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   OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96   

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https://dejure.org/1997,9183
OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96 (https://dejure.org/1997,9183)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.03.1997 - 3 U 69/96 (https://dejure.org/1997,9183)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. März 1997 - 3 U 69/96 (https://dejure.org/1997,9183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zahlung der Todesfalleistung aus Unfallversicherungsvertrag; Entfallen des Versicherungsschutzes bei Unfällen durch Geistesstörungen oder Bewusstseinsstörungen; Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung der Todesfalleistung aus Unfallversicherungsvertrag; Entfallen des Versicherungsschutzes bei Unfällen durch Geistesstörungen oder Bewusstseinsstörungen; Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 I Nr. 1
    Bewußtseinsstörung eines Fußgängers bei 1,71 ‰

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung der Todesfalleistung aus Unfallversicherungsvertrag; Entfallen des Versicherungsschutzes bei Unfällen durch Geistesstörungen oder Bewusstseinsstörungen; Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1343
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96
    Denn für Fußgänger ist ein absoluter Grenzwert bisher nicht anerkannt; dieser liegt bei ca. 2 g o/oo (vgl. BGH VersR 57, 509; OLG Hamm VersR 90, 514, 515; vergl.i.ü. Prölß/Martin -Knappmann, VVG, 25. Aufl., Anm. 2 A c zu § 2 AUB 88 m.w.N.).

    Es genügt vielmehr, daß diese mitursächlich war (vgl. BGH VersR 57, 509; Prölß/Martin-Knappmann, a.a.O., Anm. 2 d zu 3 2 AUB 88).

  • OLG Hamm, 14.06.1989 - 20 U 139/87

    Bewußtseinsstörung; Fußgänger im Straßenverkehr; BAK ; Promille;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96
    Eine solche liegt vor, wenn die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so gestört ist, daß der Versicherungsnehmer der Gefahrenlage, in der er sich jeweils befindet, nicht mehr so gewachsen ist, wie die jeweiligen Verhältnisse es erfordern (vgl. OLG Hamm, VersR 90, 514, 515).

    Denn für Fußgänger ist ein absoluter Grenzwert bisher nicht anerkannt; dieser liegt bei ca. 2 g o/oo (vgl. BGH VersR 57, 509; OLG Hamm VersR 90, 514, 515; vergl.i.ü. Prölß/Martin -Knappmann, VVG, 25. Aufl., Anm. 2 A c zu § 2 AUB 88 m.w.N.).

  • LG Oldenburg, 09.07.1981 - 4 O 182/81
    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96
    Um diesen zu entkräften, müssen Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, die eine reale Möglichkeit dafür ergeben, daß der Versicherte die Gefahrenlage auch nüchtern nicht gemeistert hätte (vgl. OLG Oldenburg, VersR 82, 394; Prölß/Martin-Knappmann, a.a.O., Anm. 2 d zu § 2 AUB 88).
  • OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei alkoholbedingter

    Liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, kann der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auch dann gezogen werden, wenn die Blutalkoholkonzentration noch unter dem Grenzwert lag (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 811; OLG Braunschweig, VersR 1997, 1343; Knappmann, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 117/06

    Auch Fußgänger können bei starker Alkoholisierung ihren privaten

    Bei Fußgängern hat sich ein entsprechender fester Grenzwert nicht in gleicher Weise etabliert, allerdings gilt auch hier, dass bei Werten, die annähernd 2, 0 Promille; erreichen, ebenfalls ohne weiteres von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung und (im Wege des Anscheinsbeweises) von einer Ursächlichkeit zwischen Trunkenheit und Unfall auszugehen ist (vgl. insoweit schon BGH VersR 1957, 509; OLG Köln VersR 1983, 1153; OLG Hamm VersR 1990, 514; OLG Braunschweig r+s 1998, 482; OLG Hamm r+s 2003, 167 u.v.a.m.).
  • LG Kassel, 17.03.2006 - 4 O 597/05

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bzgl. einer Zahlungsklage auf

    Eine solche ist zu bejahen, wenn die Aufnahme und Reaktionsfähigkeit so gestört ist, dass der Versicherungsnehmer der Gefahrenlage, in der er sich jeweils befindet nicht mehr in der Weise gewachsen ist, wie die jeweiligen Verhältnisse es erfordern (OLG Hamm, VersR 1990, S. 515; OLG Braunschweig, VersR 1997, S. 1343).

    Bei einer unter diesem Wert liegenden Blutalkoholkonzentration ist eine Bewusstseinsstörung dann zu bejahen, wenn sich aus weiteren Anhaltspunkten ergibt, dass der Fußgänger in seiner Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so gestört war, dass er der Gefahrenlage, in der er sich befand, nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen ist (OLG Braunschweig, VersR 1997, S. 1343 [OLG Braunschweig 12.03.1997 - 3 U 69/96] ) und damit nicht mehr in der Lage war, in der konkreten Verkehrssituation richtig zu reagieren und den auf ihn zukommenden Gefahren auszuweichen (OLG Hamm, VersR 1986, S. 761).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    (2) Bei einer unter zwei Promille liegenden Blutalkoholkonzentration ist eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung nur dann zu bejahen, wenn sich aus weiteren Anhaltspunkten ergibt, dass der Fußgänger in seiner Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so gestört war, dass er der Gefahrenlage, in der er sich befand, nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen ist (OLG Braunschweig, VersR 1997, S. 1343 [OLG Braunschweig 12.03.1997 - 3 U 69/96] ) und damit nicht mehr in der Lage war, in der konkreten Verkehrssituation richtig zu reagieren und den auf ihn zukommenden Gefahren auszuweichen (OLG Hamm, VersR 1986, S. 761).
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