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   OLG Oldenburg, 14.01.1997 - 5 U 139/95   

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https://dejure.org/1997,11620
OLG Oldenburg, 14.01.1997 - 5 U 139/95 (https://dejure.org/1997,11620)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.01.1997 - 5 U 139/95 (https://dejure.org/1997,11620)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - 5 U 139/95 (https://dejure.org/1997,11620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Behandlung nach Unfall im Schwimmbad; Vorliegen schwerer traumatischer Befunde im Kopfbereich; Festellung von Hämathomen sowie einer Schädelfraktur; Einsetzende teilweise Erblindung als posttraumatisches Syndrom; Nachweis von Behandlungsfehlern sowie Forderung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Keine Beweiserleichterung trotz grober Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behandlung nach Unfall im Schwimmbad; Vorliegen schwerer traumatischer Befunde im Kopfbereich; Festellung von Hämathomen sowie einer Schädelfraktur; Einsetzende teilweise Erblindung als posttraumatisches Syndrom; Nachweis von Behandlungsfehlern sowie Forderung von ...

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1405
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.1997 - 5 U 139/95
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. VersR 1995, 46, 47) [BGH 04.10.1994 - VI ZR 205/93] , der sich der Senat anschließt, kann bei der Frage, ob und inwieweit ein grober Behandlungsfehler eine Beweiserleichterung für die Kausalität rechtfertigt, das Gewicht der Möglichkeit nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Fehler zum Misserfolg beigetragen hat.
  • OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98

    Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten - Bettgitter - früherer Sturz

    Denn eine deshalb an sich in Betracht kommende Beweiserleichterung hat auszuscheiden, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden - auch im Sinne einer Mitursächlichkeit - ganz unwahrscheinlich ist (vgl. Steffen/Dressier, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 520 m.w.N.; OLG Oldenburg VersR 1997, 1405 - unterlassene Abklärung einer Schädelverletzung durch CT bei ausgeschlossener operativer Beseitigung der Schädigung).
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