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   OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96   

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OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96 (https://dejure.org/1997,8746)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.1997 - 9 U 186/96 (https://dejure.org/1997,8746)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 1997 - 9 U 186/96 (https://dejure.org/1997,8746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Das setzt aber voraus, daß die Blutalkoholkonzentration sich nicht zu weit vom Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit entfernt ( in der Regel geht es um Blutalkoholkonzentrationen ab etwa 0, 7 0/00, vgl. Stiefel/Hofmann, a.a.O. ) und daß eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch den Alkohol positiv festgestellt werden kann ( BGH VersR 1988, 733, 734; Stiefel/Hofmann, a.a.O.; Knappmann in: Prölss/Martin, § 12 AKB Anm. 11 b), S. 1486 ).

    Im übrigen können sie sich aus dem Fahrverhalten selbst, insbesondere aus groben Fahrfehlern ergeben, die typischerweise durch Alkoholgenuß bedingt sind ( BGH VersR 1988, 733, 734 ).

    Auch ein unfallursächliches Verschulden läßt allein nicht auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ( BGH VersR 1988, 733, 734; OLG Köln r+s 1993, 286, 287 ).

  • OLG Köln, 01.07.1993 - 5 U 253/92

    Alkoholkonzentration; Rückrechnung; Resorptionsphase; Trinkeinheit;

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Nach allgemeiner Meinung, der der Senat folgt, ist eine Rückrechnung erst vom Zeitpunkt des Endes der Resorptionsphase exakt möglich, so daß im Regelfall eine Rückrechnung zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in den ersten zwei Stunden nach Trinkende unzulässig ist ( OLG Köln r+s 1993, 286, 287 mit weiteren Nachweisen ).

    Umstände, die eine derartige Kausalität ergeben, können sich aus dem Blutentnahmeprotokoll ergeben ( OLG Köln r+s 1993, 286, 287; Knappmann a.a.O. ).

    Auch ein unfallursächliches Verschulden läßt allein nicht auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ( BGH VersR 1988, 733, 734; OLG Köln r+s 1993, 286, 287 ).

  • OLG Köln, 19.12.1985 - 5 U 134/85

    Aufklärungspflichtverletzung; Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Für den Bereich der Fahrzeugversicherung gelten diese Grundsätze aber nur eingeschränkt, nämlich nur dann, wenn ein Dritter an dem den Versicherungsfall auslösenden Unfall beteiligt oder davon betroffen ist ( BGH VersR 1976, 84; OLG Köln VersR 1987, 777; ZfS 1987, 311; r+s 1992, 329, 330; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Senat VersR 1995, 1182; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ) oder wenn der Versicherungsnehmer den Nachtrunk in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes zu sich genommen hat, um den Sachverhalt zu verschleiern, bzw. die Tatsache des Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausnützt.

    Dann liegt eine Verletzung der Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu loyaler Aufklärung des Sachverhalts gegenüber dem Versicherer vor ( BGH VersR 1976, 84, 85; OLG Köln VersR 1987, 777; OLG Hamm NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ).

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Für den Bereich der Fahrzeugversicherung gelten diese Grundsätze aber nur eingeschränkt, nämlich nur dann, wenn ein Dritter an dem den Versicherungsfall auslösenden Unfall beteiligt oder davon betroffen ist ( BGH VersR 1976, 84; OLG Köln VersR 1987, 777; ZfS 1987, 311; r+s 1992, 329, 330; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Senat VersR 1995, 1182; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ) oder wenn der Versicherungsnehmer den Nachtrunk in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes zu sich genommen hat, um den Sachverhalt zu verschleiern, bzw. die Tatsache des Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausnützt.

    Dann liegt eine Verletzung der Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu loyaler Aufklärung des Sachverhalts gegenüber dem Versicherer vor ( BGH VersR 1976, 84, 85; OLG Köln VersR 1987, 777; OLG Hamm NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ).

