Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.09.1996

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96   

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https://dejure.org/1997,1533
OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96 (https://dejure.org/1997,1533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.1997 - 6 U 3535/96 (https://dejure.org/1997,1533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 1997 - 6 U 3535/96 (https://dejure.org/1997,1533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schmerzengsgeldanspruch eines Radfahrers bei ungerechtfertigter Trunkenheitsbehauptung des Haftpflichtversicherers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes i.R.d. Regulierung von Unfallfolgen; Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach erlittener notfallmäßiger Amputation des linken Oberschenkels am Unfallort

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Schmerzensgelderhöhung wegen herabwürdigenden Prozeßverhaltens des Haftpflichtversicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Schmerzensgeldhöhe und Prozessverhalten des Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Erhöhtes Schmerzensgeld für Unfallopfer wegen unangemessenen Regulierungsverhaltens der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 847
    Erhöhtes Schmerzensgeld für Unfallopfer wegen unangemessenen Regulierungsverhaltens der gegnerischen Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 358 (Ls.)
  • VersR 1997, 1108
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96
    Zu berücksichtigen ist ferner, daß die Art und Weise, wie die Beklagte den Schadensersatzprozeß des Klägers geführt hat, eine weitere seelische Beeinträchtigung des Klägers bedeutete, die sich auf die Höhe des Schmerzensgeld auszuwirken hat (vgl. BGH VersR 70, 134 ff).
  • OLG Nürnberg, 05.05.1981 - 1 U 2954/80

    Schmerzensgeld; Abriß eines Beines; Symphysensprengung; Blutung im Beckenraum;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96
    Dieser Betrag bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg NJW 82, 1337, in dem für eine Oberschenkelamputation mit Blasenschädigung vor 15 Jahren auf ein Schmerzensgeld von 120.000,-- DM erkannt worden ist, Urteil des OLG Koblenz vom 19. Februar 1960 ADAC Schmerzensgeldtabelle 17. Auflage Nr. 1607. Dort wurden bei einem ähnlich schweren Unfall mit Beinamputation, allerdings ohne die hier vorliegende lebenslängliche Beeinträchtigung durch Versteifung eines Ellenbogengelenks 120.000,-- DM zugesprochen).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Auch dies erfordert jedoch eine einwandfreie Feststellung der zugehörigen Tatsachengrundlage, etwa ersichtlich unzutreffender Einwendungen (OLG Nürnberg VersR 1997, 1108; OLG Naumburg VersR 2004, 1423; OLG Köln OLGR 2003, 214).
  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Die in der Rechtssprechung hierzu entgangenen Entscheidungen betreffen andere Fallkonstellationen (vgl. etwa OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]).
  • OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Eine über mehrere (hier: 6) Jahre betriebene, unzureichende Schadensregulierung durch die beklagte Haftpflichtversicherung [Regulierungsverzögerung], bei der trotz rechtskräftig festgestellter Haftung dem Grunde nach sogar ein Teil des vorprozessual bezahlten, unangemessen niedrigen Schmerzensgeldes über eine Widerklage zurückverlangt wurde, ist als psychisch belastend durch Erhöhung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen (Fortführung von OLG Nürnberg Az. 11 U 267/95 ; 6 U 3535/96 ; 6 U 4215/96).«.

    Dieses den Kläger psychisch belastende Verhalten insbesondere der Beklagten zu 2) erfordert eine Heraufsetzung des Schmerzensgeldes (OLG Nürnberg, Urteil vom 30.04.1997 - 6 U 3535/96).

