Weitere Entscheidung unten: KG, 24.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.05.1997 - 5 U 7/95   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artzhaftungsprozeß: Anscheinsbeweis, Behandlungsfehler

Verfahrensgang

  • LG Kaiserslautern, 08.12.1994 - 3 O 601/93
  • OLG Zweibrücken, 13.05.1997 - 5 U 7/95

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1997, 1281



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00  

    Arbeit & Soziales - Abgrenzung der Verantwortlichkeit bei Belegsärzten

    Nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist daher zu dokumentieren (vgl. BGH VersR 1989, 512; Senat VersR 1997, 1281).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 5 U 32/98  

    Abweisung der Klage gegen den Notarzt wegen Nichterkennens eines Herzinfaktes bei

    Im Arzthaftungsprozeß muß der Patient nicht nur den ärztlichen Behandlungsfehler, sondern grundsätzlich auch dessen für die Gesundheit nachteilige Wirkung nachweisen (allgem. Meinung vgl. z.B. Senat VersR 1997, 1281).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99  
    Im Haftungsprozess wegen einer fehlgeschlagenen Heilbehandlung muss der Patient nicht nur den Behandlungsfehler nachweisen, sondern grundsätzlich auch dessen für die Gesundheit nachteilige Wirkung (allgem. Meinung vgl. z.B. Senat VersR 1997, 1281).
  • LG Köln, 06.12.2006 - 25 O 403/01  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Sie entsprechen im Übrigen der in der Rechtsprechung des OLG Köln angenommenen medizinischen Tatsache, dass das Auftreten eines erheblichen Decubitus regelmäßig auch bei einem Schwerstverletzten auf einen groben Mangel bei Pflege und bzw. oder Lagerung schließen lässt (OLG Köln NJW-RR 2000, 1267; anders noch OLG Zweibrücken VersR 1997, 1281).

Rechtsprechung
   KG, 24.06.1996 - 12 U 3091/95   

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier überholender Fahrzeuge

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1997, 1281
  • VersR 1997, 1291



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Celle, 07.06.2001 - 14 U 210/00  

    Radfahrerunfall: Haftung aus Betriebsgefahr bei fehlender Berührung von

    Es müssen also Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen dem Geschädigten subjektiv zur Befürchtung hätte Anlass geben können, es werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kommen (vgl. Kammergericht Berlin KGR 1996, 211 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99  

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in eine bevorrechtigte Straße

    Diese liegt schon dann vor, wenn eine durch den Betrieb des Kfz verursachte typische Gefahrenlage besteht und wenigstens mitursächlich geworden ist (BGH NJW 72, 1808; NJW 88, 2802; KG VersR 97, 1291; 98, 778).
  • KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    des Senats, VersR 1997, 1291, 1292 = VerkMitt 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778, 779; NZV 2000, 43, 44 = KG Report 1999, 301, 302 = DAR 1999, 504 Ls = VerkMitt 2000, 10 Nr. 10; KG Report 2000, 316, 317; KG Report 2000, 401, 402; KG, Urteil vom 3. Februar 2000 - 12 U 6200/98 -).
mehr
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98  

    Einfahren in die Autobahn

    Vielmehr ist erforderlich, daß die Fahrweise oder eine von dem Betrieb dieses Fahrzeuges typischerweise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls ursächlich beigetragen hat (BGH a. a. O.; Senat, VersR 1979, 234; VerkMitt 1983, 31; VerkMitt 1988, 50; VerkMitt 1997, 3 = VersR 1997, 1281; VerkMitt 1998, 66 = VersR 1998, 778).
  • KG, 11.10.1999 - 12 U 2814/98  

    Gefährlicher Spurwechsel auf der Autobahn: Haftung für Verkehrsunfall, auch wenn

    Vielmehr ist erforderlich, dass die Fahrweise oder eine von dem Betrieb dieses Fahrzeuges typischerweise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls ursächlich beigetragen hat (BGH a.a.O.; Senat, VersR 1979, 234; VerkMitt 1983, 31; VerkMitt 1988, 50; VerkMitt 1997, 3 = VersR 1997, 1281; VerkMitt 1998, 66 = VersR 1998, 778).
  • KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem plötzlich auf die

    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Ursächlichkeit psychisch vermittelt sein kann: Rechtlich zurechenbar sind auch solche Schäden, die auf einem eigenen Willensentschluss des Geschädigten selbst beruhen, sofern dieser durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion des Geschädigten auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, aaO., Rdn. 77; zur entsprechenden wertenden Betrachtung bei einem "Unfall ohne Berührung" zwischen Fahrzeugen mit der Besonderheit der weiten Auslegung des § 7 Abs. 1 StVG wegen des Schutzzweckes dieser Norm BGH, MDR 1988, 850 ; Senat, KGR 1996, 211 = VersR 1997, 1291 = VM 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 Nr. 83; NZV 2000, 43 = KGR 1999, 301; KGR 2000, 316; KGR 2000, 401).
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