  • OLG Frankfurt, 28.06.1994 - 14 U 117/93

    Unfall; Erwartung polizeilicher Verfolgung; Alkoholgenuß; Verschleierung des

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Für den Bereich der Fahrzeugversicherung gelten diese Grundsätze aber nur eingeschränkt, nämlich nur dann, wenn ein Dritter an dem den Versicherungsfall auslösenden Unfall beteiligt oder davon betroffen ist ( BGH VersR 1976, 84; OLG Köln VersR 1987, 777; ZfS 1987, 311; r+s 1992, 329, 330; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Senat VersR 1995, 1182; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ) oder wenn der Versicherungsnehmer den Nachtrunk in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes zu sich genommen hat, um den Sachverhalt zu verschleiern, bzw. die Tatsache des Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausnützt.

    Dann liegt eine Verletzung der Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu loyaler Aufklärung des Sachverhalts gegenüber dem Versicherer vor ( BGH VersR 1976, 84, 85; OLG Köln VersR 1987, 777; OLG Hamm NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ).

  • OLG Köln, 18.10.1994 - 9 U 180/94

    VERSICHERUNG; KASKOVERISCHERUNG; UNFALLFLUCHT; ALKOHOL; RELEVANZ

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Für den Bereich der Fahrzeugversicherung gelten diese Grundsätze aber nur eingeschränkt, nämlich nur dann, wenn ein Dritter an dem den Versicherungsfall auslösenden Unfall beteiligt oder davon betroffen ist ( BGH VersR 1976, 84; OLG Köln VersR 1987, 777; ZfS 1987, 311; r+s 1992, 329, 330; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Senat VersR 1995, 1182; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ) oder wenn der Versicherungsnehmer den Nachtrunk in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes zu sich genommen hat, um den Sachverhalt zu verschleiern, bzw. die Tatsache des Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausnützt.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1996 - 4 U 119/95

    Kaskoversicherer; Grob fahrlässige Herbeiführung; Leistungsfreiheit;

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Abgesehen davon, daß selbst die Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ohne weiteres grob fahrlässig ist ( OLG Düsseldorf r+s 1996, 429 = VersR 1997, 56; OLG Köln VersR 1997, 57 wegen der Umstände des Falles grobe Fahrlässigkeit allerdings bejahend; OLG Braunschweig VersR 1997, 182; Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rn. 91, 92 mit weiteren Nachweisen ), war hier eine solche ausweislich der beigezogenen Ermittlungsakte nicht angeordnet.
  • BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 111/83

    Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Eine nicht den Verkehrsverhältnissen angepaßte Geschwindigkeit allein läßt nach der Rechtsprechung ( BGH VersR 1985, 779 ) noch nicht auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen, da Geschwindigkeitsüberschreitungen auch bei nüchternen Fahrern häufig vorkommen.
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Für die absolute Fahruntüchtigkeit gilt der auch strafrechtlich relevante Grenzwert von 1, 1 0/00 ( BGH r+s 1991, 404f; Stiefel/Hofmann, a.a.O. ).
  • OLG Braunschweig, 10.07.1996 - 3 U 225/95

    Fahrlässigkeit; Autobahn; Fahrbahn; Schleudern; Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96
    Abgesehen davon, daß selbst die Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ohne weiteres grob fahrlässig ist ( OLG Düsseldorf r+s 1996, 429 = VersR 1997, 56; OLG Köln VersR 1997, 57 wegen der Umstände des Falles grobe Fahrlässigkeit allerdings bejahend; OLG Braunschweig VersR 1997, 182; Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rn. 91, 92 mit weiteren Nachweisen ), war hier eine solche ausweislich der beigezogenen Ermittlungsakte nicht angeordnet.
  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 44/92

    Entfernen von der Unfallstelle; Entschuldigt; Versicherungsnehmer;

  • OLG Hamm, 04.09.1991 - 20 U 112/91

    Nachtrunk: Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung?

  • OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 29/96

    Leasingnehmer; Kaskoversicherung; Leasinggeber; Fremdversicherung;

  • OLG Köln, 09.06.1998 - 9 U 3/98

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung mit 0,9 ‰ BAK nach

    Der Versicherungsnehmer muß das Nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, außer Acht gelassen haben (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt etwa die Urteile vom 29.04.1997 und 17.03.1998 in den Rechtsstreiten 9 U 186/96 und 9 U 142/97), und zwar dergestalt, daß von einem in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbaren Verhalten gesprochen werden muß.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH r+s 1991, 404 = VersR 1991, 1367) und auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur die vorgenannten Urteile vom 29.04.1997 und 17.03.1998 in den Rechtsstreiten 9 U 186/96 und 9 U 142/97) liegt der relevante Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1, 1 Promille.

