Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1429
BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96 (https://dejure.org/1997,1429)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1997 - IV ZR 253/96 (https://dejure.org/1997,1429)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - IV ZR 253/96 (https://dejure.org/1997,1429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Krankentagegeld - Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses - Prüfung der bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 15 Buchst. a
    Feststellung der Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit als Handelsvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1454
  • MDR 1997, 937
  • VersR 1997, 1133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96
    Da es im vorliegenden Fall nur um die Beendigung der Leistungspflicht geht, kommt es nicht darauf an, ob damit auch das Versicherungsverhältnis insgesamt nach § 15 Buchst. a MB/KT 78 geendet hätte (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91 - BGHZ 117, 92 [BGH 22.01.1992 - IV ZR 59/91] und vom 26. Februar 1992 - IV ZR 339/90 - VersR 1992, 479).
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96
    Da es im vorliegenden Fall nur um die Beendigung der Leistungspflicht geht, kommt es nicht darauf an, ob damit auch das Versicherungsverhältnis insgesamt nach § 15 Buchst. a MB/KT 78 geendet hätte (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91 - BGHZ 117, 92 [BGH 22.01.1992 - IV ZR 59/91] und vom 26. Februar 1992 - IV ZR 339/90 - VersR 1992, 479).
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96
    In einer Versicherung gemäß den MB/KT 78 hat der Versicherer nicht die Berechtigung, den Versicherungsnehmer auf sogenannte Vergleichsberufe oder gar sonstige auf dem Arbeitsmarkt vorhandene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (s. dazu Senatsurteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74

    Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96
    Bei der Prüfung der Frage, ob der Kläger seine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen aufgegeben hat, ist das Berufungsgericht zunächst von den Grundsätzen des Senatsurteils vom 19. Dezember 1975 (IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III) ausgegangen.
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    b) Dabei geht der Senat davon aus, dass die Parteien, wäre ihnen die Unwirksamkeit der hier vorgesehenen Vertragsbeendigung bewusst gewesen, bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Regelung getroffen hätten, die dem oben dargestellten Konflikt Rechnung trägt: Sie besteht darin, dass die Versicherungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird (vgl. schon Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 a und vom 15. Mai 2002 aaO, jeweils zur Frage der Beendigung der Erwerbstätigkeit).

    Damit begründen die Umstände, aus denen sich der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ergibt, einen Einwand des Versicherers gegen seine Leistungspflicht, für den er beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO unter II 1; vom 9. Juli 1997 aaO; vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III).

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar auf sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.; vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96, VersR 1997, 1133 unter II 2 b).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06

    Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung;

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 b; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08

    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer

    Das Gegenteil kann nur angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, dass der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, oder dass ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 zu II 2 a).
  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Sind nach den Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung nur erwerbstätige Personen versicherungsfähig, so erlischt die Versicherungsfähigkeit eines in abhängiger Stellung tätigen Versicherten nicht schon mit der (Eigen- oder Fremd-) Kündigung seines Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BGH, Urteile vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133).

    Das Gegenteil kann nur angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, daß der Versicherte nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbständige Erwerbstätigkeit auf eine andere Weise auszuüben, oder daß ihm dieses nicht möglich gewesen wäre (Urteile vom 19.12.1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 a; so auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. MB/KT 94 § 15 Rdn. 9 ff.).

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar auf sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO m.w.N.; vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96, VersR 1997, 1133 unter II 2 b).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Abzustellen ist auf die konkrete berufliche Tätigkeit bei Eintritt des Versicherungsfalles (BGH, Urt. v. 09.07.1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04

    Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78

    Nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78 setzt Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person - unter anderem - voraus, dass sie ihre berufliche Tätigkeit - allein auf den von ihr tatsächlich ausgeübten Beruf kommt es an (BGH, Urt. v. 09.07.1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133; Prölss/Martin/Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT 94, Rdnr. 6) - in keiner Weise ausüben kann.
  • LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03

    Krankentagegeldversicherung für niedergelassene Ärzte: Voraussetzungen des

    Nach dieser Klausel endet die Versicherungsfähigkeit dann, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einer Gesundung von einer unter den bisherigen Tarifen fallenden Tätigkeit bis auf weiteres Abstand genommen hätte (vgl. Prölss/Martin, § 15 MBKT 94, Rdnr. 11; BGH VersR 1976, 431; BGH VersR 1997, 1133; BGH VersR 2002, 881).

    Das Gegenteil kann nur dann angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben, oder dass ihm dies nicht möglich gewesen wäre (BGH VersR 1997, 1133).

  • OLG Köln, 12.12.2007 - 5 U 173/06

    Rechtmäßigkeit der Beendigung einer Krankentagegeldversicherung bzw.

    Ein Wegfall der Versicherungsfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1997, 1133) allerdings dann regelmäßig nicht anzunehmen, wenn ein Selbständiger während der Erkrankung seine Tätigkeit aufgibt.
  • OLG Köln, 03.07.2009 - 20 W 26/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Klage auf Leistungen aus

  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

  • OLG Hamm, 28.04.2000 - 20 W 25/99

    Anpassung des Krankengeldes bei Einkommensminderung

  • OLG Oldenburg, 15.05.2006 - 3 U 110/05
  • LG Berlin, 29.07.2004 - 7 O 7/04

    Anspruch auf Rückzahlung von Krankentagegeldleistungen; Voraussetzungen für den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht