhandelt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1995 - VI ZR 395/94, VersR 1996, 78), ist nicht geeignet, die tatrichterliche Beurteilung der streitgegenständlichen Abrede als eine abschließende Regelung in Frage zu stellen. - OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 1 U 25/01
Rechtliche Bewertung, wenn sich der Versicherer auf einen Vorbehalt hinsichtlich …
Aus dem (nicht veröffentlichten) Nichtannahmebeschluß des BGH vom 11. Juli 1995 (vgl. Anmerkung zu OLG Hamm in DAR 1995, S. 445, a.a.O., S. 446) kann eine andere rechtliche Wertung nicht hergeleitet werden.