    In der Regel geht es um Blutalkoholkonzentrationen ab etwa 0, 7 Promille (vgl. hierzu nur: Stiefel/Hofmann, a.a.O. sowie Senat, Urteil vom 29.04.1997 in dem Rechtsstreit 9 U 186/96).

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Etwas anderes würde gelten, wenn der Sohn der Klägerin den Nachtrunk in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes zu sich genommen hätte, um den Sachverhalt zu verschleiern, oder die Tatsache des Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausgenutzt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1975 aaO unter 1 b; OLG Nürnberg aaO; zfs 1987, 118; OLG Köln VersR 1997, 1222, 1223; 1987, 777; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; OLG Hamm NJW-RR 1992, 165; Knappmann aaO Rdn. 24; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 7 AKB Rdn. 66; Jacobsen in Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung 2. Aufl. § 7 AKB Rdn. 62; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung 5. Aufl. Rdn. 604).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06

    Leistungsausschluss in der Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung bei

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern (vgl. BGH NJW 1976, 371; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/Main, VersR 1995, 164; OLG Köln, VersR 1997, 1222; Hentschel, a.a.O., Rn. 76).
  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei

    Dieser Wert ist jedenfalls für den Unfallzeitpunkt 5.42 Uhr zugrunde zu legen, da nähere Angaben zum Trinkende vor dem Unfall fehlen (vgl. zur Rückrechnung BGH, r+s 1990, 430; Senat, r+s 2002, 277; VersR 1997, 1222).
  • OLG Köln, 13.11.2001 - 9 U 161/00
    Als stündlicher Abbauwert ist sodann 0, 1 0/00 zugrunde zu legen (vgl. BGH, r+s 1990, 430; Senat, VersR 1997, 1222; Tröndle-Fischer, a.a.O., Rn 8 d), so dass sich der genannte Wert ergibt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8636
OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95 (https://dejure.org/1996,8636)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.1996 - 9 U 118/95 (https://dejure.org/1996,8636)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 1996 - 9 U 118/95 (https://dejure.org/1996,8636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Klage zur Durchsetzung eines versicherungsrechtlichen Entschädigungsanspruchs gegen eine Kaskoversicherung wegen eines behaupteten Pkw-Diebstahls; Versicherungsrechtliche Anforderungen an die Führung des Nachweises einer zu entschädigenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 09.03.1995 - 24 O 72/94
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.03.1995 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 72/94 - teilweise geändert.
  • OLG Köln, 26.09.1991 - 5 U 62/90
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95
    Gegenüber der Beklagten ist die Klägerin aufgrund des Sicherungsscheins, der nicht auf die jeweilige Abrechnungsforderung aus dem Leasingvertrag beschränkt ist, in vollem Umfange befugt, die Versicherungsforderung geltend zu machen (BGH r+s 1993, 329 = Versicherungsrecht 1993, 1232; OLG Köln r + s 1992, 225 f.).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95
    Richtiger Adressat der Leistungsablehung und Fristsetzung durch den Versicherer ist der Inhaber der Forderung, sobald er den Anspruch erhoben hat (BGH Versicherungsrecht 1990, 882; Prölss/Martin, VVG, 25. Auflage, Anm. 5 D zu § 12 = S. 167/168).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95
    Gegenüber der Beklagten ist die Klägerin aufgrund des Sicherungsscheins, der nicht auf die jeweilige Abrechnungsforderung aus dem Leasingvertrag beschränkt ist, in vollem Umfange befugt, die Versicherungsforderung geltend zu machen (BGH r+s 1993, 329 = Versicherungsrecht 1993, 1232; OLG Köln r + s 1992, 225 f.).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95
    Hierfür genügt in der Regel der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es später an dieser Stelle nicht mehr vorgefunden hat (vgl. zuletzt BGH r + s 1996, 125).
  • OLG Köln, 09.07.2002 - 9 U 239/96
    Auf den Zugang der Deckungsablehnung bei der Leasinggeberin, die für von ihr erhobene Ansprüche der richtige Adressat wäre (vgl. Senat, VersR 1997, 1222), kommt es im Verhältnis zum Kläger nicht an.
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