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   OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95   

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https://dejure.org/1995,3682
OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95 (https://dejure.org/1995,3682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.1995 - 18 U 99/95 (https://dejure.org/1995,3682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 1995 - 18 U 99/95 (https://dejure.org/1995,3682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 3; StrWG NW § 99
    Sturz auf einen Gehweg mit Niveauunterschied von 2 cm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 839; GG Art. 34; NW StrWG § 9a § 47
    Baustelle auf Gehweg: Unebenheiten, Passieren einer Engstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Gehweg; Niveauunterschied; Baustelle; Hindernis; Engstelle; Vortritt

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 3 O 400/94
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Die Beklagte mußte als Unterhaltungspflichtige nur solche Gefahren vermeiden, auf die sich ein umsichtiger und in vernünftigen Grenzen handelnder sorgfältiger Benutzer nicht einzustellen vermag (BGH VersR 1966, 782).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Insoweit entspricht die öffentlich-rechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Sicherheit des Benutzerverkehrs inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 60, 54; BGHZ 75, 134).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94

    Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Dazu zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Niveauunterschiede von 2 cm durchaus, teilweise hat der Senat auch darüber hinausgehende Niveauunterschiede schon als geringfügig bewertet (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 1990 - 18 U 106/90 -, unveröffentlicht; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 18 U 118/94, OLGR Düs 1995, 123).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Insoweit entspricht die öffentlich-rechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Sicherheit des Benutzerverkehrs inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 60, 54; BGHZ 75, 134).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Eine besondere Verkehrssicherungspflicht beginnt deshalb erst dort, wo auch für einen aufmerksamen Gehwegbenutzer eine Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH VersR 1980, 946).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1993 - 18 U 116/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der Benutzer eines Weges sich mit entgegenkommenden Personen entweder verständigen oder notfalls warten muß, um nicht in den Bereich allfälliger Gefahrenstellen zu geraten (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1993 - 18 U 116/93, OLGR Düs 1994, 281).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2012 - 4 U 480/10

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz einer Fußgängerin über eine bis zu 4 cm über die

    Eine Verkehrssicherungspflicht ist in der Regel erst dann gegeben, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, VersR 1980, 946 (947); OLG Düsseldorf, VersR 1997, 186 (187); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdn. 49 f).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der

    aa) Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass eine Verkehrssicherungspflicht in der Regel erst dann gegeben ist, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne weiteres erkennbar ist, müssen Fußgänger Unebenheiten und Niveauunterschiede auf Straßen, Plätzen und Gehwegen in gewissem Umfang hinnehmen (vgl. BGH, VersR 1980, 946 (947); OLG Düsseldorf, VersR 1997, 186 (187); Senat, Urt. v. 10.01.2012 - 4 U 480/10, juris; Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, a. a. O., 14. Kap., Rdnr. 49 f).
  • LG Düsseldorf, 09.12.2008 - 2b O 119/08

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen geringer Unebenheit auf

    Dazu zählen Niveauunterschiede von 2 cm (so auch ständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, vgl. hierzu Urteil vom 16.11.1995, 18 U 99/95).
  • LG Ulm, 18.05.2010 - 3 O 372/09

    Baustelle: Höhenunterschiede von 4 cm im Belag sind normal!

    Bereits außerhalb von Baustellen stellen Unebenheiten in einer Höhe von 2 cm oder im Einzelfall auch bis zu 3 cm keine Gefahrenstellen dar, die zu beseitigen sind oder vor denen stets besonders gewarnt werden muss (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.11.1995, Az.: 18 U 99/95, VersR 1997, 186; Urteil des OLG Koblenz vom 14.10.1998, Az.: 1 U 591/96, zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 25.06.2012 - 107 C 109/12

    Schmerzensgeldanspruch wegen Umknickens aufgrund eines abgesenkten Gullydeckels

    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf einen Sicherungspflichtigen abzuwälzen, der erst für eine Gefahrenabwendung tätig werden muss, wenn eine solche Gefahr für den aufmerksamen Fußgänger überraschend auftritt und dies nicht ohne weiteres erkennbar ist (OLG Düsseldorf VersR 97, 186), was hier nicht gegeben ist.
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