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   OLG Frankfurt, 24.10.1995 - 22 U 100/94   

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https://dejure.org/1995,7079
OLG Frankfurt, 24.10.1995 - 22 U 100/94 (https://dejure.org/1995,7079)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.1995 - 22 U 100/94 (https://dejure.org/1995,7079)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 22 U 100/94 (https://dejure.org/1995,7079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823
    Warnpflicht der inländischen Vertriebsgesellschaft bei Kfz-Produktfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Produzentenhaftung; Haftung der Vertriebsgesellschaft; Warnungspflicht; Produktmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; VVG § 67

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 147
  • VersR 1996, 982
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Zur Abwendung von Gefahren, die Dritten durch die Nutzung von Produkten bekannter oder zumindest ermittelbarer Abnehmer drohen, kann es auch in Fällen erheblicher Gefahren vielfach genügen, dass der Hersteller die betreffenden Abnehmer über die Notwendigkeit einer Nachrüstung oder Reparatur umfassend informiert und ihnen, soweit erforderlich, seine Hilfe anbietet, um sie in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Maßnahmen in geeigneter Weise auf ihre Kosten durchzuführen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 6. März 1980 - 6 U 128/79 [bei Schmidt-Salzer, Entscheidungssammlung Produkthaftung, Band III, 1982, S. 543, 548]; OLG Frankfurt, VersR 1996, 982, 983).
  • OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96

    Grenzen der Produktbeobachtungspflicht eines Kfz-Alleinimporteurs

    Dies ergäbe sich insbesondere aus dem unstreitigen Umstand, daß bereits in einem Parallelverfahren (Landgericht Darmstadt, Az.: 9 O 419/93 = Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 22 U 100/94) als Ursache für einen vergleichbaren Fahrzeugbrand ein Haarriß an der Kraftstoffvorleitung zwischen Kraftstoffilter und Einspritzpumpe festgestellt worden sei, der auf eine Eigenschwingung der Leitung zurückzuführen gewesen sei.

    Damit war aber die Beklagte in diesem Zusammenhang weder zur Information der Verbraucher über etwaige Gefahren des Produkts noch zur Durchführung einer Rückrufaktion verpflichtet, die ohnehin nur in besonderen Fällen erforderlich ist (vgl. das Urteil des Senats vom 24.10.1995 im Verfahren 22 U 100/94, Seite 6).

  • OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98
    Dementsprechend wurde eine Verletzung einer direkt gegenüber dem Endverbraucher bestehenden Aufklärungspflicht dann angenommen, wenn der Vertreiber die Produkte an die Vertragshändler weiterleitete, ohne dass diese ausdrücklich auf die möglichen Gefahren hingewiesen wurden (vgl.: OLG Frankfurt am Main, VersR 1996, 982 f., 983).
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