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   OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95   

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https://dejure.org/1996,5790
OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95 (https://dejure.org/1996,5790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.1996 - 20 U 247/95 (https://dejure.org/1996,5790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 1996 - 20 U 247/95 (https://dejure.org/1996,5790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1 Abs. 2
    Versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung bei Aushändigung der Doppelkarte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 61 43 6 Abs. 3; AKB § 1 Abs. 2
    Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung; Voraussetzungen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung; Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Gerling -, - Ferrari 348 GTB -, Passivlegitimation des VU, Berichtigung einer falschen Parteibezeichnung, Rubrumsberichtigung, versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung des VU bei Einschaltung eines VM

Verfahrensgang

  • LG Essen - 18 O 89/95
  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1264
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90
    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95
    Deshalb wird auch bei irrtümlicher Benennung der falschen Person die richtige Person Partei, wenn diese nach den objektiv erkennbaren Umständen nach dem Willen des Klägers verklagt werden soll (Senat NJW-RR 91, 188 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91

    Konkludente Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage in der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95
    Die von der Rechtsprechung entwickelte versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung besagt, daß ein Versicherer für Erklärungen seines Versicherungsagenten einzutreten hat, wenn der Versicherungsnehmer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein erhebliches eigenes Verschulden an seinem Irrtum trifft (Senat VersR 92, 1462 = VVGE § 1 AKB Nr. 5 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.03.1996 - 20 U 229/95

    Wissenszurechnung; Auge-und-Ohr-Rechtsprechung; Agent; Makler; Antragsformular;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95
    Die versicherungsrechtliche Vertrauenshaftung scheitert nicht daran, daß die als Versicherungsmakler und nicht als Versicherungsagent der Beklagten handelt (zur Abgrenzung vgl. im einzelnen Senat VersR 96, 697 = VVGE § 43 VVG Nr. 7).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell

    Darüber hinaus würde sich im vorliegenden Fall ein Anspruch des Klägers im Falle einer Deckungslücke für die Eigenhaftung auch aus den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung ergeben, wonach der Versicherer für Erklärungen seines Versicherungsagenten über den Inhalt des Versicherungsvertrages einzustehen hat, wenn der Versicherungsnehmer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein eigenes Verschulden trifft, oder der Versicherer bei Vertragsschluss eine Fehlvorstellung des Versicherungsnehmers erkennt und diese pflichtwidrig nicht aufklärt (OLG Hamm, VersR 1997, 1264; OLG Stuttgart VersR 2004, 1161).
  • OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10

    Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages mit

    Ein Anspruch der Klägerin auf fortdauernde Rentenzahlung ergibt sich auch nicht aus den zumindest unter der Geltung des VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätzen der Erfüllungshaftung des Versicherers für die Angaben des Versicherungsagenten (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 08.11.1996 - 20 U 247/95 - sowie das Urteil des OLG Stuttgart vom 09.06.2004 - 7 U 211/03; siehe dazu auch - mit weiteren Nachweisen - Prölss in Prölss/Martin, 28. Auflage 2010, § 6 VVG Rn. 77).
  • OLG Hamm, 03.09.2010 - 20 U 11/10

    Kriterien zur Bestimmung des Zeitpunkts des Ablaufs einer

    Ein Anspruch der Klägerin auf fortdauernde Rentenzahlung ergibt sich auch nicht aus den gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätzen der Erfüllungshaftung des Versicherers für die Angaben des Versicherungsagenten (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 8.11.1996 - 20 U 247/95 - sowie das Urteil des OLG Stuttgart vom 9.6.2004 - 7 U 211/03).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 48/03

    Zum Rechtsschein einer erteilten Bevollmächtigung des Maklers durch den

    Allerdings hat der BGH es im Rahmen der Rechtsprechung zur Wissenszurechnung nicht ausreichen lassen, dass der Makler Antragsformulare des Versicherers verwende und im Anschreiben an den Versicherungsnehmer ein entsprechender Betreuungsvermerk enthalten sei, um die Annahme zu rechtfertigen, dass der Makler wie ein Agent in die Betriebsorganisation des Versicherungsunternehmens eingebunden ist (BGH VersR 1999, 1481; a.A. noch OLG Hamm VersR 1992, 1462; VersR 1997, 1264).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 1/05
    Ein Anspruch auf gleich bleibend hohe Überschussanteile ergibt sich auch nicht aus den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung, wonach der Versicherer für Erklärungen seines Versicherungsagenten über den Inhalt des Versicherungsvertrages einzustehen hat, wenn der Versicherungsnehmer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein eigenes Verschulden trifft, oder wenn der Versicherer bei Vertragsschluss eine Fehlvorstellung des Versicherungsnehmer erkennt und diese pflichtwidrig nicht aufklärt (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 1264 [OLG Hamm 01.08.1996 - 20 U 247/95] f; OLG Stuttgart VersR 2004, 1161).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 1 U 280/94   

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https://dejure.org/1996,17518
OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 1 U 280/94 (https://dejure.org/1996,17518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.1996 - 1 U 280/94 (https://dejure.org/1996,17518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 1996 - 1 U 280/94 (https://dejure.org/1996,17518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 V
    Unfallschaden an gestohlenem Kfz nach falschen Angaben in Diebstahlanzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1264
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 72/99

    Teilkaskoversicherung: Leistungsfreiheit für Fahrzeugschäden bei

    Zwar hat der 1. Zivilsenat des OLG Frankfurt (VersR 1997, 1264) angenommen, dass vorsätzlich falsche Angaben des Versicherungsnehmers, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers in der Diebstahl-Versicherung führen, nicht ohne weiteres auch zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen der Unfallschäden an dem wieder aufgefundenen Kraftfahrzeug führen.
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