  • OLG Naumburg, 13.11.2003 - 4 U 136/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Entgegen der Auffassung der Berufung hat das Landgericht dabei insbesondere den Inhalt des Urteils des Oberlandesgerichts Nürnberg (VersR 1997, 1108, 1109) nicht verkannt.
  • KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem

    Dies kommt zwar in Betracht, wenn der Versicherer Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger lebensnaher und objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen war (OLG Karlsruhe, VersR 1973, 851), die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes schuldhaft verzögert wird und dies mitursächlich für einen psychosomatisch bedingten ungünstigen Heilungsverlauf war (OLG München, NZV 1993, 434) oder gar das Prozessverhalten des Versicherers von dem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden kann (OLG Nürnberg, NZV 1997, 358).
  • OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1262/02

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schmerzensgeld bei Amputation eines Unterschenkels;

    In der Rechtsprechung sind bei den in der Wundheilung und prothetischen Versorgung weniger komplizierten Schenkelamputationen geringere Schmerzensgeldbeträge festgesetzt worden (vgl. OLG Celle VersR 2002, 854 f.: 70.000 DM; OLG Hamm VersR 1998, 104 f.: 75.000 DM; OLG Hamm VersR und2002, 1250 f.: 80.000 DM), höhere Beträge dagegen nur bei gravierenderen Begleitverletzungen, besonderen Nebenfolgen oder andern außergewöhnlichen Umständen (vgl. HansOLG Bremen OLGR Bremen 2000, 236 ff.: Amputation des linken Beins, Exartikulation des Hüftgelenks und dauernde schmerzhafte Beeinträchtigungen des gesamten Bewegungsapparats; OLG Frankfurt Urteil vom 22. März 2000 - 19 U 168/99 - DAR 2001, 456 Ls.: Verletzung eines 7jährigen Kindes; OLG Nürnberg Urteil vom 11. April 1997 - 6 U 3535/96: Oberschenkel amputiert, außerdem eine offene Trümmerfraktur des linken Ellenbogens, der in Rechtswinkelstellung verblieb, zu beanstandendes Regulierungsverhalten des Versicherers trotz feststehender Zahlungspflicht unter grundloser Behauptung, der Geschädigte sei bei dem Unfall erheblich alkoholisiert gewesen; OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 f.: Oberschenkelamputation und offener Trümmerbruch des linken Ellenbogens mit endgültiger Versteifung des Gelenks; s.a. LG Meinungen ZfSch 2002, 18 f.).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.1996 - 27 U 106/96   

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https://dejure.org/1996,20474
OLG Hamm, 24.09.1996 - 27 U 106/96 (https://dejure.org/1996,20474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.1996 - 27 U 106/96 (https://dejure.org/1996,20474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 1996 - 27 U 106/96 (https://dejure.org/1996,20474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1108
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 03.07.2007 - 27 O 644/04

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Unter Abwägung der medizinischen Folgen sowie der weiteren Gesichtspunkte, wie des Lebensalters und der sozialen Situation, ist unter Berücksichtigung von zu ähnlichen Fallkonstellationen ergangenen Entscheidungen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.3.1994, 1 U 177/93; OLG Stuttgart Urt. v. 19.1.1995, 19 U 200/94; OLG Hamm Urt. v. 24.9.1996, VersR 1997, 1108; OLG München, Urt. v. 26.9.1991, ZfS 1992, 264; LG Saarbrücken, Urt. v. 24.2.1997, 6 O 29/95) zum Ausgleich aller erlittenen und im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu prognostizierenden immateriellen Beeinträchtigungen der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- DM angemessen und erforderlich.
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall

    Der Senat bewegt sich mit der Zuerkennung dieses Schmerzensgeldes innerhalb der Größenordnung der für vergleichbare Beeinträchtigungen zuerkannten Schmerzensgeldbeträge (vgl. OLG München, Zfs 1992, 264; OLG Hamm, VersR 1997, 1108; LG Köln, VersR 1993, 1539).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2014 - 2 U 236/13

    Bemessung des Schadenersatzes bei Verkehrsunfall (hier: Verdienstausfall unter

    Schließlich ist auch der dem Urteil des OLG Hamm vom 24.09.1996 (27 U 106/96, Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeld-Beträge 2013 (ADAC) Nr. 611) zugrunde liegende Fall dem vorliegenden nicht vergleichbar.
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