Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.1996 - 2 U 107/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8940
OLG Köln, 24.04.1996 - 2 U 107/95 (https://dejure.org/1996,8940)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.1996 - 2 U 107/95 (https://dejure.org/1996,8940)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 1996 - 2 U 107/95 (https://dejure.org/1996,8940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen in Lebensmittelmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Lebensmittelmarktes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Dieser Verpflichtung wird in der Regel genügt, wenn die Gewähr besteht, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, denn der Inhaber hat nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des infrage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (BGH, a. a. O., VersR 1994, 2617, OLG Köln, Urteil vom 24.04.1996 - 2 U 107/95 -, VersR 1997, 1113 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12

    Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer

    Es hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113; Grams, a.a.O.).

    Für einen Lebensmittelmarkt mit einer Größe von 650 m² ist es als ausreichend angesehen worden, wenn alle Mitarbeiter angewiesen sind, den Zustand des Bodens regelmäßig zu kontrollieren und Verunreinigungen sogleich zu beseitigen, und wenn der Filialleiter die Einhaltung dieser Weisung regelmäßig - im Kassenbereich im Abstand von 10 bis 15 Minuten - kontrolliert (OLG Köln, VersR 1997, 1113).

    Die generelle Anweisung an alle Mitarbeiter, auf Verunreinigungen insbesondere im Kassenbereich zu achten, ist nur dann ausreichend, wenn eine Person für die regelmäßige Kontrolle dieser Anweisung verantwortlich ist und diese auch in kurzen Abständen durchführt (ähnlich auch OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113).

  • LG Bonn, 24.03.2006 - 2 O 73/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines komplizierten Schienbeinbruchs

    Doch ist dem Betreiber eines Einkaufsmarktes zuzumuten, für regelmäßige Kontrollen des Fußbodens, etwa durch den Filialleiter zu sorgen, unter gleichzeitiger Anleitung des Personals, Verunreinigungen sofort zu beseitigen (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1997, 1113 / 1114).
  • OLG Hamm, 13.09.2016 - 9 U 158/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Es hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113; Grams, a.a.O.).
  • OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02

    Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der

    Kann der Schaden jedoch - wie hier - auf mehrere typische Schadensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten aus, so daß diesen die volle Beweislast für den konkreten Schadensablauf trifft (s. Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., Vor § 249 BGB, Rn. 164 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 187; OLG Köln VersR 1997, 1113).
  • AG München, 24.06.2016 - 274 C 17475/15

    Sturz in der Apotheke

    Bei einem Geschäftslokal mittlerer Größe (z. B. Lebensmittelmarkt mit einer Größe von ca. 650 m² laut Urteil des OLG Köln vom 24.04.1996, 2 U 107/95, VersR 1997, 1114) kann der Filialleiter die Einhaltung der Weisungen der Geschäftsleitung durch die Mitarbeiter noch ständig selbst kontrollieren.

    Dies gilt auch und gerade dann, wenn der Filialleiter selbst regelmäßig auf Verunreinigungen und damit zugleich auf die Erfüllung seiner Weisung achtet (OLG Köln, Urteil vom 24.04.1996, 2 U 107/95, VersR 1997, 1114; der BGH hat die Revision der Klägerin durch Beschluss vom 21.01.1997 (VI ZR 190/96) nicht angenommen.

  • LG Bonn, 16.09.2011 - 10 O 40/11

    Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf

    Auch eine allgemeine Kontrolle durch den Leiter des Warenhauses ist angezeigt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.7.2004, AZ 7 U 18/03; OLG Köln r+s 1997, 244).
  • LG Dortmund, 20.05.1999 - 11 S 33/99

    Anforderungen an eine regelmäßige Bodenreinigung i.R.d. Verkehrssicherungspflicht

    frei von Gefahren zu halten sind (vgl. OLG Köln, VersR 1997, 1113 m.w.N.).

    OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Stuttgart, VersR 1991, 441: 20 Minuten, OLG Köln VersR 1997, 1113: 10 - 15 Minuten).

  • OLG Köln, 19.10.2015 - 19 U 93/15

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich in einem Lager oder Verkaufsraum

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich ganz wesentlich von denjenigen, die den klägerseits zitierten Entscheidungen (OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.1994, 3 U 1595/93; OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2000, 6 U 253/99; OLG Köln, Urteil vom 24.04.1996, 2 U 107/95; OLG Köln, Urteil vom 24.07.2008, 12 U 8/08; jeweils zitiert nach juris) zugrunde gelegen haben und in denen es um die Reinigung sowie Kontrolle des Fußbodens in Ladenlokalen ging.
  • LG Wiesbaden, 12.01.2012 - 9 O 334/10

    Schadensersatzanspruch einer Kundin wegen eines Sturzes infolge ausgelaufenen

    Doch ist dem Betreiber eines Einkaufsmarktes zuzumuten, für regelmäßige Kontrollen des Fußbodens, etwa durch den Filialleiter zu sorgen, unter gleichzeitiger Anleitung des Personals, Verunreinigungen sofort zu beseitigen (vgl. OLG Köln, VersR 1997, 1113, 1114).
  • LG Bonn, 26.08.2011 - 10 O 40/11

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßiger Kontrolle und Reinigung

  • AG Siegburg, 05.08.2009 - 118 C 496/08

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen des Sturzes eines Klägers im Supermarkt aus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht