Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.1994 - 32 U 114/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6424
OLG Hamm, 09.11.1994 - 32 U 114/94 (https://dejure.org/1994,6424)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1994 - 32 U 114/94 (https://dejure.org/1994,6424)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1994 - 32 U 114/94 (https://dejure.org/1994,6424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852; PflVG § 3 Abs. 3
    Verjährung bei Teilvergleich über Unfallhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch; Verjährung; Abfindungsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 852; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Die Revision kann ihre abweichende Ansicht auch nicht auf den Nichtannahmebeschluß des Senats vom 11. Juli 1995 (- VI ZR 395/94 - VersR 1996, 78) stützen, weil jener Fall anders gelagert war.

    Damals (vgl. OLG Hamm VersR 1996, 78) hatten die Parteien nach Abschluß des Abfindungsvergleichs nämlich über die vorbehaltenen Ansprüche weiter verhandelt, so daß noch eine abschließende Entscheidung des Versicherers in Betracht kam.

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97

    Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen

    Auf die vom Berufungsgericht erörterte Frage, ob die Verjährung aufgrund des Vergleichs vom 26. Juni 1980, in dem künftige Schäden ausgeklammert wurden, gehemmt war (vgl. NA-Beschluß des Senats vom 11. Juli 1995 zu der Entscheidung des OLG Hamm in r + s 1995, 459), kommt es daher hier nicht an.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01

    Schadensersatz: Ende der Verjährungshemmung der in einem Abfindungsvergleich

    Als Verzicht auf die Verjährungseinrede (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1999, 587 f.; OLG Hamm, VersR 1996, 78 f.), kann die Zustimmung der Beklagten zu dem Vorbehalt in der Abfindungserklärung ebenfalls nicht ausgelegt werden.

    Unter diesen Umständen stellt der im Jahre 1982 geschlossene Abfindungsvergleich lediglich eine Teilregulierung auf Basis des damals feststellbaren Gesundheitszustands der Klägerin dar, mit der die Verjährungshemmung gem. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG wegen des darüber hinaus angemeldeten, aus der Abgeltungswirkung der Vereinbarung ausgeklammerten Zukunftsschadens nicht beendet wurde (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [384]; 1996, 78 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Hamm, Urt. v. 9.11.1994-32 U 114/94]; Knappmann in: Prölls/Martin, 26. Aufl., § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3 a.E.; Stiefel/Hofmann, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 13, 15).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 96/10

    Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen

    Die in der Revisionsinstanz vom Kläger vertretene Auffassung, die Hemmung habe fortgedauert, weil die Parteien nach Abschluss des Abfindungsvergleichs über die vorbehaltenen Ansprüche weiterverhandelt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1995 - VI ZR 395/94, VersR 1996, 78), ist nicht geeignet, die tatrichterliche Beurteilung der streitgegenständlichen Abrede als eine abschließende Regelung in Frage zu stellen.
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 1 U 25/01

    Rechtliche Bewertung, wenn sich der Versicherer auf einen Vorbehalt hinsichtlich

    Aus dem (nicht veröffentlichten) Nichtannahmebeschluß des BGH vom 11. Juli 1995 (vgl. Anmerkung zu OLG Hamm in DAR 1995, S. 445, a.a.O., S. 446) kann eine andere rechtliche Wertung nicht hergeleitet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht