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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.08.1994 - 6 U 203/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8284
OLG Hamm, 22.08.1994 - 6 U 203/93 (https://dejure.org/1994,8284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.1994 - 6 U 203/93 (https://dejure.org/1994,8284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 1994 - 6 U 203/93 (https://dejure.org/1994,8284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 823; SprengG § 27
    Unerlaubte Herstellung von Silvesterknallkörpern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Silvesterknallkörper; Knallkörper; Anscheinsbeweis; Herstellungsfehler; Handeln auf eigene Gefahr; Mitverschulden; Anspruchskürzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 157
  • VersR 1996, 863
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08

    Städtische Hundeanleinverordnung als Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB

    Da Schutzgesetze die Konsequenz bestimmter Gefahren und nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwartender Schadensereignisse sind, die sie vermeiden und steuern sollen, hat ein Verstoß gegen sie auch beweisrechtliche Konsequenzen, wenn das Schutzgesetz das geforderte Verhalten so konkret umschreibt, dass entsprechende Schlüsse aus der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes gezogen werden können (vgl. Knerr, bei: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 2008, Kap. 37 Rdn. 70 f; Senat NJW-RR 95, 157).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 17/99

    Haftung eines Busfahrers, der bei Schulbusfahrten 10- bis 14jahrigen Schülern

    Eine die Haftung ausschließende Selbstgefährdung kommt nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte aufgrund eigenen freien Willensentschlusses und nicht herausgefordert durch die Handlungen des Schädigers den Schaden verursacht hat und die Rolle des Schädigers sich auf die bloße Teilnahme am gefährlichen Tun beschränkt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB , 58. Aufl., Vorbem. vor § 249 Rdn. 77 ff. m.w.N.; OLG Hamm, RuS 1995, 58, 59).

    Der Betrag liegt im Rahmen der von der Rechtsprechung zuerkannten Beträge (vgl. Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, S. 226 f.), so haben z.B. das OLG München (VersR 1988, 1156 ) 5.000,00 DM für Verlust des Zeigefingers der linken Hand bei Haftung zu 50 % wegen Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht zuerkannt, das OLG Hamm (RuS 1995, 58) 20.000,00 DM bei Verlust von Zeigefinger, Mittelfinger und einem Teil des Daumens bei 50% Mitverschulden.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 9 U 128/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20075
OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 9 U 128/93 (https://dejure.org/1995,20075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.1995 - 9 U 128/93 (https://dejure.org/1995,20075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 9 U 128/93 (https://dejure.org/1995,20075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Produzentenhaftung; Kindertee; Warnhinweis; Kausalität

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 863
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98

    Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee

    Das Fehlen des daneben gebotenen Hinweises auf der Saugerflasche wirkt sich aber, wie der erkennende Senat in seinem zum Urteil des OLG Frankfurt in VersR 1996, 861 inhaltlich nicht mit abgedruckten NA-Beschluß vom 27. Februar 1996 - VI ZR 166/95 - ergänzend ausgeführt hat, jedenfalls dann nicht schadensursächlich aus, wenn mit der Flasche ausschließlich Teegetränke verabreicht werden, deren Verpackungen einen ausreichenden Warnhinweis enthalten (siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 863 mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Februar 1996 - VI ZR 194/95 -).
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