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   OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95   

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https://dejure.org/1997,6979
OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95 (https://dejure.org/1997,6979)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.03.1997 - 5 U 141/95 (https://dejure.org/1997,6979)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. März 1997 - 5 U 141/95 (https://dejure.org/1997,6979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung von weiterem Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847; ZPO § 322
    Weiterer Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines rechtskräftigen Feststellungsvorbehalts

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1541
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Ist wie hier ein uneingeschränktes Schmerzensgeld verlangt worden, sind von dem zuerkannten Betrag alle Schadensfolgen umfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1995, 1614 [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] m.w.N.).

    Von dem vorausgegangenen Schmerzensgeldprozess nicht erfasst sind nur solche Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind (BGH VersR 1980, 975, 976 m.w.N.; 1988, 929, 930; NJW 1995, 1614, 1615) [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] .

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Ob das Gericht diese Folgen umfassend berücksichtigt und zutreffend gewürdigt hat, ist nicht entscheidend; anderenfalls würde die Rechtskraft eines Urteils schon mit der Behauptung angegriffen und durchbrochen werden können, dass die frühere Entscheidung den Streitstoff nicht vollständig erfasst habe (BGH VersR 1980, 975).

    Von dem vorausgegangenen Schmerzensgeldprozess nicht erfasst sind nur solche Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind (BGH VersR 1980, 975, 976 m.w.N.; 1988, 929, 930; NJW 1995, 1614, 1615) [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] .

  • LG Osnabrück, 23.10.1983 - 3 O 563/82
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Der Kläger begehrt Zahlung weiteren Schmerzensgeldes aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 31.3.1981, der bereits Gegenstand der Verfahren 3 O 563/82 und 2 O 169/95 des Landgerichts war.

    Durch rechtskräftiges Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts vom 25.10.1983 (3 O 563/82) ist festgestellt worden, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Zeit ab 12.10.1983 bei einer Haftungsquote von 80 % alle künftigen immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht durch das zuerkannte Schmerzensgeld von 40.000,00 DM bereits abgegolten sind.

  • LG Augsburg, 22.11.1985 - 2 O 169/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Im Verfahren 2 O 169/85 hat der Kläger u.a. ein weiteres Schmerzensgeld geltend gemacht.
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 141/95
    Von dem vorausgegangenen Schmerzensgeldprozess nicht erfasst sind nur solche Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind (BGH VersR 1980, 975, 976 m.w.N.; 1988, 929, 930; NJW 1995, 1614, 1615) [BGH 07.02.1995 - VI ZR 201/94] .
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 3261/16

    Voraussetzungen für ein weiteres Schmerzensgeld nach einem Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide a. a. O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 15.03.2013 - 10 U 4171/12

    Umfang der Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen durch Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87- und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94- beide a.a.O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82 ; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541 ; OLG Köln, VersR 1997, 1551 , OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO , 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1813/20

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 26.01.2022 - 10 U 894/21

    Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld für unvorhersehbare unfallbedingte

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
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